Unterhaltspflicht – Große Kinder = große Sorgen? – Teil 2

Nur etwa die Hälfte der Deutschen ist erwerbstätig. Kinder, Rentner, Senioren und Erwerbslose müssen mitversorgt werden. Den wenigsten ist bewusst, welche finanziellen Verpflichtungen auf sie zukommen können. Im letztem Artikel wurde die rechtliche Grundlage zum Thema Unterhalt erläutert. Heute liegt der Schwerpunkt auf dem Unterhalt für erwachsene Kinder.

Unterhalt für erwachsene Kinder während der Ausbildung

Die Betreuung gesunder Kinder ist ab der Volljährigkeit nicht mehr notwendig. Trotzdem kann das volljährige Kind von beiden Elternteilen Unterhalt fordern.

Extrembeispiel

Mit 19 Abitur, aber keine Ahnung, was danach kommt. Kein Einzelfall. Nach einem abgebrochenem Studium im 2. Semester wird klar: „Ich will Medizin studieren!“ Die Noten sind nicht mehr als ok, deswegen sind 8 Wartesemester zu erwarten. 3 Jahre Ausbildung zum Physiotherapheuten zur Überbrückung, 1 Jahr jobben. Nach 6 Jahren Medizinstudium wird das „Kind“ schon 30 sein.

Pflichten und Rechte der Eltern

Bei Kindern spielt das Thema „Barunterhalt“ eine untergeordnete Rolle, sofern die Eltern zusammen leben. Erst im Trennungsfall muss Geld zu demjenigen fließen, der sich um das Kind kümmert. Der monatliche Anspruch zzgl. Sonderbedarf berechnet sich mithilfe der Düsseldorfer Tabelle, abhängig von Alter des Kindes, Anzahl der Unterhaltsberechtigten und Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Sollten Kind oder zahlender Elternteil sich im Ausland befinden, können andere Zahlen gelten. Für erwachsene Kinder, die bei einem Elternteil wohnen gilt die Tabelle ebenfalls.

Ab 18 entfällt jedoch die Betreuung des „Kindes“. Somit müssen beide Eltern anteilig für den Unterhalt aufkommen. Zieht das Kind aus, ist die Gesamtsumme nicht mehr vom Einkommen der Eltern abhängig:

Erwachsenen Kindern steht ein Barunterhalt von 735€ zu, sofern diese sich beruflich orientieren oder es der Ausbildung dient.

Sofern die Warmmiete höher als 300€ ist, erhöht sich der Anspruch entsprechend. Ebenso bei Studiengebühren, monatlichen Aufwendungen fürs Studium höher als 90€ und Beiträge für die Krankenkasse. Durchaus kann es hilfreich sein, für das Kind Zusatzversicherungen abzuschließen (Unfallversicherung, BUV).

Sofern Kindergeld gezahlt wird, erhalten dies die Eltern, nicht das Kind.

Ein auf die Ausbildung aufbauendes Studium muss finanziert werden. Sofern das Studium von dem Kind von Anfang an als Ziel kommuniziert wurde, ändert auch das zwischenzeitliche Jobben oder andere Ausbildungen nichts an der Unterhaltspflicht. Auch ein Abbruch eines Studiums / einer Ausbildung („Umorientierung“) und das Beginnen von etwas Neuem ist zulässig. In unserem Praxisbeispiel sind die Eltern 11 Jahre lang nach dem Abitur unterhaltspflichtig, selbst wenn sie kein Kindergeld mehr bekommen und zusätzliche Kosten für die Krankenkasse tragen müssen.

Ausnahme: Das Kind heiratet oder bekommt selbst Nachwuchs. In dem Moment ist der Partner/andere Elternteil vorrangig zum Unterhalt verpflichtet.

Pflichten und Rechte des erwachsenen Kindes

Regelmäßige Einkünfte (Werkstudententätigkeit, Praktika, 450€-Job) des Kindes werden auf den Unterhalt angerechnet, berufsbedingte Aufwendungen (90€) können von den Einkünften abgezogen werden. Allerdings besteht keine Pflicht für das erwachsene Kind, zu arbeiten oder gar einen Kredit aufzunehmen. Es hat lediglich die Pflicht, die Ausbildung schnellstmöglich zu beenden (jedoch nicht schneller als innerhalb der üblichen Studiendauer) und muss den Eltern den Fortschritt belegen, sonst verwirkt es den Unterhaltsanspruch. Das Vermögen des Kindes wird ebenfalls angerechnet und muss vorranging aufgebraucht werden. Das Kind darf einen Notgroschen (5.000€) behalten und muss mit dem restlichen Vermögen den eigenen Unterhalt bestreiten. Es darf das Vermögen nicht einfach verprassen.

Die Eltern können einen Teil als Naturalunterhalt anbieten (Cost und Logis), sofern das Kind die Ausbildung oder Studium in der Nähe absolvieren kann. Die Eltern dürfen ein Kind jedoch nicht zu einer bestimmten Ausbildung/Studium zwingen.

Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Kindes

Eltern sind auch unterhaltspflichtig, wenn das Kind eine bis zu 4-monatige Wartezeit bis zur Ausbildung oder 3 Monate bis zum Job-Antritt überbrücken muss. Bei längerer Wartezeit sind Kinder zur Erwerbstätigkeit verpflichtet.

Wenn das Kind unverschuldet keine Arbeit findet, müssen Eltern trotzdem aufkommen, sofern das Einkommen es zulässt. Bei Erwerbsunfähigkeit zahlt vorrangig der Staat, sofern die Eltern ein Einkommen unter 100.000€ im Jahr haben.

Leistungsfähigkeit der Eltern

Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen (auch Dividenden, Mieteinnahmen und Zinserträge) beider Eltern und berechnet sich anteilig.

Eltern müssen NICHT mit ihrem Vermögen haften.

Bei Kindern, die unter 21 sind und noch zur allgemeinbildenden Schule gehen, hat jedes Elternteil analog zu minderjährigen Kindern einen Selbstbehalt von 1.080 Euro (erwerbstätig) bzw. 880€ (nicht erwerbstätig), sonst 1.300€. Darin sind 380€ bzw. 480€ Wohnkosten enthalten. Sofern man in einer Partnerschaft/Bedarfsgemeinschaft lebt, kann der Selbstbehalt gerichtlich gekürzt werden. Für Kinder, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und Jahre später arbeitslos werden, haben Eltern einen Selbstbehalt von 1.800€.

Hier finden sich Beispielrechnungen zu dem Thema. Sollte der Unterhalt nicht für alle Kinder (und ggf. Partner) reichen, gelten für den Mangelfall weitere Regeln.

Wie immer gilt: Für alle Regelungen gibt es Sonderfälle, die man gerichtlich diskutieren kann.

Wie unterstützt der Staat?

Immerhin gibt es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Unterhalt für volljährige Kinder kann unter gewissen Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Schüler und Studenten können BAföG beantragen. Ebenso besteht die Option von Wohngeld oder Hartz 4.  Wohnt das Kind noch bei den Eltern, kann zwar Hartz 4 beantragt werden (bis zu 332€ im Monat), allerdings wird das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft dabei berücksichtigt. Das Kind darf bis zum 25. Lebensjahr nicht ausziehen bzw. muss dafür einen Antrag stellen, wenn es die Bezüge nicht verlieren will.

Zwischenfazit

Ich finde es gut, dass Eltern nicht mit ihrem Vermögen haften und gleich verdienende Eltern nicht für ihre Sparleistung bestraft werden.

Theoretisch kann man also 1 Millionen im Depot haben und das Kind erhält trotzdem BAföG.

Gleichzeitig muss aber das Kind sein Vermögen aufbrauchen, was das Kind im besten Falle motiviert zu arbeiten. Es kann aber auch dazu verleiten, dass Geld vor der Ausbildung zu verprassen. Oder dass die Eltern dem Kind gar nicht erst so viel Vermögen zur Verfügung zu stellen, wenn es deswegen seinen BAföG-Anspruch verliert.

Negativ überrascht war ich, dass ich jederzeit für den arbeitslosen Nachwuchs zur Kasse gebeten werden kann, bevor der Staat zahlt. Ebenso hat mich überrascht: Wer ausreichend verdient, wird durchaus 100.000€ für die Ausbildung eines erwachsenen Kindes los.

Ich selbst habe mich für ein duales Studium entschieden, weswegen ich für meine Eltern mit 0€ wesentlich günstiger war. War eine Win:Win Situation für mich und meine Eltern. Jeder Schüler/Student sollte versuchen, im Zuge der Weiterbildung/des Studiums sich selbst was dazu zu verdienen. Das bringt nicht nur Geld in die Kasse, sondern macht sich auch gut im Lebenslauf. Berufserfahrung, Lebenserfahrung und Kontakte schaden nie.

Eltern sollten Kinder für einen Nebenjob nicht durch Kürzung des Unterhalts „bestrafen“.

Auch wenn Eltern es aus rechtlicher Sicht dürften. Das Kind kann als Gegenreaktion den Nebenjob wieder hinschmeißen. Hat keiner was von.

Ein gutes Verhältnis zwischen Eltern und Kind ist also die beste Investition: Im besten Fall werden Eltern so gut wie möglich unterstützen und das Kind wird nur so viel wie nötig beanspruchen (bei meinen Lesern mache ich mir da keine Sorgen! 🙂 ).

Was ihr eure Erfahrung: Wie wurdet ihr von euren Eltern unterstützt und wie unterstützt ihr eure Kinder? An die (noch) Kinderlosen: Wie würdet ihr Kindern unter die Arme greifen?

23 Gedanken zu „Unterhaltspflicht – Große Kinder = große Sorgen? – Teil 2

  1. Hi Jenny 🙂

    Ich bin „bald“ fertig mit meinem dualen Studium (Ende September) und konnte meine Eltern damit finanziell etwas entlasten.

    Das mit der Kürzung des Unterhalts sehe ich ganz ähnlich. Das macht bestimmt oftmals keinen Sinn und sollte gut mit dem Kind abgesprochen werden. Ansonsten geht wahrscheinlich häufig die Arbeitsmotivation flöten, wenn man ja eh nicht mehr Geld zur Verfügung hat. Aber wie Du schön gesagt hast: Da ist die gute Beziehung zwischen Eltern und Kind entscheidend und wirklich Gold wert. Dass man das rechtlich darf, ist zwar schön und gut. Macht in den meisten Fällen wohl aber keinen Sinn. Außer man spricht das offen an und beide Parteien könen gut damit leben.

    Aber cool, dass Du darüber Beiträge schreibst. Mir war gar nicht klar, dass die rechtlichen Pflichten der Eltern bei so Extremfällen ganz uangenehm werden können.

    Viele Grüße vom Depotstudent 🙂

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    • Denke auch, dass man mit einem gesunden Familienverhältnis keine Probleme hat. Aber manche Eltern wollen nicht mal ihre finanziellen Verhältnisse beim Bafög-Antrag offen legen. Und manche Kinder machen sich keine Gedanken, wie sie ihr Langzeitstudium finanzieren. Als Mutter hätte ich Angst davor, meinem Kind den Geldhahn zu zu drehen, damit es nicht auf die schiefe Bahn gerät.

      Keine Ahnung, ob man Probleme trotz bester Erziehung und Liebe verhindern kann.

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      • Puh, also das ist echt schwierig. Ich glaube „leider“ nicht, dass sich Probleme durch Erziehung und Liebe verhindern lassen, auch wenn das etwas deprimierend ist. Da gibt es mehr als genug Beispiele, die das nahelegen.. Und viel zu viele andere Faktoren, die da mit reinspielen..
        Und ja, ich stelle es mir auch richtig schwierig vor, wenn man dem eigenen Kind finanzielle Unterstützung verweigert. Das tut den Eltern mehr weh als dem Kind.

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  2. Hallo Jenny,

    seit dem Abiturabschluss hatte ich das Glück, nicht mehr auf die finanzielle Hilfe meiner Eltern angewiesen zu sein. Naja, fast…

    Das Kindergeld hat meine Mum an mich weitergereicht, ich durfte noch ein paar Semester zu Hause wohnen (Cost und Logis) und auch den BaföG Anspruch habe ich dem geringen Einkommen meiner Eltern zu verdanken. Den Rest habe ich durch Nebenjobs finanziert.

    So gesehen, war ich auf die Hilfe meiner Eltern wohl doch mehr angewiesen, als mir bisher bewusst war! 😀

    Danke für deinen Beitrag!
    Beste Grüße

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    • Während des Studiums blieb mein Kinderzimmer voll möbliert. Wäre ich durchs Studium gerasselt, hätte ich jederzeit zurück kommen können. So ein doppeltes Netz ist nicht in Geld aufzuwiegen.

      Ob ich BAföG bekomme, wusste ich nicht. Kannte mich zu wenig damit aus bzw. war durch die Option duales Studium nicht akut.

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      • Mein Zimmer blieb auch voll möbliert und ich bin sogar wieder zurück gekommen.

        Da ich mein Praktikum auswärts gemacht habe, musste ich die alte WG auflösen und als ich wieder in die Heimat zurückkam, hatte ich nur noch ein Jahr Studium vor mir.

        Da gab es nur zwei Optionen: Entweder eine neue WG für 1 Jahr oder wieder bei Mutti einziehen. Die zweite Option erschien viel attraktiver. 😀

        Es ist unglaublich erleichternd, wenn man so eine Möglichkeit hat. Dafür bin ich meinen Eltern sehr dankbar.

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  3. Hallo Jenny, ich finde das Kindergeldparen (bestenfalls in ETFs) ist eine super Vorsorge, um Kinder zur Volljährigkeit aus der finanziellen Unterstützung der Eltern zu entlassen.

    200 Euro Kindergeld * 12 Monate * 18 Jahre ergibt unverzinst schon 43200 Euro. Mit etwas Glück hat man hier dann einen fetten Betrag angespart, den man dem Kind umgewandelt in einen 5-Jahres-Auzahlplan (damit das angelegte Geld nicht verprasst wird) mit 18 Jahren zur Finanzierung des Studiums übergeben kann.

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    • Hi Mattoc, danke für den guten Tipp! Hatte an sich Bedenken, wenn ein Kind auf einen Schlag mit 18 so viel Geld zur Verfügung hat. Aber ein Auszahlplan klingt absolut sinnvoll! Dass nicht jeder das Kindergeld zur Verfügung hat, ist klar (vor allem bei mehreren Kinder). Aber wenn man die Möglichkeit hat, kommt da wirklich einiges an Geld zusammen.

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  4. Hallo Jenny, Kinder sollten aus meiner Sicht jede Hilfe zur Selbsthilfe bekommen. Sie sollten die Möglichkeit eines guten Startes bekommen – um den Weg beschreiten zu können, der ihnen Spass macht und sie glücklich sein lässt. Trotzdem sollten sie auch merken, dass vor allem sie selbst es in der Hand haben, welche finanziellen Mittel sie zur Unterstützung und Begleichung ihres Lebensstils zur Verfügung haben.
    Viele Grüße
    Andreas

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    • Sehe ich auch so! Kinder sollen ihre eigene Meinung haben. Da muss man dann als Eltern durch, wenn der Nachwuchs mit einem das Diskutieren anfängt. 😀 Man muss ein Kind nicht zum Abitur zwingen. Wenn es das will, kann es den Abschluss jederzeit eigenständig nachholen. Für mich wäre es allerdings schlimm, wenn mein Kind Philosophie oder sowas studieren möchte, ohne sich Gedanken zu machen, was es damit anfängt.

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  5. Hey Jenny!
    Interessantes Thema. Bei juristischem Kram muss ich immer schmunzeln. Gibt es wirklich Menschen, die sich um sowas streiten? Ich könnte mir nie vorstellen, bei solchen Angelegenheiten den Staat hinzuziehen. Aber wenn es solche Regelungen gibt, dann nur, weil sich schon welche darüber gestritten haben. Ich glaube, die sind und bleiben ein Einzelfall. Ich stimme dir zu: ein gutes Verhältnis ist das A und O. Ich kenne es von meinem Umfeld so, dass die Eltern versuchen den Kindern irgendwie bei ihren Wünschen nachzukommen. Teure Auslandssemester werden bezahlt oder das Studium im Ausland. Und irgendwann versucht doch jedes erwachsene Kind sich von der Brust zu lösen, oder? 😀 Da würde ich mir keine Sorgen machen.

    Viele Grüße
    Anna 🙂

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    • Hi Anna,
      es gibt genug Leute, die den Gang vor Gericht scheuen, selbst wenn es ihnen finanziell zusteht. Recht haben und Recht bekommen, sind 2 Paar Schuhe. In meinem Umfeld kenne ich es zum Glück auch so, dass die meisten Eltern (nicht alle) so gut es geht unterstützen. Bzw. sogar länger als sie müssten, wenn die Kinder beim Studium trödeln.

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  6. Hi Jenny,

    es wurde schon angesprochen, aber: Das Anlegen von Kindergeld in einem ETF-Sparplan ist wirklich eine hervorragende Möglichkeit, um einen persönlichen „Studienfonds“ zu errichten. 194 Euro würden bei einer unterstellten Rendite von 7% p.a. nach 18 Jahren über 82.000 € ergeben. Davon kann man schon eine Menge Studienkosten wuppen!

    Wenn man das Depot auf die Kinder errichtet, kann man die Erträge all die Jahre komplett steuerfrei einsacken. Denn auch die Kinder haben den steuerlichen Grundfreibetrag von 9.000 € pro Jahr.

    Bei der Pflege des guten Verhältnisses zwischen Eltern und Kind, könnte man dem Kind ja bewusst machen, dass dieses Geld nicht für ein BMW Cabrio, sondern für das Studium ist 😉

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    • Ja, ich war bei sowas bisher immer sehr kritisch, ob das Kind die Verantwortung übernehmen kann bzw. ob das Kind dann noch selbst jobbt. 3% Dividende bei 80k sind 2400€ im Jahr. Da wird ein 450€-Job schwer. Bzw. wenn das Kind dann Krankenkassenbeiträge zahlen muss und nicht mehr bei der Familie mitversichert werden kann, ist die Motivation zum Geldverdienen, ggf. sehr gering. Andererseits: Wer weiß, was sich steuerrechtlich die nächsten Jahrzehnte tut.
      Bei Finanzglück gabs letztens eine interessante Diskussion zu Kinderdepots. Ich muss erst mal Kinder bekommen und dann mal weiter schauen. 😀

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  7. Zu „… verleiten, das Geld zu verprassen…“: Beim Arbeitsamt hat man mir mal ernsthaft vorgeschlagen, ins Spielkasino zu gehen und alles auf eine Karte zu setzen. Ich könne damit nur gewinnen: „Entweder ich verliere alles – dann kommt der Staat für mich auf. Oder ich vervielfache mein Vermögen – und dann geht es mir bis zum Lebensende sehr gut“…
    Genau so machen es doch die „Bänkster“: Verluste werden sozialisiert und Gewinne privatisiert. Ob das Arbeitsamt aber tatsächlich für Spielbank-Verluste eingetreten wäre, bezweifele ich.

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      • Derjenige muss dann wohl denselben Berater beim Arbeitsamt gehabt haben wie ich. Aber wenn man in so einem Fall Geld vom Staat bekommt, halte ich Verzocken für unklug – und zwar, weil man dadurch einen Teil seiner Freiheit aufgibt.
        Staatliche Hilfe zu BEKOMMEN mag zwar sehr schön und bequem sein. Aber davon ABHÄNGIG zu sein, finde ich unschön und unbequem.

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  8. Pingback: In den Töpfen der Anderen #51 » Finanzküche

  9. Ich habe zwei Kinder (11 und 2 Jahre alt). Für beide werde ich Unterhalt aufbringen müssen bis sie jeweils wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können. Einfluss kann ich natürlich im Rahmen der Erziehung nehmen, aber mit 18 sind die beiden ihr eigener Herr.

    Mir ist bewusst, dass das Geld welches ich heute ins Kinderdepot schiebe mit 18 sofort für den Konsum ausgegeben werden könnte, gleichzeitig besteht aber eine Chance darauf, dass meine Kinder ihre finanzielle Planung mit Weitsicht machen und die Ausgaben für Konsum und Investition in ein gutes Maß lenken.

    Solange ich eine gute wirtschaftliche Situation haben (gut bezahlten Arbeitsplatz, keine Krankheiten, etc.) ist es auch kein Problem meine Kinder finanziel zu untersützen.

    Meine ‚Wunsch-Vorstellung‘ für ‚Unterhalt‘ ist ein Belohnungs-System der Art ‚Wenn Du Dein Studium/Ausbildung/etc. gut/sehr gut/in endlicher Zeit schaffst, dann erhälst du einen Bonus‘.

    Euch allen wünsche ich einen schönen 1. Mai!

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    • Belohnungssystem klingt gut! Irgendwie sollte ein Anreiz für Kinder geschaffen werden, strebsam zu sein. Mit einem eigenen Depot lernt das Kind vielleicht, sich das Geld selbst einzuteilen. Bin aber nach wie vor am Zweifeln, ob ein 18-Jähriger den Wert wirklich begreift. Ich habe im Studium ein wenig von Gehalt zu Gehalt gelebt, habe nicht groß aufs Geld geachtet und irgendwann gemerkt, dass ich zu viel ausgebe. Hatte rund 800€ netto im Monat zur Verfügung. So habe ich mir dann selbst auferlegt, zu sparen und Ausgaben mir Monat für Monat einzuteilen. Hätte ich da 20.000€ Erspartes im Hintergrund gehabt, hätte ich einfach weiter auf großem Fuß gelebt. Ich bilde mir ein, dass ich Geld noch mal mehr zu schätzen weiß, seit ich selbst im Berufsleben bin. Die ersten gesparten 10.000€ haben mich sehr stolz gemacht und ich bin froh, dass ich mir das selbst erarbeitet habe. Wenn meine Eltern also im Lotto gewinnen würden, wäre ich froh, wenn sie mich z.B. beim Wohnungskauf unterstützen würden (also zweckgebunden), während mir einfach 50.000€ zu überweisen kein wirkliches Glücksgefühl/Dankbarkeit auslösen würde.

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