Meine Erfahrung mit Versicherungsvertretern – Teil 2/2 (betriebliche Altersvorsorge)

Nachdem ich in meinem vorigen Beitrag auf das Produkt Riester eingegangen bin, möchte ich euch heute vom Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge berichten.

3. Berufsstart – Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

In meiner Firma wird die betriebliche Altersvorsorge hoch angepriesen. Mehrmals im Jahr gibt es Beratungstermine und ich dachte mir: „Lohnt sich vielleicht, sich das mal anzuhören.“ Wieder begrüßte mich ein junger Mann und zeigte mir auf, wie ich mit 388€ von meinem Brutto-Gehalt die maximale staatliche Förderung erhalte. Da das Geld von meinem Brutto abgeht (auch Entgeltumwandlung genannt), würde ich netto nur 186€ davon mitbekommen. Klingt an sich ja schon mal ganz nett. Mit 67 hätte ich dann je nach Modell eine garantierte Rente von 665€ bis 940€. Bei einer jährlichen Rendite der Fonds von 8% sogar 8.248€. In meinem Alter würde sich ein solcher Vertrag ganz besonders lohnen. Nach 45min fing er an, irgendetwas auszudrucken und wollte den Vertrag unter Dach und Fach bringen. Er war verdutzt, als ich ihm entsetzt mitteilte, dass ich sowas doch nicht sofort unterschreibe. Es ging hier bei meinen Beträgen um über 200.000€!!!, die ich in den nächsten 46 Jahren einzahlen würde. Ich sollte mal eben nebenbei nach 45 Minuten Gespräch etwas im Wert eines kleinen Einfamilienhauses kaufen?

So komme ich auf die 200.000€:
Beitrag pro Monat x Monate pro Jahr x Beitragsjahre = 388€ x 12  x 45 = 209.520 €

Ich muss dem Berater zu Gute halten, dass er mir danach noch mehrere Emails beantwortete, weil ich allerlei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge hatte. Seine Antworten darf ich meines Wissens nach ohne seine Einwilligung nicht publik machen, deswegen müsst ihr euch mit meinem angesammelten Halbwissen begnügen.

Hier eine kleine Ansammlung meiner wichtigsten Fragen:

Was ist das Grundprinzip der betrieblichen Altersvorsorge?
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit von ihrem Brutto-Einkommen direkt Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge abzuführen. Da sich dadurch das Brutto-Einkommen mindert, müssen weniger Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer gezahlt werden.
Beispiel: 3000€ Brutto-Verdienst, kirchensteuerpflichtig BaWü, 25 Jahre alt, Steuerklasse 1, 200€ Einzahlung in bAV
Wenn man nun das Netto-Gehalt mit einem Brutto-Netto Rechner berechnet:

Ohne bAV:  1.872,36 €
Mit bAV:  1.772,89 €

Man erkennt: Obwohl ich 200€ in die bAV zahle, habe ich netto nur 100€ weniger im Portemonnaie. Stattdessen muss ich aber die betriebliche Rente später mal versteuern und Sozialabgaben leisten. Da man im Alter von einem geringeren Einkommen ausgeht, spekuliert man auf geringere Abgaben als Rentner. Nun kann man sein Gehalt jedoch nicht in beliebiger Höhe in die bAV zahlen, sondern maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG, ein festgelegter Maximalwert für die Berechnung von Sozialversicherungsbeträgen) sind förderfähig. Im Jahre 2015 beträgt die BBG 6050€ im Monat.

BBG x 4% = 6050€ x 0,04 = 242€ (bei mir waren es 2014 238€)
Maximal 242€ können monatlich vom Brutto-Gehalt abgeführt werden, ohne SV-Beiträge oder Lohnsteuer zu zahlen.
Vom Arbeitnehmer dürfen weitere 150€ im Monat lohnsteuerfrei eingezahlt werden (SV-Beiträge sind aber fällig!). So kam der werte Herr letztes Jahr bei mir auf die 388€-Rate im Monat.

Was bei passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Wie ich gelesen habe, ist hier Vorsicht geboten: Der neue Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, den Vertrag zu übernehmen! Ggf. muss man den Vertrag privat weiter führen oder ruhend stellen. Beim Übertragen der angesparten Beiträge auf einen neuen Anbieter sind ggf. erneute Abschlussgebühren fällig.

Werden durch die Minderung meines Bruttos nicht auch Sozialleistungen gemindert, weil ich z.B. weniger Arbeitslosenversicherung gezahlt habe? Verringert sich dann nicht auch das Elterngeld?
Es gibt derzeit maximal 1800€ Elterngeld im Monat. Dafür muss man 2700€ netto haben. Verdient man weniger, hat die Nettoverdienstminderung durch die Entgeltumwandlung Nachteile bei der Berechnung des Elterngeldes. Das Arbeitslosengeld wird ebenso gemindert.

Gibt mein Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV?
Da die Beiträge das Brutto mindern, spart auch der Arbeitgeber Kosten für die Sozialversicherung. Arbeitgeber sind mittlerweile dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Sie sind aber nicht verpflichtet, die gesparten SV-Beiträge an ihre Arbeitnehmer weiterzureichen. Ein guter Arbeitgeber gibt seine Ersparnis an seine Arbeitnehmer weiter oder ermöglicht zumindest durch Gruppenverträge bessere Vertragskonditionen.

Welche Kosten entstehen bei einer bAV? Wie hoch sind die Maklerprovision und die Verwaltungsgebühren?
Mir wurde eine Auszahlungssumme von rund 255.000€ zu Rentenbeginn garantiert. Wenn ich meine gezahlten Beiträge mit dem Garantiezins von damals 1,75% hochrechne, gehen mir nach meiner Berechnung 25% der Endsumme durch die Versicherungsgesellschaft flöten.

Ist eine bAV in meinem jungen Alter ratsam?
Es ist wie bei jeder Geldanlage: Je früher man anfängt, desto stärker kommt der Zinseszins zu tragen. Da ich aber noch den Traum der eigenen 4 Wände im Kopf schwirren habe, wäre es sinnlos wegen einer Altersvorsorge einen höheren Immobilienkredit aufnehmen zu müssen statt möglichst viel Eigenkapital zu sammeln.

Meine Erfahrung mit der Beratung:
Mein Versicherungsberater erzählte mir selbst auf Nachfragen nichts über die Nachteile einer bAV bzw. machte aus meiner Sicht sogar klare Falschaussagen. Das meiste musste ich selbst recherchieren (wer deswegen irgendwo Unstimmigkeiten in meinem Text findet, bitte melden).

Mein Fazit zum Thema bAV:
Eine betriebliche Altersvorsorge kann sich durchaus lohnen, wenn der Arbeitgeber noch was mit drauf legt. Nachteilig ist die Minderung von Arbeitslosen- und Elterngeld oder Schwierigkeiten beim Arbeitgeberwechsel. Da ich noch 44 Jahre bis zur gesetzlichen Rente habe, kann da noch viel passieren. Was mich (ähnlich wie bei Riester) stört, ist dass ich nichts über die spätere Versteuerung weiß und die Vererbbarkeit nur bedingt gegeben ist. Auch der Punkt „garantierte Rente“ bringt mir nichts; ich weiß ja nicht mal welche Währung es im Jahre 2069 gibt. Ein wenig war diese Beratung ein Schlüsselerlebnis für mich: Wenn eine Versicherungsgesellschaft durch die Börse mein Geld vermehren kann, dann kann ich das auch. Ohne Provisionen und Gebühren.

Ich habe wie gewohnt nichts unterschrieben. Schließe aber eine bAV bei hohen Arbeitgeberzuschüssen nicht grundsätzlich aus.

Habt ihr eine betriebliche Altersvorsorge? Oder habt ihr bereits ähnlich „kompetente“ Versicherungsverkäuferberater erlebt?

31 Gedanken zu „Meine Erfahrung mit Versicherungsvertretern – Teil 2/2 (betriebliche Altersvorsorge)

  1. Das ist gut, dass du nichts unterschrieben hast. Um wie viel hätte sich dein Netto-Gehalt verringert? Angenommen, es sind 200 €. Wenn man auf die verzichten soll und kann, wie es der „Berater“ ja vorschlägt, dann kann man das Geld ja auch problemlos zum ETF-Sparen nutzen.

    44 Jahre 200 € monatlich in einen DAX-ETF pumpen, der sich durchschnittlich mit 8 % (geometrisches Mittel) rentiert, errechne ich ein Vermögen von 887000 € in 44 Jahren!!! Das Zeug ist vererbbar und auch flexibel veräußerbar. Zudem kann man sich dann eine teure Risikolebensversicherung sparen, wenn man mit Mitte 30 schon ein sechsstelliges Vermögen aufweisen kann.

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  2. Bei 388 brutto hätte ich 186€ weniger netto gehabt.
    Wie berechnest du die Vermögensentwicklung bei monatlicher Sparrate?
    Aktuell habe ich ein Excel-Sheet, wo ich bei 44 Jahren und 200€ Rate (ohne Abgaben, ohne Inflation) auf 978.000€ komme.

    Rendite pro Monat = 1 + (8% / 12 ). Somit ist mein Vermögen:
    In Monat 1: 200€ x 1,0066 = 201,33€.
    In Monat 2: (Monat 1 + 200€) x 1,0066 = 404,01€
    In Monat 3: (Monat 2 + 200€) x 1,0066 = 608,04€
    … usw.

    Habe hoffentlich nirgendwo einen Denkfehler. Denn schon verrückt, was man mit 200€ im Monat bei langer Laufzeit erreichen kann.

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  3. Nachtrag, was mir noch einfällt: Sollte ich mit Mitte 55 mal schwer krank sein und keine Kinder haben: Was bringt mir dann eine Rente, die ich nie bekommen werden? Wenn man sich selbst um seine Altersvorsorge kümmert, kann man das Geld bei Bedarf jederzeit auch für andere Sachen verwenden oder wie du sagst, zumindest an Partner und Kinder vererben.

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  4. Ich habe eine betriebliche Altersvorsorge, weil die mein Arbeitgeber voll bezahlt und diese jeder hat. Da bleibt einem nichts anderes über^^.
    Würde ich eine BAV freiwillig machen? Nein. Einfach weil ich flexibel bleiben will.
    Eine einfache Berechnung:
    Sparrate 200 €/Monat, Rendite Erstanlage 3%, Dividendensteigerung 8%
    Wiederanlage Sparrate und Dividenden am Ende des Jahres.
    Ergebnis: nach 45 Jahren über 3.000 € netto/Monat

    Verringert man die Vorgaben auf 2,5 % Erstanlage und Dividendensteigerung auf 5 %, bleiben immer noch rund 1.000 € netto / Monat.

    Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Entscheiden musst du natürlich selbst, aber nimm dir Zeit zum Nachdenken.

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      • Aktuell besteht die Pflicht für den Arbeitgeber eine BAV zu ermöglichen. Aber keiner muss die Konditionen des alten Arbeitgebers übernehmen oder eine BAV mit guten Bedingungen anbieten..

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  5. „Mein Versicherungsberater erzählte mir selbst auf Nachfragen nichts über die Nachteile einer bAV bzw. machte aus meiner Sicht sogar klare Falschaussagen. Das meiste musste ich selbst recherchieren.“

    Das ist mir seinerzeit genauso ergangen. Mehr oder weniger meine komplette Abteilung hatte sich bereits seit Jahren diese bAV zugelegt, da der AG auch einen Beitrag zugeschossen hat. (Den Zuschuss konnte man sich aber auch in einen AVWL-Vertrag (altersvermögenswirksame Leistung) einzahlen lassen.)
    Erklären konnte mir das Prinzip aber keiner meiner Kollegen so richtig, also bin ich doch irgendwann man zum jährlichen Beratungstermin gegangen und hatte mich zumindest halbwegs vorbereitet. Mir wurden ganz tolle Rechnungen präsentiert – das Thema Versteuerung und Sozialabgaben wurde zufälligerweise vergessen zu erwähnen. Da wurde ich ja schon zum ersten Mal skeptisch.
    Als ich dann – wie Du – nicht sofort in Freudentränen ob des „unschlagbar guten Angebots“ ausgebrochen bin und mir das erst nochmal in Ruhe zu Hause durchrechnen wollte, hieß es dann „Wer so eine Entscheidung immer verzögert, schließt halt nie ab.“ Spätestens hier, wusste ich, dass sich ein Nachrechnen lohnen würde.
    Ende vom Lied war dann, dass die Kosten ziemlich hoch waren (über 1,5%p.a.), die Zuschüsse des AG jederzeit beendet werden konnten und ich sie auch auf dem o.g. Weg relativ günstig mitnehmen konnte. Ich habe dankend „Nein“ gesagt und bin froh, dass ich nicht abgeschlossen habe.

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  6. Für ist wirklich mit am interessantesten, welcher Gedanke hier in den Kommentaren aufgekommen ist.

    Die Kontrolle über dieses Thema zu haben. Per se wären bestimmt manche Versicherungen sehr nett, aber die Bedienung sind halt meist mehr als bescheiden. Grade bei so Themen, wie plötzlichen Todesfall und das Geld ist weg. Nein Danke.

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  7. Dass eine Gesellschaft für ihre Leistung ein wenig mitverdienen möchte, ist an sich ja ok. Aber in meinem Fall hat er sich der Berater absolut geweigert, mir die Nebenkosten zu verraten. Mir fällt immer wieder auf, dass es zwar sinnvoll sein kann, etwas in fremde Hände zu geben, man aber immer in der Lage sein muss, die Qualität der Leistung zu beurteilen [da spricht auch die Ingenieurin in mir..]. Die Leidtragenden sind die Vertrauensseligen.

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  8. Richtig. Wenn mir jemand sagt, ich übernehme diese Leistung für dich und bekomme dafür den Betrag x, dann kann ich mir überlegen, ob mir meine eigene Faulheit oder mein Nicht-Können, diesen Betrag wert ist. Alles andere ist für mich uninteressant.
    Einen Vorteil hat aber die BAV für Leute, die sonst gar nichts machen würden oder nicht konsequent ihren Vermögensaufbau betreiben. Aber die Leser hier und die Blogbetreiber im Speziellen fallen nicht unter diese Spezies.

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  10. Hallo Ex-Studentin,

    wenn nach 45 Minuten der Stift gezückt wird mit der Bitte um Unterschrift … einfach der Hammer. Ich kenne das Angebot und deine Situation nicht, aber mein Gefühl sagt mir, dass du alles richtig gemacht hast.
    Die Überschrift: „Meine Erfahrung mit Verischerungsberatern“ sollte eher “ Meine Erfahrung mit Versicherungsvertretern“ lauten. Der Begriff „Versicherungsberater“ ist rechtlich geschützt und signalisiert eine Honorarberatung.

    Herzliche Grüße
    Christoph

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  11. Mein Arbeitgeber zahlt fast 1000 Euro pro Jahr in die Betriebsrente ein. Und das auch wenn ich selber nichts einzahle. Klar dass ich das „geschenkte Geld“ mitgenommen habe. Zusätzlich lasse ich mein Urlaubsgeld dann noch umwandeln, d.h. die paar hundert Euro pro Jahr wandern in die Betriebsrente und der Arbeitgeber belohnt diese Eigenleistung noch mit ein paar wenigen Euro.
    Bei uns gab und gibt es keine Versicherungsvertreter oder Druck irgendwelcher Art, hier was abzuschließen.

    Im Alter werde ich also meinen Lebensunterhalt aus folgenden Quellen bestreiten:
    – staatliche Rente
    – Betriebsrente
    – Entnahmen aus dem ETF-Depot
    Bis dahin ist bei mir aber auch noch ein paar Jahrzehnte Zeit und vieles kann sich ändern.

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  12. @Julia Bestes Beispiel für eine bAV, die auch ich abschließen würde. Mit entsprechendem Arbeitgeberanteil lohnt sich das. Besser als 0€ allemal. Ich denke, du bist mit deiner Strategie gut aufgestellt. Beim Finanzwesir habe ich gelesen, du besparst 3 ETFs? Wie lange bist du schon dabei, dich selbst um deine Altersvorsorge zu kümmern?

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  13. Was zur bAV noch wichtig ist: Bei diesem Modell muss der Rentenbezieher in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Rentenbeginn nicht nur den Arbeitnehmeranteil zur GKV zahlen, sondern auch den Arbeitgeberanteil! Das gilt auch dann, wenn AVWL des Arbeitgebers in ein Riesterprodukt eingezahlt werden.

    Bei meinem AG wird die bAV auch beworben. Allerdings habe ich auch nach Recherche erst mal Abstand genommen. Allein der oben genannte Punkt bedeutet eine Mehrbelastung. Da rechnen sich die 26ungrad aus den AVWL vermutlich eher nicht.

    Zu bAV und Riester kann ich den Ratgeber „Altersvorsorge richtig planen“ von der Verbraucherzentrale empfehlen.

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  14. Hallo Philip, über die Aussage mit der Krankenkasse musste ich erst mal selber grübeln.. Daran habe ich gar nicht gedacht, dass man bei der Auszahlung nachträglich die Krankenkassenbeiträge zahlen muss und dadurch dann ja der Arbeitgeberanteil wegfälllt bzw. auf einen selbst zurückfällt. Aber es wird noch besser: http://www.finanztip.de/auszahlung-direktversicherung/ „Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente sind selbst dann fällig, wenn der Versicherte während des Erwerbslebens über der Beitragsbemessungsgrenze zur GKV verdient und deshalb gar keine Beitragsersparnisse durch die sogenannte Entgeltumwandlung erzielen kann.“ D.h. obwohl man als Arbeitnehmer nur bis zu einem gewissen Gehalt Krankenkassenbeiträge zahlen muss und durch Einzahlung in die bAV der Krankenkasse keine Beiträge verloren gegangen sind, muss man trotzdem für die bAV im Alter Krankenkassenbeiträge zahlen. Wer weiß, was sich der Staat bis zur Rente noch einfallen lässt.

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  15. Es tauchen doch immer wieder Fallstricke auf. Kleinigkeiten, die plötzlich den Sinn des Ganzen in Frage stellen können. Wer sich lange bindet, muss immer mit lustigen Einfällen vom Staat rechnen. Deshalb lasse ich die Finger von solchen Sachen und investiere in Aktien. Sollte sich z. B. ab 2017/2018 etwas an der Abgeltungssteuer ändern, kann ich mich entsprechend neu positionieren. Bei lang laufenden Verträgen ist man dann der/die Dumme.

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    • Durch die geplante Änderung der Abgeltungssteuer macht man sich nun plötzlich mehr Gedanken als ohnehin schon. Eine Erhöhung von 27% auf ggf. 42%, sind einfach mal 15%-Differenz, die man nun mehr erwirtschaften muss. Wer weiß, was sich der Staat noch einfallen lässt, um in einigen Jahrzehnten der Mittelklasse Geld zu entziehen. Selbst, wenn man mal die finanzielle Freiheit meint erreicht zu haben, kann der Staat jederzeit die Spielregeln ändern.

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  19. Hallo Ex-Studentin,
    dein Gefühl hat dich da wirklich nicht getäuscht. Gratulation, dass Du standhaft geblieben bist. Für mich stellte sich das Thema bAV nicht, der AG macht es einfach nicht. Punkt. Trotzdem fühle ich mich geneigt, einen Kommentar zu hinterlassen, ich bin nämich über einen entscheidenden Satz gestolpert:
    „Da man im Alter von einem geringeren Einkommen ausgeht, spekuliert man auf geringere Abgaben als Rentner.“
    HALLO??? Wer findet den Fehler? Warum sollte man (bewusst!!!) darauf spekulieren, im Alter (also z.B. in 30 oder 40 ) weniger zu verdienen? In der Zeit sollte man doch was wuppen können, oder? Also, ICH persönlich möchte im Laufe der nächsten Jahre ein wenig reicher werden und – folglich – meinen Steuersatz erhöhen (es gibt allerdings ganz viele legale Wege, zumindest das Letztere zu umgehen!!!). Das bedeutet, dass ich mit 50 auf jeden Fall einen höheren Steuersatz haben werde als jetzt, und mit 67 erst recht! Und wenn alles gut läuft, gehe ich in 15 Jahren (mit Anfang 50) nicht mehr arbeiten. Da wäre meine bAV aber komplett dahin, ein ETF-Depot oder eine Eigentumswohnung nicht!
    Und da Du ja fleißig Links vom Wesir, dem Rocker und anderen postest, gehe ich davon aus, dass auch Du diese Art der „Freiheit“ anstrebst. Schau mal bei „Aktien mit Kopf“ auf Youtube vorbei und/oder kauf dir Robert Kiyosakis „Rich Dad, Poor Dad“ oder – als seichten Einstieg – den „reichsten Mann von Babylon“. Vor allem Kiyosaki vermittelt einige extrem wichtige Lektionen, darunter die fundamentale Bedeutung von finanzieller Bildung („financial literacy“), den Unterschied zwischen Assets („put money in your pocket“) und Liabilities („take money out of your pocket“) – zu letzterem gehört das eigene Auto, das Haus auf Kredit, das neue Smartphone u.v.a.m. – und die weise Lehre, dass Deine Schulden immer auch „Assets“ von jemand anderem sind, Du also mit dem Auto oder selbst dem Smartphone auf Pump jemand anderen reich machst. Ein sehr bedeutender Satz von ihm ist, dass man, wenn man schon Kredite aufnimmt, zusehen sollte, dass jemand anderes sie bezahlt (ist z.B. bei vermieteten Immobilien der Fall oder bei Ausgaben für deine Gewerbetätigkeit, z.B. Photovoltaikanlage)!

    Ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg und bleibe auf jeden Fall dran.

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    • Danke schön! 🙂 Ich gebe mein Bestes, auch wenn ich das Thema finanzielle Freiheit bisher noch nicht als festes Ziel eingeplant habe. Das mit dem sinkenden Steuersatz beinhaltet, dass das Einkommen des Arbeitsgebers wegfällt. D.h. wer kurz vor der Rente 60.000 brutto verdient + 20.000 Dividenden versteuern muss, hat einen höheren Steuersatz als ein Rentner mit nur den 20.000€ Einnahmen. Dieser kann dann den persönlichen Steuerfreibetrag von 8004€ davon abziehen und muss nur für die überschüssigen 12.000€ Kapitalertragssteuer zahlen.

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  20. Am Ende des Tages wird abgerechnet – diese Weisheit gilt „leider“ immer. Aus heutiger Sicht kennt keiner seinen Lebenslauf – keiner weiss was in 40 Jahren ist.
    Als Versicherungs-Makler im Segment Steuerberater erlebe ich diese Argumentation öfters. Auch hier möchte ich anmerken, dass die Zahlen die hier verglichen werden schon „putzig“ sind. So wie ich das lese betrachtet man bei der LV-Lösung lediglich den garantierten Teil ABER bei ETF „gönnt“ an sich locker die Betrachtung MIT Gewinn. Aktuell passt das ja super, wenn der Dax mal schlapp von 12.000 auf 9.250 in den Keller rauscht.

    Jeder seriöse Versicherungsmakler sollte eine individuelle Berechnung hinsichtlich brutto/netto Ansparphase/Leistungsphase sowie Gegenüberstellung der unterschiedlichen Durchführungswege erstellen können. Kosten sind bei größeren Firmen weniger ein Thema, da hier in der Regel mit Gruppen – und Kollektiv-Verträgen agiert wird die hier bis zu 75 % Kostenreduktion bewirken können (neben anderen Vorteilen).

    Das Thema Leistungsphase und Verbeitragung durch die gKV ist aktuell auch in der Politik angekommen – was aber in 40 Jahren hier dann wie geregelt ist – Sry das ist Glaskugel – erwähnen MUSS man aber diesen Aspekt.
    Es gibt derzeit Bestrebungen, dass die Abgeltungssteuer (diese hat ihren Zweck erfüllt – da die Steuerabkommen unter Dach und Fach sind) wieder abgelöst wird – dann stellt sich die Frage wie werden dann Gewinne besteuert – ebenfalls Glaskugel.

    So wie ich das hier lese – haben Sie leider das Pech gehabt, den falschen „Verkäufer“ – Berater war es jedenfalls nicht! – erwischt zu haben. Leider bestimmen viele Arbeitgeber, wer diesen Part übernehmen sll/darf. Und hier vergessen sehr viele Arbeitgeber, dass es letzendlich das geld der Arbeitnehmer ist (ergo diese eigentlich entscheiden sollten, wer ihnen das „beste“ Angebot bedarfsgerecht liefert).
    Bitte ebenfalls nicht vergessen – im Zeitverluf ändern sich auch Prioritäten – ich kenne nun schon seit über 25 Jahren Kunden – und erlebe täglich (leider), dass Ansätze, welche vor 25 Jahren fixiert wurden (Ruhestandsplanung mache ich ebenfalls) dann doch – aus welchem Grund auch immer – nicht eingehalten wurden. Und es gibt eine Vielzahl an Kunden, die heute eine Auszahlung einer LV bekommen und froh sind, dass sie diese vor Jahrzehnten abgeschlossen haben. – Und ja ich kenne die Medien/Presse und Verbraucherschützer-Meinung zur LV 😉
    Es gibt aber auch gute Gesellschaften – und deswegen bin ich ja auch Versicherungsmakler.

    Allen viel Erfolg – finde es generell super, dass Sie sich teilweise vollkommen zu Recht selbst um ihr Geld kümmern – dies geschieht leider viel zu wenig – aber generell etwas zu verdammen oder pauschal als falsch zu beurteilen – das habe ich mir abgewöhnt. Der Kunde – also Sie – entscheidet – nachdem er ALLE Fakten hat – was er macht. In diesem Sinne erlauben Sie mir bitte meinen Beitrag 😉

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  24. Moin,

    beim „überfliegen“ habe ich nichts gefunden, falls es doppelt erscheint, sorry.
    Eine BAV „eignet“ sich Theoretisch nur für einen Gutverdiener der über der Beitragsbemessungsgrenze (Rente) liegt, denn wer darunter ist verliert auch automatisch Rentenpunkte. Ich unterstelle mal das es wenige Gutverdiener gibt, die ihr Geld hier Anlegen falls es nicht Überdurchschnittliche Gewinne aufweist. Außerdem kann davon ausgegangen werden dass dieser später in Rente weiterhin Privat Krankenversichert ist. Dieser Beitrag wird einmalig erhoben und nicht auf weitere Einkommensarten in der Rente angerechnet (GKV immer mit vollen 15% dabei)
    Gut, ob es diese in 45 Jahren (mind. 11 andere Regierungen möglich) noch geben wird ist dahin gestellt aber vorab, jeder Euro der nicht in die Rentenversicherung fließt reduziert die Rente (Stand 2018)
    Hier noch gute Ratschläge bzw. Vergleichsrechnungen:
    https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/
    https://www.versicherungsbote.de/id/4826676/Rentenverlust-Berechnung-Direktversicherung/
    https://blog.progress-dresden.de/bav/

    Sollte ich hier Denkfehler haben, gerne nehme ich Hinweise entgegen.

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    • Hallo zukünftiger (hoffentlich nicht) Armutsrenter. Ja, die BAV mindert die gesetztliche Rente. Mit Arbeitgeberzuschuss kann es aber durchaus eine rentable Sache sein. Ansonsten lasse ich von jeglichen Rentenprodukten die Finger, da ich das Geld sonst mindestens 40 Jahre nicht wieder sehe. Da mache ich lieber was Sinnvolleres in der Zeit und kann das Geld notfalls auch meinen Erben hinterlassen.

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