Unterhaltspflicht: Wenn Angehörige Unterstützung brauchen – Teil 1

Hier geht es zu Teil 2, 3 & 4.

Im Laufe des Lebens werden die meisten Menschen mit Unterhaltsansprüchen konfrontiert: Für die Kinder, für den Partner, für den Ex, für die Eltern. Ziemlich viele Forderungen die gleichzeitig auf einen zukommen können. Ein Gehalt reicht dafür oft nicht aus, weswegen ich mich frage: Welche Unterstützung kann man ggf. erhalten? Kann man sowas steuerlich geltend machen? Wann muss ich überhaupt zahlen und wie viel? Auch für die Großeltern? Für einen Elternteil, den man Jahrzehnte nicht gesehen hat? Für ein Kind, was seit 10 Jahren studiert? Welcher Unterhalt hat Vorrang, wenn das Geld nun mal nicht reicht und man selbst noch was zum Leben braucht?

Im heutigen Beitrag geht es deswegen und die rechtliche Seite. Ohne Garantie auf Richtig- und Vollständigkeit, aber ich bin wie immer „stets bemüht“. 😉

Wem gegenüber bin ich unterhaltspflichtig?

Die Unterhaltspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Im Inhaltsverzeichnis der über 2000 Paragraphen findet man 9 mal das Wort „Unterhalt“.

BGB Buch 4, §1601 bis 1615 klären auf:

  • Verwandte in gerader Linie müssen einander finanziell unterstützen, sofern jemand seinen eigenen Unterhalt nicht bestreiten kann
  • Wenn man in Gütergemeinschaft lebt, muss man für die Verwandten des Ehepartners so aufkommen als wären es die eigenen
  • Erbringt ein anderer Verwandter (Stiefvater, Großeltern) ohne Pflicht Unterhalt, kann dieser beim Unterhaltspflichtigen Ansprüche geltend machen
  • ein Vater ist der Mutter seines Kindes mindestens 3 Jahre zu Unterhalt verpflichtet (Ausgleich Gehaltsausfall). Das gleiche gilt umgekehrt, wenn das Kind vom Vater groß gezogen wird.
  • Wer im Erwachsenenalter adoptiert wurde, ist sowohl leiblichen Angehörigen als auch den Adoptiveltern unterhaltspflichtig.

Laut §1360 sind Ehegatten einander verpflichtet, ihre Familie durch Arbeit und Vermögen zu unterhalten. Auch im Falle einer Trennung (§1361) oder Scheidung §1570ff.

Kurz gefasst: Unterhaltspflicht besteht bei geradlinigen Verwandten und dem (Ex)-Ehepartner. Nicht gegenüber Stiefkindern, Neffen, Tanten oder Geschwistern.

Reihenfolge des Unterhalts – Wem muss ich zahlen?

Gehen wir nun von schlimmst-möglichen Unterhaltsszenario aus:

Mustermann Adam hat sich von Eva scheiden lassen. 2 gemeinsame Kinder (17&19), das älteste studiert. Adam hat eine neue Freundin und bekommt mir ihr ein weiteres Kind. Gleichzeitig wird sein Vater ein Pflegefall. Alle halten die Hand auf.. was nun?

In §1609 BGB wird die Reihenfolge definiert, wer zuerst Geld erhält. Zuerst wird Rang 1 bedient, wenn noch was übrig ist, Rang 2, dann Rang 3 usw.

Rang 1: Oberste Priorität haben alle Kinder unter 21, die noch zur Schule gehen und bei einem Elternteil wohnen. Egal, ob erster Ehe, zweiter Ehe oder bei einem One-Night-Stand entstanden: Sollte das Geld von Adam nicht für alle Kinder reichen, wird das verfügbare Geld anteilig (abhängig vom jeweiligen Unterhaltsanspruch) auf alle Kinder aufgeteilt.

Rang 2: Adams Freundin hat mindestens 3 Jahre Unterhaltsanspruch, sofern sie aufgrund der Kindererziehung Gehaltsausfall hat. Auch an Unkosten während der Schwangerschaft muss er sich beteiligen. Gleichermaßen hat auch Adams Exfrau Anspruch auf Unterhalt, sofern sie aufgrund der Kinder nicht voll erwerbstätig sein kann oder die Ehe sehr lange dauerte (~20 Jahre).

Erst danach kommen: Andere (Ex)-Partner / erwachsene Kinder / Enkelkinder / Eltern.

In Adams Fall ist also auf jeden Fall Unterhalt für die beiden minderjährigen Kinder fällig. Sofern Geld übrig ist, steht der Mutter seines Neugeborenen Unterhalt zu und auch seiner Ex-Frau, sofern diese nicht selbst erwerbstätig sein kann. In diesem Extrem-Beispiel bleibt je nach Einkommen für das studierende Kind nichts mehr übrig, auch nicht für den pflegebedürftigen Vater.

Reihenfolge des Unterhalts – Wer muss zahlen?

Nun ist Adam aber nicht der einzige, der für die ganze Familie aufkommen muss.

Bei der Reihenfolge gilt:

  • Abkömmlinge (Kinder) sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie (Eltern) unterhaltspflichtig.
  • Es haften jeweils die nächst näheren Angehörigen (Kinder statt Enkelkinder, Eltern statt Großeltern)
  • Wenn jemand nicht leistungsfähig ist, geht die Pflicht auf die nächste Generation über
  • Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.

Adam muss also nicht zwangsläufig alleine für die ganze Familie finanziell aufkommen. Drehen wir die Betrachtung also mal rum:

Wer zahlt für Kinder?

Zuerst werden die leiblichen bzw. Adoptiveltern in die Pflicht genommen. Der Unterhalt kann in Form von Naturalunterhalt (Zimmer, Essen, Kleidung) erfolgen, sofern man mit dem Kind im Haushalt lebt. Im Falle einer Trennung muss der andere Elternteil Barunterhalt (=Geld) leisten.

Es herrscht eine Arbeitspflicht bzw. man muss sich um eine besser bezahlte Stelle bemühen, wenn es sonst für den Unterhalt nicht reicht. Wer absichtlich sein Einkommen reduziert, muss trotzdem blechen (es wird das theoretisch erzielbare Einkommen angenommen) und macht sich sogar strafbar. Auch alleinerziehende Eltern müssen nach 3 Jahren Kindererziehung Vollzeit arbeiten, wenn eine ganztätige Betreuung der Kinder möglich ist. Können beide Elternteile den Lebensunterhalt nicht bestreiten, haften alle 4 Großeltern anteilig ihrer Einkünfte. Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit der Eltern reicht dafür nicht, sondern beide müssen nachweislich nicht erwerbsfähig sein (z.B. schulpflichtige Teenager oder im Falle von Krankheit/Tod). Großeltern haften nur mit ihren Einkünften (Rente, Mieteinnahmen, Zinsen), nicht mit ihrem Vermögen.

Wann zahlt der Staat? 

Wenn ein Alleinerziehender keinen Kindesunterhalt vom anderen Elternteil erhält, kann dieser beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird bis zum Kindsalter von 12 Jahren gezahlt und kann bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden, wenn der Alleinerziehende mindestens 600€ brutto im Monat verdient. Es kann nicht freiwillig auf Kindsunterhalt verzichtet werden, um Leistung vom Staat zu erschleichen. Das Jugendamt kann das Geld vom nicht-zahlenden Elternteil zurückfordern, sofern dieser vorsätzlich keinen Unterhalt gezahlt, seiner Arbeitspflicht nicht nachgekommen ist oder verspätet von seiner Vaterschaft erfahren hat. Der alleinerziehende Teil kann den Zuschuss nur beantragen, wenn er nicht mit einem neuen Partner verheiratet ist.

Der Zuschuss wird auf Hartz 4-Leistungen angerechnet. Obwohl Stiefeltern rechtlich nicht zum Unterhalt verpflichtet sind, wird deren Gehalt bei der Ermittlung von Sozialleistungen herangezogen. Dies führt in der Praxis dazu, dass diese plötzlich die „fremden“ Kinder mitversorgen müssen.

Sollte ein Elternteil (oder erziehungsberechtigter Großelternteil) verstorben sein, kann man beim Rententräger Halbwaisenrente beantragt werden, welche bis zum 18. Lebensjahr bezahlt wird, im Falle einer Ausbildung / Studium bis zum 27. Geburtstag. Auch für Stief- und Pflegekinder kann dies beantragt werden.

Bzw. kurz formuliert: Eltern müssen alles dafür tun, genug Einkommen für den Kindsunterhalt zu erwirtschaften. Im Zweifelsfall können auch Großeltern zur Kasse gebeten werden. Der Staat springt bei Bedarf ein, bittet dann aber auch Stiefeltern zur Kasse.

Im Beispiel von Adam muss er für das Neugeborene kein Geld irgendwo hin überwiesen, sondern er leistet Naturalunterhalt. Auch seine 17-Jährige Tochter könnte er bei sich aufnehmen und von Ex-Frau Eva Unterhalt fordern. Adam und Eva entscheiden sich für eine friedliche Lösung und bleiben in der gleichen Region wohnen. Ihre Tochter ist regelmäßig bei beiden Elternteilen, sodass keine monatlichen Zahlungen notwendig sind.

Zwischenfazit:

Es gibt immer mehr Patchwork-Familien. Ich finde es sehr wichtig, dass allen Kinder gleichermaßen Unterhalt zusteht, egal ob ehelich gezeugt oder durch ein One Night Stand entstanden. Man kann sich durch neu heiraten und weitere Kinder also nicht seiner Unterhaltspflicht entziehen. Ebenso finde ich es gut, dass Frauen Unterhalt für die Kindererziehung zusteht. Genauso wichtig ist es aber auch, dass Frauen arbeiten müssen, wenn die Kinderbetreuung es zulässt. Leider scheitert es oft am letzteren und auch an Arbeitgebern, die Teilzeitarbeit ermöglichen. Im Internet liest man leider viele schlimme Praxisfälle, wo Frauen nur Vollzeit in Ihre Stelle zurückkehren dürfen und die Kündigung nahe gelegt bekommen. Ebenso gibt es im Internet zahlreiche Fälle, bei denen Elternteile nach der Trennung ihre Kinder nicht mehr zu Sicht bekommen oder sich um den Unterhalt drücken.

Ich bin ein wenig geschockt, wie viel Verantwortung Stiefeltern ggf. mittragen müssen.

Anwalt ist leider in solchen Fällen nicht vermeidbar, negative Emotionen vorprogrammiert.

Im nächsten Artikel geht es darum, wer im Falle eines Erwachsenen in welcher Reihenfolge Unterhalt zahlen muss, wie sich der Unterhalt berechnet und welche Selbstbehalte gelten.

Wurdet ihr bereits mit dem Thema Unterhalt konfrontiert? Ein paar Positivbeispiele täten mir gut!

27 Gedanken zu „Unterhaltspflicht: Wenn Angehörige Unterstützung brauchen – Teil 1

  1. Danke für deinen Beitrag. Was ich an deinem Blog echt interessant finde, sind die Themenbereiche. Sie binden meist die finanzielle Seite interessant ein. Auf anderen Blogs, wo es auch um finanzielle Themen geht, werden langsam die Themen einfach wiedergekaut und die Blogs werden so schnell langweilig.

    Mit dem Thema würde ich noch nicht konfrontiert. Mir ist jedoch spontan eine andere Frage hoch gekommen.

    Alles Gute
    Finu

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  2. Hallo Ex-Studentin,

    kleiner Klugscheißerhinweis: Ein Bundesgesetzbuch kenne ich nicht. Du meinst wohl das bürgerliche Gesetzbuch?! Oder nennt man das vielleicht auch anders?

    Ansonsten: Weiter so!

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  3. liebe Jenny,

    wichtiges Thema, keine Frage, aber ganz schön gruselig wenn man sich das in letzter Konsequenz anschaut,
    wer zahlt gerne für die Mutter die sich nie gekümmert hat? den Vater der das Geld verprasst hat, für den Ex von dem man sich ja nicht grundlos getrennt hat?
    In vielen Fällen wird der Staat einspringen, es gibt sicher genügend Beispiele für legale und weniger legale Schlupflöcher,
    es lässt sich im Leben nicht Alles berechnen/gegenrechnen, Dank ist vermutlich in den meisten Fällen auch nicht zu erwarten, umso schöner wenn man eine win-win Situation erreichen kann,
    bin gespannt auf Teil 2.

    liebe Grüsse

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  4. Ohne Witz,
    bin grade am selben Thema ein Artikel am schreiben 😀
    Kinder haften für ihre Eltern. (wird bei dir Wahrscheinlich Teil 2 ), mit Schonvermögen und co.
    Da ich wahrscheinlich für 3 Personen Zahlungspflichtig sein werde (Oma, Mutter, Vater), habe ich ein großes persönliches Interesse an dem Thema

    Benutzt du eine Mapping Technik um das Thema zu Strukturieren? Wie gehst du dabei vor? Das würde mich sehr interessieren. Die Beiträge sind sehr gut Strukturiert.

    Aber Damn ist dein Artikel gut gegenüber meinen… 😀
    Respekt.

    Vlt. Werde ich mich dann auf Beispiele konzentrieren, wie man das Familienvermögen schützen kann. Von der Umlage des Schonvermögens, des Verkaufes hin zur Familienstiftung. Und wenn das bei dir auch drankommt lasse ich den Artikel weg

    Gruß,

    Pascal

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    • Hi Pascal,
      Teil 2 wird darum gehen, wann Partner / Kinder etc haften. Gerade im Hinblick auf die Rente (Witwenrente etc..) und Elternunterhalt wird das spannend. Bei mir wars der Opa. Familie komplett zerstritten und dann trudelt ein Brief vom Sozialamt rein. Mein Vater hatte zeitgleich Krebs und seinen Laden geschlossen, sodass ich mir da schon viele Gedanken gemacht habe, was ggf. auf mich zukommt.

      Wegen der Struktur: Ich notier mir vorher all meine Fragen, die ich zu dem Thema habe und recherchiere dann zu den Themen. Ich schreib drauf los und nehme dann gerne Extrem-Fälle an, die so ziemlich jede Lebenssituation widerspiegeln können. Die Struktur vom Artikel mache ich dann eher zum Schluss und teile die Artikel, wenn es deutlich über 1000 Wörter werden. Mein 2 Artikel ist noch nicht fertig, sondern ich warte ganz gerne auch noch die Kommentare ab.

      Wegen deines Artikels: Lass dich von anderen Artikeln nicht einschüchtern. Alleine wenn du deine persönliche Situation dort einbringst oder die Schwerpunkte anders setzt, ist er schon individuell.

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  5. Hallo Ex-Studentin,

    einer der komplexesten Sachverhate beim Elternunterhalt ist das Thema „Schwiegerkinderhaftung“.
    Normalerweise ausgeschlossen (es haften nur Verwandte in gerade Line füreinander, so war es der Sinn des BGB) wird das durch einen fiktiven Ehegattenunterhalt ausgehebelt, wenn der unterhaltspflichte Partner nicht berufstätig ist oder nur mit einen geringen Anteil zum Gesamteinkommen beiträgt. An das Vermögen der Schwiegerkinder ist wiederum schwer ranzukommen.

    Beim Einkommen ist das nicht ganz so kritisch, es gibt Freibeträge für die Partner und eventuelle Kinder, Belastungen durch Hypotheken und vieles mehr, so am Ende in der Regel noch genug Einkommen übrig bleibt, in der Regel muss nur ein Bruchteil des fiktiven Ehegattenunterhaltes für
    den Elternunterhalt aufgewendet werden.

    Der große Knackpunkt ist die Vermögenshaftung, da wird ohne Gnade voll zugelangt, dort gibt beispielsweise für eine nicht erwerbstätige Hausfrau/Mutter keinerlei Altersvorsorgefreibetrag, weil laut der geltenden Rechtauffassung der erwerbstätige Partner für die gesamte Altersvorsorge zuständig ist.
    Riester, Rürup, BaV, angemessenes Eigenheim und Auto sind geschützt, ungeschütztes Vermögen (wie z.B. ein Aktiendepot für die Altersvorsorge) wird voll angerechnet.
    Das Schonvermögen für die Altersvorsorge ist übrigens nach meiner Meinung viel zu gering ( 5% des gegenwärtigenen (!) Bruttoeinkommens x Anzahl der Berufsjahre + 4% Verzinsung).

    Gruß, Ulrich

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    • Hi Ulrich, die Vermögenshaftung macht mir am meisten Sorgen. Man wird „bestraft“, wenn man Geld spart. Wer sich hingegen auf Pump eine Immobilie kauft, ist eher fein raus. Wer am besten noch ein Auto hat, darf entsprechend für Haus und Auto wiederum Rücklagen bilden..

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      • Gut da sind wir 3
        Ich finde es sehr sehr schade, dass mein Vater jetzt einen auf nach mir die Sinnflut macht. Negatives Vermögen hat. Da er sich grad ein neues Auto auf Kredit gekauft hat und ich für sein unvermögen haften werde. Selbiges bei meiner Mutter, die sogar noch nie gearbeitet hatte, sprich auch keine Pflegeversicherung hat, die für ein Teil der Kosten aufkommen würde (Beide sind über 50). Meine Oma ist da ein bisschen besser aber von Vermögensschutz möchte sie leider auch nichts wissen.

        Das Vermögen des Depots wird umgerechnet. Merke laut der Tabelle werden auch Staatsanleihen oder Cash mit 5,5% jedes Jahr verzinst. (Zinseszins)

        http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2016-11-04-bewertung-eine-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-fuer-stichtage-ab-1-1-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2
        (Für 2018 gilt auch diese Tabelle)

        Rechnung wie folgt:
        Depotwert : 12 (Monate) : Kapitalwert (Wert in der Tabelle) = Anrechenbares Einkommen.

        Dieses wird dann auf dein Unterhaltseinkommen angerechnet. Ein schwacher trost, nur 50% des 1.800€ übersteigenden Einkommens wird zum Unterhalt herangezogen.

        Habe ich jetzt mit 31 ein Depot von 190.000€, wobei das Schonvermögen schon abgezogen ist, dann gilt folgendes:

        190.000€ : 12 : 17,248 = 917,98
        Wenn man jetzt auch noch 2.500€ unterhaltspflichtigen Verdienst hat:

        2.500€+917,98€ = 3417,98€
        – 1.800€ Selbstbehalt
        = 1617,98€
        / 2 (da 50%)
        808,99€ jeden Monat

        Man kann das Vermögen aber auch umparken, beispielsweise in eine Familienstiftung, das Grundvermögen bekommt man dann aber nicht mehr heraus. Müsste man nachrechnen wann es für einen Lohnt. Ich glaub mein Weg wird in ein paar Jahren in diese Richtung gehen.
        Los wird man diese Pflicht nur, wenn man nicht mehr die Deutsche Staatsangehörigkeit hat.

        Immerhin bekommt man den Unterhalt von der Lohnsteuer wieder. Aber wenn das Elternteil sowieso im Heim ist wird es schwierig die benötigte Unterschrifft für das „Realsplitting“ zu bekommen. Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig.

        Gruß,

        Pascal

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      • Unterhalt bekommt man von der Lohnsteuer nicht wieder. Nur wenn man jemanden versorgt, für den man nicht unterhaltspflichtig ist.

        Haben deine Eltern für dich Unterhalt gezahlt? Hab das bei Anna mit dem Heim gelesen.

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  6. Unterhaltsfragen sind ein weites Feld. Und ein emotional wie finanziell heikles Terrain. Manches ist einfach erfassbar, anderes wiederum furchtbar kompliziert. In der praktischen Anwendung des Unterhaltsrechts bleiben viele als – zumindest emotionale – Verlierer oder Beschädigte zurück.
    Denn auch, wer seine oder ihre Rechte kennt, kann im Zweifel einen Unterhaltsanspruch nur mit Rechtsanwälten und Gerichten durchsetzen. Das macht es für alle Beteiligten teuer. Enttäuschungen und emotionale Verletzungen inklusive.

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  7. Hallo Ex-Studentin,

    bei uns ist das Thema Elternunterhalt aktuell von Interesse. Wir haben jedoch zum Glück rechtzeitig eine Pflegetagegeldversicherung für meine Mutter abgeschlossen, so dass das finanzielle Risiko (kann sehr teuer werden und das Elternhaus kosten) abgefedert ist.

    In Tims Blog werden ich leider oft als Troll bezeichnet, hoffentlich blüht mir das Schicksal nicht auch hier. Ich vertrete eben gerne auch mal andere Standpunkte.

    Gruß

    Ralf

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    • Hi Ralf,
      keine Ahnung, was dich als Troll qualifizieren soll. 😉 Das bei Tim kommt mir wie ein großes Missverständnis vor.

      Das mit der Pflegetagegeldversicherung muss ich mir auch mal anschauen. Kann mir vorstellen, dass das nicht billig ist. Wann zahlt diese Versicherung? Auch bei Demenz oder Kräfteverfall?

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      • Tim ist einfach nur festgefahren und ziemlich „ich“ zentriert, da 0 Familie / Einzelgänger – daher Ralf, willkommen hier :).

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  8. Interessant, womit sich die junge Generation heute so befasst. Wäre mir mit Mitte 20 glaube ich nicht in den Sinn gekommen.
    Fazit: Man sollte bzgl. Nachwuchs, Partnerwechseln, Stiefkindern sehr zurückhaltend sein oder man lässt es gleich so krachen, dass sowieso alles beim Staat hängenbleibt. Dazwischen wird man eher zerrieben. Was mir zeigt, die staatliche Fürsorge setzt Anreize für verantwortungsloses Verhalten.

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    • Hi Felix,
      auf den Schultern der jungen Generation lastet leider viel Verantwortung. Verantwortung für die Kinder, Verantwortung für die Eltern oder gar Großeltern. Die Leute leben länger, sodass es immer mehr Ältere mitzuversorgen gibt. Zusätzlich kommt das Elternglück im Schnitt immer später, sodass die Eltern vergleichsweise älter zu einem selbst sind. Mein Vater ist 42 Jahre älter als ich und geht somit auf die 70 zu.

      Wenn die Eltern nicht ausreichend fürs Alter vorgesorgt haben, muss man da bereits in jungen Jahren einspringen. Tatsächlich komme ich mir „bestraft“ vor. Ich gebe mein Bestes, für eigene Kinder und Alter vorzusorgen. Aber: Kinder haften für ihre Eltern. Der Staat kann mich verpflichten, mit meinem sehr hart Ersparten für meine Eltern aufzukommen. Da geht es im Pflegefall nicht um wenige 100€ im Monat, sondern bei Bedarf auch um mehrere 1000.

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      • Ja, das stimmt: Die junge Generation wird es schwerer haben, auch weil der Staat in sämtliche, privatesten Dinge eingreift. Es wird alles verrechtlicht und damit unflexibel. Plötzlich sieht man sich dann einen Zahlungsbefehl der Staatsmacht gegenüber für Leute mit den man eigentlich nichts zu tun hatte.

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      • Man muss nicht zwingend für irgendjemand bezahlen, mit dem man bis dato nix zu tun hatte. Da am Besten einen Anwalt kontaktieren. So einfach, wie im Beitrag dargelegt ist es dann nicht.

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      • Hi Capri,
        da gehe ich im nächsten / den nächsten Artikeln noch drauf ein. Sofern jemand nicht des Unterhalts säumig war, muss man normalerweise für ihn aufkommen. Selbst wenn Jahrzehnte keinen Kontakt bestand. Missbrauch etc. sind natürlich Sonderfälle.

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  9. Ich muss zugeben: Mit diesem Thema habe ich mich bisher noch nicht auseinander gesetzt.

    Das muss ich in meiner Finanzplanung aber auf jeden Fall mit berücksichtigen, damit im Fall der Fälle nicht die gesamte Lebensplanung auf dem Kopf steht..

    Danke für diesen Beitrag!!

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  10. Hey Jennifer,
    ein sehr wichtiges Thema was Du da beschreibst.
    Ich finde es toll, dass Du auch solche Themen ansprichst.
    Freu mich auf den aufbauenden Artikel.
    Mir kraut es nämlich auch vor dem Gedanke, was passiert wenn meine Eltern mal pflege bedürftig werden sollten.
    Liebe Grüße aus Mainz.
    Benjamin

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    • Ja, und gleichzeitig der Gedanke, dass man froh sein sollte, wenn Eltern so alt werden dürfen. Aber Pflegebedürftigkeit wünscht man trotzdem niemandem. Ich will lieber mit 100 Jahren lediglich Unterstützung von einer Haushaltshilfe und einem mobilen Pflegedienst benötigen und friedlich einschlafen..

      Gefällt 2 Personen

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