Ist das Modell der Ehe veraltet? – (Scheidung) Teil 5

Hier geht es zu Teil 1, 2, 3, 4 & 6.

Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden.. Was wir früher als Kinder beim Seilspringen munter vor uns her sangen, wird für jede 3. Ehe nach rund 15 Jahren Realität. Man heiratet den tollsten Menschen auf der Welt, um sich manchmal von der schrecklichsten Person auf Erden zu trennen. Dabei sind die Beteiligten im Schnitt Mitte 40. Die Hälfte hat minderjährige Kinder. In meinem letzten Beitrag ging es um das Thema Trennung, heute geht es um die rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung.

Für das unverheiratete Paar Adam und Eva hat dieser Artikel keine Relevanz. Für die Kinder wird Unterhalt gezahlt, jeder nimmt mit, was nachweislich ihm gehört und gemeinsamer Besitz wird aufgeteilt. Bei dem Ehepaar Romeo und Julia hingegen ist leider nicht auf Anhieb klar, wer was nach der Scheidung bekommt und wie viel Unterhalt fließt.

Bestandsaufnahme des Vermögens

Wie das Vermögen und die Schulden nach der Scheidung aufgeteilt werden, hängt von dem vereinbarten Güterstand der Paare ab. Ebenso ist es relevant, wie das Vermögen vor und zum Ende der Ehe verteilt war.

Romeo und Julia machen finanzielle Bestandsaufnahme:

Vor der Ehe
Er: -10.000€ Bafög-Schulden, 10.000 Tagesgeld, 5.000€ im Depot
→ Nettovermögen: 5.000€
Sie: 10.000€ Tagesgeld, 80.000€ Grundstück
→ Nettovermögen: 90.000€

Kurz vor der Scheidung
Er: -4.000 Bafög-Schulden, 5.000€ Tagesgeld, 15.000 im Depot
→ Nettovermögen: 16.000€
Sie: 5.000€ Tagesgeld
→ Nettovermögen: 5.000€
Gemeinsam: 10.000€ auf Gemeinschaftskonto, gemeinsames Haus (Wert: 400.000€, Schulden: 290.000€, Grundbucheintrag 50:50)
→ Nettovermögen: 120.00€ (60.000€ pro Person)
→ Nettovermögen Romeo+Julia+gemeinsam: 141.000€

Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?

Sollten beide Paare die gleiche ausländische Nationalität haben, gilt das ausländische Güterrecht. Bei unterschiedlichen Nationalitäten gilt das Recht des Aufenthaltsortes. Alternativ kann man in einem Ehevertrag festhalten, welches Recht im Falle einer Scheidung gültig ist. Ein Ehevertrag kann jederzeit auch nachträglich abgeschlossen und gemeinsam geändert werden. In meinem Beitrag geht es um die deutsche Gesetzgebung, welche zwischen 3 Güterstandsmodellen unterscheidet.

Gütergemeinschaft

In amerikanischen Filmen gibt es manchmal folgende Situation zu sehen: Ein junge Frau wickelt einen Mann um den Finger, er verzichtet aus lauter Liebe auf den Ehevertrag und nach der Scheidung zieht sie ihm den letzten Groschen aus der Tasche. Er verliert Haus und Firma und steht mit leeren Händen da.

Da kann ich euch beruhigen: Das gibt es nur im Film!

In Deutschland kann man notariell festhalten, dass im Falle einer Scheidung jeglicher Besitz und Schulden genau hälftig geteilt wird. Diese Art des Güterstandes ist jedoch sehr selten und nie bekommt der eine Partner alles und der andere nichts.

Beispiel
Romeo und Julia würden also Haus, Schulden, Wertpapiere genau 50:50 aufteilen. Obwohl Julia mehr in die Ehe gebracht hat, stünden von den 141.000€ jedem 70.500€ zu.

Gefahren
Man teilt nicht nur sein Vermögen, sondern auch die Schulden. Der Ex kann einen dadurch also mächtig in die Schei*e reiten.

Gütergemeinschaft ist ein absolutes No-Go!! 

Außer ihr steht kurz vor dem Tod, habt mehr als 500.000€ zu vererben und wollt damit die Erbschaftssteuer umgehen.

Zugewinngemeinschaft

Wer heiratet und notariell nichts anderes bekundet, lebt in Deutschland automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Nur das, was während der Ehe erwirtschaftet wird, gehört bei einer Scheidung jedem zur Hälfte. Was man vor der Ehe hatte, bleibt im eigenen Besitz. Wer Angst um sein Erbe hat, kann ebenfalls aufatmen:

Schenkungen und Erbe während der Ehe werden so behandelt, als hätten sie der Person bereits vor der Eheschließung gehört.

Dabei wird die Inflation bei Schenkungen und beim Anfangsvermögen berücksichtigt. Wertzuwächse von Immobilien, Wertpapieren oder der Lottogewinn werden als gemeinsam erwirtschaftet betrachtet. Das auf dem Papier nur ein Name steht, interessiert dabei erst mal nicht. Schulden werden zwar beim Zugewinnausgleich berücksichtigt, allerdings ist nur derjenige für die Schulden haftbar, der sie verursacht hat.

Beispiel Romeo / Julia
Rechnet man den Wert des Hauses (abzüglich Schulden) und das gemeinsame Geld auf dem Tagesgeldkonto jedem zur Hälfte zu, so ergibt sich folgendes Anfangs- und Endvermögen für die beiden:

Romeo: Anfangsvermögen: 5.000€ / Endvermögen: 76.000€
Julia: Anfangsvermögen: 90.000€ / Endvermögen: 65.000€

Gemeinsames Vermögen vor der Ehe: 95.000€
Gemeinsames Vermögen kurz vor der Scheidung: 141.000€

Welchen finanziellen Ausgleich würde ich erwarten? 

Bei 46k gemeinsamer Zugewinn (23.000€ pro Person) müsste Romeo mit 28k aus der Ehe gehen und Julia mit 113k (Falsch gedacht!).

Da die Inflation mit berücksichtigt werden muss, nutze ich für die Berechnung des Zugewinns einen Online-Rechner.

Zugewinnausgleich

Kein Ausgleich, falls man weniger hat als vor der Ehe

Dass Julia 30.000€ weniger als vor der Ehe hat, ist ihr „persönliches Pech“. Romeo muss ihr diesen Verlust nicht ausgleichen.

Wer Vermögen mit in die Ehe bringt, muss aufpassen: Man bleibt auf einem Verlust sitzen. Man muss zwar den eigenen Zugewinn ausgleichen, aber nicht den Verlust des anderen. D.h. egal, ob Julia 0€ oder 97.614€ nach der Ehe besitzt: Sie bekommt von Romeo nur seinen hälftigen Zugewinn in Höhe von 35.000€. Seit 2009 werden anfängliche Schulden immerhin berücksichtigt, sodass sich dadurch der Zugewinn während der Ehe erhöht. Somit hat Romeo am Ende rund 41.000€ (13.000€ mehr als erwartet), Julia 100.000€. Seine Bafög-Schulden darf Romeo weiterhin alleine abstottern.

Nicht zu vergessen: Auch die Altersvorsorge wird geteilt.

Beim Versorgungsausgleich gehen während der Ehe gesammelte Rentenpunkte/ private Altersvorsorgen jeweils zur Hälfte an den Expartner über. Dies geschieht automatisch bei Ehedauern ab 3 Jahren. Sollte der Ex vor Bezug der Rente sterben bzw. diese weniger als 36 Monate bezogen haben, kann der Ausgleich auf Antrag rückgängig gemacht werden. Scherz am Rande: Egal, ob ihr nach frei werdenden Immobilien Ausschau haltet oder eure Rente erhöhen wollt: Das Studieren von Todesanzeigen kann sich lohnen.

Gefahren

Gefahren gibt es leider unendlich viele. Hier sind 25 Fallen aufgelistet. Hier die aus meiner Sicht wichtigsten:

Es gibt keinen negativen Zugewinn! Wer sein ganzes Geld in ein Haus steckt, was beiden Partnern gehört oder dem Partner die Hälfte eines Grundstücks überschreibt, der hat Pech und sieht das Geld so schnell nicht wieder. Romeo könnte sogar argumentieren, dass er das Grundstück zur Hälfte geschenkt bekommen hat, was sein Anfangsvermögen um weitere 40k erhöht. Ebenso ist es gefährlich, wenn die Schwiegereltern nicht nur das eigene Kind, sondern auch dessen Partner im Testament berücksichtigen. Stattdessen sollte Romeo die Grundstückshälfte offiziell von Julia abkaufen bzw. ihr einen Schuldschein ausstellen. Wer unverhältnismäßig viel Geld ins gemeinsame Haus steckt, muss sich bewusst sein, dass dies nichts an dem geltenden Besitzverhältnis im Grundbuch ändert und dies als Schenkung ausgelegt werden kann.

Schenkungen der Eltern an das eigene Kind können aus einem weiteren Grund in die Hose gehen: Bei Bedürftigkeit können Schenkungen gegen den Willen der Eltern vom Sozialamt rückgängig gemacht werden bzw. der Beschenkte muss für ausstehende Pflegebeiträge aufkommen. Wenn Julia Pech hat, muss sie an das Amt die 80.000€ für das Grundstück zurückzahlen, selbst wenn sie das Grundstück weiterverschenkt hat. Deswegen sollte Julia ihren Eltern das Grundstück entweder abkaufen (aber nicht erheblich unter Wert, sonst gilt es trotzdem als Schenkung) oder eine Gegenleistung (Hilfe im Haushalt) dafür erbringen.

Auch das Ausbezahlen des Ex-Partners funktioniert so einfach: Um den Partner auszubezahlen, muss eine Immobilie oft verkauft und eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden. Wenn einer von beiden die Immobilie alleine behalten möchte, muss die Bank niemanden aus den Vertrag lassen. D.h. sollte Julia Romeo ausbezahlen, haftet er trotzdem noch für die Schulden und wird bei Zahlungsunfähigkeit von Julia zur Kasse gebeten.

Der Versorgungsausgleich ist unpraktisch, wenn einer von beiden selbstständig ist: Hat Julia z.B. halbtags gearbeitet, so muss sie die Rentenpunkte mit ihrem Romeo teilen – bekäme aber im Gegenzug nichts zurück.

Wenn einer der Ehepartner alles Geld vor der Scheidung verprasst, so kann man dagegen nicht viel unternehmen.

Wenn der Ehepartner in Saus und Braus lebt (Alkohol, Spielsucht) und bei der Scheidung wie zu Beginn der Ehe mit leeren Händen dasteht, wird er beim Zugewinnausgleich dafür belohnt. Wenn ihr hingegen mit eurem Depot mittlerweile Millionär und finanziell frei seid, dürft ihr die Hälfte abgeben. Immerhin darf man vor der Scheidung nicht einfach alles verschenken. Verschenktes Vermögen (ohne Einwilligung des Partners) wird beim Zugewinn trotzdem berücksichtigt.

Das Haus kurz vor der Ehe an den Bruder schenken: Funktioniert nicht.

Im Internet habe ich viel in Scheidungsforen gestöbert und diverse Rechtsurteile gelesen. Mir wurde dabei ziemlich schlecht.

Gütertrennung

Dieser Güterstand ist in Österreich ohne Ehevertrag Standard. Ich habe mich beim Schreiben meiner Beitragsreihe immer mehr mit der Gütertrennung angefreundet, obwohl diese Form in Deutschland bisher noch selten verbreitet ist.

Jeder behält einfach das, was ihm gehört.

Gemeinschaftliche Sachen werden durch 2 geteilt und jut is. Aber eine große Überraschung:

Versorgungsausgleich gibt’s trotzdem!

Wenn nicht ausdrücklich im Ehevertrag ausgeschlossen, findet trotzdem ein Ausgleich statt.

Gefahren

Bleibt Julia für die Kindererziehung zuhause und verzichtet auf ihre berufliche Karriere, so erhält sie bei der Scheidung keinen Ausgleich dafür. Positiver formuliert: Man muss bereits während der Ehe darauf achten, dass man finanziell von dem Partner nicht abhängig ist und einen entsprechenden Ausgleich direkt aushandeln (wie unverheiratete Partner auch), z.B. indem der Mann für die Frau eine private Altersvorsorge bespart.

Ebenso ist es wichtig, dass man in dem Ehevertrag die Gütertrennung für den Falle des Todes wieder aufhebt.

Da kein Zugewinnausgleich stattfindet, erbt der Ehegatte weniger bzw. muss ggf. mehr Erbschaftssteuer zahlen.

Unterhalt

Unterhalt für Kinder, Ex-Partner, pflegebedürftige Eltern, neuen Partner und Kinder.. Ayay, aus allen Richtungen kommen Unterhaltsforderungen.

Unterhalt für Kinder
Der Unterhalt für minderjährige Kinder hat stets Vorrang vor dem Unterhalt von Erwachsenen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Kinder aus erster Ehe, zweiter Ehe oder unehelich zur Welt gekommen sind. Hier wird wie im Artikel zuvor die Düsseldorfer Tabelle zu Rate gezogen. Die Tabelle gibt den Unterhalt an, wenn es 2 Unterhaltsberechtigte gibt (Mutter + Kind oder 2 Kinder). Gibt es weniger (1 Kind) wird man eine Gehaltsklasse hochgestuft, gibt es mehr (weitere Kinder, weitere Partner) wird man je 1 Klasse herabgestuft. Dies berechne ich nun anhand von unserem Musterpaar Romeo und Julia. Die gemeinsamen Kinder sind 2 und 6 Jahre alt. Romeo hat eine neue Partnerin und bekommt ein weiteres Kind. Wie in den letzten Artikeln hat Romeo 2.420€ netto zur Verfügung. Abzüglich 150€ berufsbedingter Kosten, geht er mit 2.270€ ins Rennen.

Unterhalt für 2 Kinder (2 und 6 Jahre alt)
Netto-Verdienst: 2.270€, Stufe 3
Kindesunterhalt: 377€ + 433€ = 810€
Abzüglich hälftigem Kindergeld 281€ + 337€= 618€
Netto nachher: 2.270€ – 618€ =1.652€

Unterhalt für Julia + 2 Kinder (2 und 6 Jahre alt)
Netto-Verdienst: 2.270€, Stufe 2
Kindesunterhalt: 360 + 413 = 773
Abzüglich hälftigem Kindergeld 264€ + 317€ = 581€
Netto nachher: 2.270€ – 581€ = 1.689€

Romeo zahlt Unterhalt für Julia, neue Partnerin + 3 Kinder (0, 2, 6 Jahre)
Netto-Verdienst: 2.270€, Stufe 1
Kindesunterhalt: 342 + 342 + 393 = 1077 €
Abzüglich hälftigem Kindergeld 246 + 246 + 294  = 786€
Netto nachher: 2.270€ – 786€ = 1.484€

Auf den Unterhaltzahlenden kommen noch weitere Kosten hinzu: Er darf die Kinder am Wochenende auf seine Kosten abholen und zurückbringen, ebenso für Klassenfahrten, KiTa, Nachhilge, Zahnspange und Co. zahlen. Dass er dabei selbst eine größere Wohnung braucht und die Kinder mitverpflegt, wird bei den Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt.

Romeo hat stets einen Selbstbehalt von 1.080€. Ggf. sogar mehr, falls er mehr als 380€ Warmmiete zahlt. Sollte das Gehalt von Romeo nicht für den Unterhalt aller Kinder reichen, so wird das verfügbare Einkommen oberhalb des Selbstbehalts unter allen Kindern anteilig aufgeteilt. Er ist dazu angehalten, ggf. sein Einkommen zu erhöhen (Aufgabe der Selbstständigkeit, Nebenjob).

Gefahren
Man vergisst das Herab-/Hochstufen, wenn sich die Anzahl der Unterhaltspflichtigen ändert oder deutet die Tabelle falsch. Kinder erster und zweiter Ehe sind nur in der Theorie gleichgestellt. In der Praxis werden dem Mann durch die neue Beziehung geringere Wohnkosten unterstellt, sodass der Selbstbehalt sinken kann und mehr Unterhalt an die erste Familie gezahlt werden muss. Bei der Berechnung des zugrunde liegenden Einkommens dürfen zudem Boni, Überstunden, Steuerrückzahlungen und Co. nicht vergessen werden.

Streitereien um den Unterhalt gehen schnell bis vors Familiengericht. Sollte umbemerkt zu wenig (oder zu viel) Unterhalt gezahlt worden sein, lässt sich das nachträglich nicht einklagen.

Auch mal was Positives
Man kann sich Kinder aus vorigen Beziehungen als „Zählkinder“ anrechnen, sodass man für die Kinder in der neuen Beziehung mehr Kindergeld bekommt. Das sind 6€ beim 3. Kind und 31€ beim 4. Kind mehr im Monat.

Betreuungsunterhalt
Der Unterhalt für die Kinder klingt überschaubar, wenn da nicht noch die Exfrau und die neue Flamme wären. Unabhängig vom Ring am Finger steht einer Mutter mindestens 3 Jahre nach der Geburt Betreuungsunterhalt zu (siehe voriger Beitrag). Der Vater des Kindes muss für das wegfallende Gehalt durch die Kindererziehung aufkommen (bzw. umgekehrt, falls der Vater zuhause bleibt).

Beispiel Betreuungsunterhalt
Netto Romeo nach Abzug Kindesunterhalt: 1.689€
Netto Julia vor Geburt des 2. Kindes (2.000€ brutto): 1.383€
Netto Julia während Kindererziehung (1000€ brutto): 792€
Ausfall durch Kindererziehung: 1.383€ – 792€ = 591€
Unterhaltszahlung: 489€ (da Romeo 1200€ Selbstbehalt hat).

Ehegattenunterhalt
Sofern dies im Ehevertrag nicht ausgeschlossen wurde, steht dem weniger Verdienenden Partner Ehegattenunterhalt zu, sofern er durch die Ehe Nachteile hatte oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Wie auch beim Trennungsunterhalt kommt die 3/7-Regelung zur Anwendung. Der Unterschied ist: Der Wenigerverdienende ist im Vergleich zur Trennungszeit nun verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten. Dabei bekommt er normalerweise für mehrere Jahre befristet Aufstockungsunterhalt, bis er wieder ins voll ins Berufsleben zurückgefunden hat.

Beispiel Ehegattenunterhalt
Netto Romeo nach Abzug Kindesunterhalt: 1.689€
Netto Julia während Kindererziehung (1000€ brutto): 792€
Differenz: 1.689€ – 792€ = 897€
Unterhaltsanspruch: 898€*(3/7)= 384€

Bei niedrigen Einkommen kann man davon ausgehen, dass einem nur der Selbstbehalt übrig bleibt. Man hat als Paar die Möglichkeit, sich bei der Scheidung eigenständig zu einigen (z.B. Einmalzahlung, Sachwerte) bzw. freiwillig auf den Erhalt von Unterhalt verzichten.

Gefahren
Handwerker arbeiten oft schwarz und mindern dadurch ihr Einkommen. Sofern Kinder im Spiel sind, bleibt meistens nicht viel für den Betreuungs- und Ehegattenunterhalt übrig. Auf das Kindeswohl wird zudem nicht viel Rücksicht genommen: Sofern Kindergarten + Nanny die Kinderbetreuung abdecken können, müssen die Eltern ganztags arbeiten. Dass dabei beide von 08:00 – 18:00 Uhr außer Haus sind und man sich nebenbei auch noch um ihre Familie kümmern soll, interessiert erst mal nicht.

Generell gilt wieder das Prinzip des „persönlichen Pechs“: Wenn nichts zu holen ist, kann natürlich auch kein Geld fließen. Ebenso hat man nicht allein durch die Ehe ein Recht auf Unterhalt, sondern nur bei Ehedauern ab 3 Jahren und einem „ehebedingtem Nachteil“. Wer also schon vor der Ehe die gemeinsamen Kinder gehütet hat oder arbeitslos war, der hatte durch die Ehe keinen Nachteil.

Was man nicht vergessen darf: Der Unterhaltsanspruch kann durch eine neue Partnerschaft erlöschen (erneute Heirat, Kind mit neuem Partner). Wir erinnern uns: Längeres Zusammenwohnen (rund 2 Jahre) gilt bereits als eheähnliche Partnerschaft.

Für mich der kritischste Punkt bei einer Ehe:

In der „Not“ muss trotz Ehevertrag Unterhalt gezahlt werden.

Wenn der Ex-Partner schwer krank wird, kann man dauerhaft zur Kasse gebeten werden. Es heißt zwar „in guten wie in schlechten Zeiten“, aber wenn ich mich von meinem Partner aufgrund seiner Alkoholsucht, Fremdgeherei und cholerischen Anfälle trenne, ist es irgendwie makaber, dass ich dann für seinen Unterhalt aufkommen muss.

Romeo kann den Unterhalt nicht von der Steuer absetzen.

Wer schon als Ehepaar am Existenzminimum kratzt, hat nach der Scheidung nicht mehr zur Verfügung: Steuerklasse 1, getrennte Haushalte, Fahrtkosten am Wochenende. Während die Ehe ein paar Steuervorteile besitzt, heimsen Geschiedene alle so ziemlich alle Nachteile ein, die man nur haben kann.

Theorie leichter als die Praxis

Für wenn die Theorie schon schlimm klingt: Die Praxis ist nicht besser. Wenn man nicht in der Lage ist, sich im Guten zu trennen, endet es nun mal vor Gericht. Da eine Scheidung meistens mit Streit, Verbitterung, Existenzangst und anderen negativen Emotionen verbunden ist, zeigen Menschen sich von ihrer hässlichsten Seite, z.B. Verleumdung, Verweigerung der Unterhaltszahlungen und Räumung der Konten mit einem „Verklag mich doch“ auf den Lippen.

Zwischenfazit

Eigentlich habe ich mir ja geschworen, dass das der letzte Beitrag dieser Reihe wird, aber die Infos muss man erst mal sacken lassen. Viele Romantiker mögen mich dafür steinigen, dass ich die Ehe (und die Scheidung) nicht in das beste Licht stelle. Aber ich bin der Meinung: Wenn man gewisse Gefahren kennt, kann man diese viel besser vermeiden. Lieber vor dem Ja-Wort alle Eventualitäten klären als in ein offenes Messer zu rennen.

Der letzte Beitrag wird grob auf die Kosten einer Scheidung und des Ehevertrags eingehen und ebenso mein persönliches Fazit behandeln.

Seid ihr euch der Konsequenzen einer Trennung bewusst und wie sichert ihr euch dagegen ab? Habt ihr Scheidungserfahrung?

28 Gedanken zu „Ist das Modell der Ehe veraltet? – (Scheidung) Teil 5

  1. Es ist schon schlimm, in der Uni zu Familienrecht, haben wir ebenfalls viele Gerichtsentscheide gelesen, es war sehr traurig, wie Menschen reagieren können.

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    • Das ist eine ganz andere Welt..Ich hatte da viel Glück, dass ich bisher vor dem Thema verschont blieb. Im Freundeskreis bekomme ich beide Seiten mit: Verlassene Männer, die danach in einer 1-Zimmer-Wohnung oder alleine im großen Haus leben. Gleichzeitig Mütter, die irgendwie wieder auf die Beine kommen müssen und nur schwer einen Job finden. Väter, die keinen Unterhalt an die Kinder zahlen. Trennt sich die Frau, so wollen manche Männer auch mit den Kinder nichts mehr zu tun haben. Aber ich kenne auch einige gute Fälle, wo die Eltern nahe beieinander wohnten, neue Partner hatten und die Kinder jederzeit zur anderen Haustür reinkommen konnten.

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  2. Super Beitrag! Vielleicht noch eine kleine Anmerkung bzgl. Gütertrennung: Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit einer „Modifizierten Zugewinngemeinschaft“. Damit kann der Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung ausgeschlossen, aber im Todesfall beibehalten werden.

    LG Götz

    P.S. Beim Ehegattenunterhalt muss der Unterhaltsberechtigte nicht beweisen, dass er ausreichend Bewerbungen geschrieben hat. Wurde unbefristeter Unterhalt durch das Gericht beschlossen, hilft nur eine Abänderungsklage des Unterhaltspflichtigen, um diesen Zustand (eventuell) zu ändern.

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    • Hi Götz, danke für die Anmerkung!! Das mit der modifizierten Zugewinnschaft müsste das sein, was ich bei Gütertrennung beschrieben habe. Gütertrennung gilt dann nicht im Falle des Todes, dafür aber im Falle einer Scheidung.

      Mit den Bewerbungen hast du Recht: Derjenige der Unterhalt zahlen muss, muss seine Bewerbungen beweisen. https://www.scheidung.org/unterhalt/

      Gibt es sowas wie unbefristeten Unterhalt wirklich, wenn man nicht gerade krank oder schon älter ist? Im Internet hieß es, dass die meisten befristet werden (ca. 4 Jahre Übergangszeit), bis jemand wieder voll erwerbstätig sein kann.

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      • Hi Jenny, stimmt, das mit der Aufhebung der Gütertrennung im Todesfall hattest du erwähnt. Alternativ lässt sich wie gesagt auch die Zugewinngemeinschaft modifizieren.

        Je nach Unterhaltstatbestand wird dieser ggf. auch unbefristet ausgeurteilt. Zum Beispiel ist Betreuungsunterhalt gemäß höchstrichterlicher Entscheidung grundsätzlich nicht zu befristen. Vieles liegt auch im Ermessensspielraum des Tatrichters. Das Zauberwort ist hier „Billigkeit“. Zum Beispiel kann eine Begrenzung und Befristung des Unterhalts
        aufgrund der Ehedauer versagt werden (siehe §1578b BGB) – wobei der Gesetzgeber mal wieder offen lässt, welchen Zeitraum er darunter versteht…

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      • Ja, das ist mir beim Stöbern auch aufgefallen.. Alle Entscheidungen sind sehr individuell. Wenn der Richter da einen schlechten Tag hat, muss man sein Urteil erst mal befolgen. Anfechten quasi unmöglich.

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  3. Die Ehe und dessen Ende, und die damit verbunden „Situationen“, die sich daraus entwickeln, zeigt wie unzivilisiert die Menschheit eigentlich noch ist.

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    • Ist aber leider nicht nur bei Ehen so. Selbst bei normalen Trennungen ziehen manche übereinander her, wo ich nur den Kopf schütteln kann. Da waren Leute dann jahrelang zusammen, um dann kein gutes Haar am andern zu lassen. Ist aber zum Glück nicht immer der Fall – von den friedlichen Fällen bekommt man einfach weniger mit.
      Was mich am meisten wundert: „Ich hätte nie gedacht, dass wir uns jemals trennen.“ Da frage ich mich, ob man irgendwann eine rosa rote Brille aufbekommt. Da geh ich aktuell etwas nüchterner in eine Beziehung. Ich hoffe, dass mein Freund und ich ewig zusammen bleiben, aber Menschen entwickeln sich manchmal in unterschiedliche Richtungen.

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      • Was mich perse am meisten stört, ist das Thema Unterhalt. Im Grunde kann ein Richter doch den Ehevertrag über den Jordan jagen, so meine Meinung nach etlichem wälzen von Foreneinträgen. Ich mag an der Ehe nicht, dass das Wort „Ewigkeit“ hier finanziell wirklich gut gestützt wird. Wenn das nicht wäre, würde mir ein „Ja“ leicht über die Lippen kommen.

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      • Ja, mich stört das Thema auch. Man bleibt gegen den eigenen Willen miteinander verbunden und muss seine Finanzen offen legen. Mich stört das Thema Vollzeit arbeiten. Man kann nicht einfach so die Stunden reduzieren, weil unterstellt wird, dass man sich so vorm Unterhalt drückt. Ich will deswegen ggf. im Ehevertrag aufnehmen, dass man maximal 30h arbeiten muss. Denn im Falle einer Scheidung ist es viel schwieriger, Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bekommen, sodass ich es für legitim halte, weniger zu arbeiten (z.B. alle 2 Wochen freitags frei).

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      • Ändert leider nichts an der Realität, dass der Ehevertrag an sich nutzlos, wenn es drauf ankommt?! So mein Gefühl…

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      • So ganz nutzlos auch wieder nicht. Du kommst zwar nicht unbedingt um Unterhalt drumrum, kannst aber die Vermögensverteilung anders regeln. Wenn du z.B. ein Haus oder ein Depot hast, bekommt dein Expartner auch was von den Wertsteigerungen. Ich habe z.B. amazon-Aktien. Wenn diese in 20 Jahren 500.000€ Wert sind, bekommt man Freund im Falle einer Scheidung davon die Hälfte. Mein Freund hingegen erbt vielleicht mal ein altes Haus. Wenn dieses während der Ehe an Wert verliert (z.B. 100.000€), mindert das seinen Zugewinn, sodass ich ihm am Ende dafür 50.000€ zahlen müsste.
        Gütertrennung macht vieles einfacher. Ebenso kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen, z.B.: Mein Freund macht sich selbstständig, ich bleibe Arbeitnehmerin. Dann kann man ausschließen lassen, dass er die Hälfte meiner Rentenpunkte bekommt. Ebenso kann man kann vereinbaren, dass derjenige, bei dem die Kinder bleiben, automatisch Unterhalt erhält, unabhängig von der Erwerbstätigkeit.

        So 100% überzeugt bin ich von einem Ehevertrag auch nicht. Darüber schreibe ich dann im nächsten Beitrag mehr.

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  4. Pingback: In den Töpfen der Anderen #26 » Finanzküche

  5. Unterm Strich ist es mit der Ehe gar nicht so schwierig. Man kann gewisse Hauptrisiken verringern durch etwas Vorplanung. Aber man geht trotzdem erhebliche Risiken ein, die sich nicht ausschließen lassen. Die Missbrauchsmöglichkeiten gemeinsamer Finanzen und Besitztümer wie Haus sind fast unbegrenzt.
    Entweder akzeptiert man das Risiko oder man heiratet halt nicht (und zieht natürlich auch nicht zusammen in eine eheähnliche Gemeinschaft).

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    • Ja, ich denke auch: Sofern man die Risiken kennt und so gut es geht reduziert, hat man schon viel gewonnen. Ganz ohne Risiken gibt es nichts. Selbst bei der Liebe kann man jederzeit noch das Herz gebrochen bekommen.

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  6. Wenn man das alles weiß verwundert es einen eben, wieso man nur schätzt was man nicht daheim hat.evt. würde so manche ehe länger halten, wenn man sich das vor augen hält und seine wertschätzung auch zum ausruckt bringt. Beiderseits.

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  7. *Tipp, als etwas rechtlich bewanderter möchte ich noch den Hinweis zum Sozialrecht geben:

    Hierbei wird auch bei NICHT verheirateten nach einer gewissen Dauer durch Rechtsprechung entwickelt, dass man für den PartnerIn einzustehen hat, gerade in schlechten Zeiten! Damit findet aus fiskalischen Gründen ein Rückgriff ohne den Eintritt in eine Ehe statt, drum prüfe wer sich bindet oder miteinander verweilt, vgl. „Eheähnliche Gemeinschaft“

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    • Huhu John, danke für den Hinweis! Da bin ich beim Schreiben von meinem ersten Artikel auch drüber gestolpert.. Geht tatsächlich soweit, dass das Pflegeheim die Rechnung an den Lebensgefährten schickt.. Erschreckend. Besonders schlimm finde ich, dass es heißt, dass eine Ehe nie schlechter gestellt sein darf als eheähnliche Gemeinschaft. Heißt aber im Gegenzug, dass man als unverheiratetes Paar durchaus Nachteile ohne Trauschein haben darf.

      Wie kommt’s, dass du dich rechtlich gut auskennst?

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      • Duales Studium Steuerrecht, mit dem ganzen Programm: Familienrecht, Erbrecht usw. Da wird einem das BGB in voller Bandbreite vorgestellt und man wird sensibilisiert für Rechte aber auch Pflichten die sich durch (soziale) Beziehungen ergeben können.

        Hoffe es kommt demnächst die saisonbedingte Erinnerung an die eigene Steuererklärung 😉
        Schließlich passt die Beschäftigung mit Steuern, gerade als Studierende sehr zum Thema personal finance.

        Gruß
        JOhn

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      • Steuererklärung.. Da sagst du was.. Ich müsste mal so langsam die für 2015 machen. Hinke da gerne mal hinterher, obwohl das Ding ratzfatz erledigt ist.

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  8. Man bekommt ja so mit, wie sich einige Leute scheiden lassen. Deine Berechnungen sind nur soweit relevant, wie sich die beiden Scheidenden friedlich trennen. Ich habe da so einiges in meinem Freundes- und Bekanntenkreis miterlebt, was ich persönlich nur als gruselig empfinden würde. Vor allem die Immobilien können zum Schrecken ohne Ende werden, wenn sie noch hoch belastet sind. Und bei den meisten sind sie es, weil die Ehen nach vielleicht 5 – 15 Jahren geschieden werden und viele sich ihr Traumhaus erst nach der Heirat kaufen. Durch die neuen Umstände (einer zieht aus dem Haus aus und muß sich eigene Wohnung mieten) sowie doppelte Haushalstkosten, wo jeder für sich verdient und alles wieder selber finanziert, machen die Weiterführung der Hausraten unmöglich. Außerdem wollen beide Parteien recht häufig das Haus schnell loswerden, oder eine Partei auf Kosten der anderen Partei in dem großen Haus weiter wohnen. Banken sind da eher unmitleidig, da ein Zusammenbruch einer Finanzierung eine prima Gelegenheit ist, etwas Extrarendite rauszuholen. Dann die Kinder: Wenn sich beide uneining ist, kann es im blöden Fall so weit kommen, dass ein Rosenkrieg ein Witz ist. Die Kosten für Anwälte haben manche in den Ruin getrieben, weil sie es einfach nicht geschafft haben, eine vernünftige Kommunikation zueinander wiederzufinden.

    Man sollte sich wirklich bewusst machen, dass eine Scheidung niemals gerecht und selten ganz friedlich abgeht. Beide Seiten werden bluten, selbst wenn es vernünftig und gesittet ist. Aber das ist es häufig nicht und die Leute haben zumeist ein paar sehr unschöne Jahre. Deshalb wundert es mich, dass trotzdem so viele heiraten. Der häufigste Satz, den ich bei der Heirat gehört habe, war: Uns erwischt es schon nicht! Pustekuchen. Gerade die mit diesem Satz sind nach einigen Jahren wieder auf dem Singlemarkt wiederzufinden.

    Eine Heirat wird zwar als romantisch hochstilisiert und wenn man das ganze Programm mit Kirche, großer Feier inklusive Familie, Hochzeitsreise etc. durchzieht, dann ist es das erstmal auch. Für den Staat ist es aber ganz altmodisch eine Wirtschaftsgemeinschaft und genauso behandelt er dich auch. Das sollte man sich in einer ruhigen Minute bewusst machen. Ich schreibe per se nicht gegen Heirat, sondern dass, was es eben tatsächlich ist. Ein weiteres ist, dass sich nicht wenige Verheiratete gerade wegen den finanziellen Nachteilen sich nicht scheiden lassen (können), auch wenn sie nicht mehr zusammen sein möchten. Diese Dunkelrate ist gar nicht so gering, wo beide eher gleichgültig oder noch viel schlimmer nebeneinander herleben. Aber aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse und Verbindlichkeiten leben sie ziemlich erbärmlich miteinander. So ein Gespräch hatte ich erst vor zwei Wochen: Ein unabbezahltes Haus, zwei Kinder und der Spruch „Wäre beides nicht vorhanden, wären wir wohl nicht mehr zusammen“ ist einfach nur gruselig.

    Von daher sind die obengenannten Berechnungen theoretisch. Was nicht drin ist, sind die Kosten der Scheidung. Je unfriedlicher, desto mehr freuen sich beide Scheidungsanwälte. Ich wollte nicht so negativ klingen, aber das sind genau meine Erfahrungswerte dazu. Und eine vertragliche Absicherung greift nur so lange, bis dass der Staat dazwischen grätscht oder ein Gericht anders denkt. Stichwort: Wirtschaftsgemeinschaft. Solange alles gut geht, ist es prima. Wenn nicht, siehe oben.

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  9. Pingback: Ist das Modell der Ehe veraltet? – (persönliches Fazit) Teil 6 | Lifestyle, Finanzen und Lebensfreude

  10. Ich sehe die ehe als veraltetes Model. Letztendlich ist es wirklich nur ein Blatt Papier auf dem steht, was man so und so evtl. seit Jahren hat… eine Partnerschaft fürs Leben. Aus finanzieller Sicht ist eine solche Ehe dann, wie es aus dem Artikel heraussticht, sehr riskant. Vermögen sollte, so radikal das klingt, strikt getrennt werden und das funktioniert am besten ohne Ehe.

    Es gibt das Sprichwort: „Bei Geld hört die Freundschaft auf“. Bei einer Ehe spätestens danach auch. Also am besten nicht drauf einlassen.

    Schöner Artikel von dir, danke dafür.

    Beste Grüße
    Sandro

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  12. Schon der ganz einfache Fall, Ehe ohne Kinder ist ungerecht. In den weit überwiegenden Fällen sind die Frauen jünger. Selbst wenn ich genau zum gleichen Alter einen genau gleich bezahlten Job annehme, bei dem nur die Erfahrung mehr Gehalt bringt, erwirtschaftet der ältere Partner (meist der Mann) in der Ehezeit mehr Rentenpunkte. Und obwohl der jüngere Partner noch länger Zeit hat und im Laufe seines Lebens die gleichen Rentenpunkte erreichen kann, bekommt er von den Rentenpunkten des Älteren bei der Scheidung die Hälfte der Mehranteils. Auch das Bestrafen des Sparers gegenüber des Konsumenten sorgt nicht für Gerechtigkeit. Ich bin nur durch zu geringe Ehezeit (und dadurch Beträgen unterhalb der Bagatellgrenze) halbwegs schadlos durch die Scheidung gekommen. Deswegen geht es eigentlich nur mit Ehevertrag.

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    • Hi John,
      sorry, dass ich deinen Kommentar erst so spät freigeschaltet habe. Er war leider im Spam-Ordner gelandet. Durch automatische Bots ist der Spam-Ordner des Blogs mittlerweile so überfüllt (jeden Tag kommen da 100 Nachrichten dazu), dass ich deswegen nicht alle normalen Kommentare darunter kenne.

      Aber ja, es stimmt. Männer erwirtschaften oft mehr Rentenpunkte. Sei es durchs Alter oder auch wegen ihres Berufs. Gerade bei unverheirateten Paaren, wo beide arbeiten, ist es dann im Trennungsfall natürlich nicht so schön, wenn man alles 50:50 aufteilt. Das gleiche gilt für Wertsteigerungen bei Immobilien, Depot usw. Ich persönlich halte deswegen einen Ehevertrag auch für sinnvoll.

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