Kurzarbeit: 35 Fragen & Antworten

Gerade melden immer mehr Firmen Kurzarbeit an. Der Staat lockert die zu erfüllenden Voraussetzungen. Viele Arbeitnehmer haben Angst vor den finanziellen Einbußen. Viele Fragen schwirren einem durch den Kopf: Bekommt man wirklich nur 60% des Gehalts? Wie lange kann ein Arbeitgeber dadurch Jobs halten? In meinem heutigen Beitrag dreht sich alles um das Thema Kurzarbeit und welche Regelungen in der Corona-Krise geändert wurden.

Was ist Kurzarbeit?

In Deutschland herrscht zum Glück keine „Hire and Fire“-Mentalität wie in den USA. Arbeitnehmer haben viele Sicherheitsnetze, damit ihr Einkommen nicht komplett wegfällt. Droht der Verlust des Arbeitsplatzes, kann ein Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden, um (erstmal) Zeit zu gewinnen und auf eine bessere Auftragslage zu warten. Arbeitnehmer werden stundenweise oder mehrere Monate nach Hause geschickt und bekommen für diese Zeit kein reguläres Gehalt. Stattdessen erhalten sie von der Agentur für Arbeit einen Gehaltsausgleich für die entfallene Arbeitszeit: 60% des Netto-Gehalts für Arbeitnehmer ohne Kinder, 67% mit Kindern.

Rechtliche Grundlage

Kurzarbeitergeld  (KUG) zählt zu den Leistungen der Arbeitsförderung und ist in SGB 3 geregelt, §95 bis 111. Die Agentur für Arbeit bietet viel Infomaterial und beantwortet z.B. hier für Unternehmen & hier für Arbeitnehmer die häufigsten Fragen.

35 Fragen, 35 Antworten

Wenn in einem Unternehmen das Wort „Kurzarbeit“ erwähnt wird, kommen überall ähnliche Fragen. Ich will heute auf die wichtigsten (ohne Gewähr) eingehen.

#1 Wie läuft Kurzarbeit ab?

Der Arbeitgeber plant im Voraus, ob genügend Arbeit für alle Angestellten vorhanden ist. Ist zu wenig Arbeit vorhanden, meldet er den Vormonat Kurzarbeit und deren Gründe bei der Agentur für Arbeit an. Er schickt einzelne Leute stundenweise, tageweise oder auch mehrere Monate nach Hause. Arbeitnehmer erhalten von Arbeitgeber Kurzarbeitergeld (KUG). Der Arbeitgeber bekommt das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit wieder erstattet.

#2 Wann kann ein Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden?

Laut SGB 3, §96 muss ein erhebliche Arbeitsausfall eines Betriebes vorliegen. Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn
1. er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht
2. er vorübergehend ist
3. er nicht vermeidbar ist
4. im jeweiligen Kalendermonat mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist.

Als Betrieb gilt nicht eine komplette Firma, sondern normalerweise bereit ein einzelnes Team mit eigenem disziplinarischem Vorgesetzten. Somit können theoretisch auch kleine Teams ab 1 Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen.

#3 Welchen Einfluss hat Kurzarbeit auf mein Gehalt?

Für die Tage / Stunden, die man normal arbeitet, bekommt man anteilig sein Gehalt vom Arbeitgeber. Der Differenz zum normalen Gehalt wird zu 60% (für Kinderlose) bzw.  67% (für Eltern) von der Agentur für Arbeit ausgeglichen (§ 149 Nr. 1 SGB III).

Beispiel: Man erhält normalerweise 3.000€ brutto / 1.970€ netto. Man arbeitet nur noch halbtags und bekommt 1.500€ brutto / 1.134€ netto vom Arbeitgeber. Es fehlen 834€, die zu 60% (501€) von der Agentur ausgeglichen werden. Somit erhält man rund 1635€. Das sind 17% weniger Gehalt bei 50% weniger Arbeit. Hier gibt es einen Rechner.

#4 Welches Gehalt wird für die Berechnung herangezogen? Auch Boni?

Es wird das Soll-Gehalt ohne Weihnachtsgeld, Boni etc. als Grundlage genommen. Für solche Sonderzahlungen ist weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich. Da Arbeitslosenversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt wird, wird diese Grenze als maximales Gehalt für die Berechnungen angenommen. Das sind 6.900€ im Westen und 6.450€ im Osten.

#5 Werden meine Sozialversicherungsbeiträge weiter gezahlt?

Ja. Der Arbeitgeber zahlt die SV-Beiträge (Rentenversicherung etc.) weiterhin.

#6 Wer kann Kurzarbeitergeld bekommen?

Kurzarbeitergeld gilt nur für Angestellte, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Selbstständige, 450€-Jobber und Werkstudenten sind somit ausgeschlossen. Kurzarbeitergeld gilt dem Arbeitsstellen-Erhalt und wird nicht an Leute gezahlt, die sich in einem gekündigter Arbeitsverhältnis befinden, Leiharbeiter oder Personen, die trotz Kurzarbeit neu eingestellt wurden.

Für Heimarbeiter gelten ähnliche KUG-Regeln, allerdings müssen 20% der üblichen Arbeitszeit wegfallen (§103).

#7 Gibt es für Auszubildende Sonderregelungen?

Auszubildende erhalten mindestens 6 Wochen lang ihre normale Ausbildungsvergütung. Für gewöhnlich wird für Auszubildende keine Kurzarbeit beantragt, da diese unabhängig von der wirtschaftlichen Lage ihre Ausbildungsziele verfolgen können.

#8 Ich wurde neu eingestellt: Bekomme ich Kurzarbeitergeld?

Wenn man den Arbeitsvertrag unterschrieben hat, als noch keine Kurzarbeit absehbar war oder wenn man eine wichtige Stelle antritt, die für den Betrieb sehr wichtig ist (z.B. Führungskräfte), bekommt man Kurzarbeitergeld. Ebenso, wenn man vorher eine Ausbildung im Betrieb gemacht hat und übernommen wird (§98). Wenn ein Arbeitgeber jedoch mitten in der Kurzarbeit Leute einstellt oder befristete Verträge verlängert und dann nicht beschäftigen kann, kann er kein Kurzarbeitergeld für diese Person beantragen, da er die Situation selbst verschuldet hat.

#9 Wer muss der Kurzarbeit zustimmen?

Der Arbeitgeber benötigt die Zustimmung vom Betriebsrat oder es muss im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel geben, dass man Kurzarbeit zustimmt. Ist das nicht der Fall, muss jeder einzelne Mitarbeiter ausdrücklich zustimmen.

#10 Was, wenn ich der Kurzarbeit nicht zustimme?

Wer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, für den muss der Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen, auch wenn dieser keine Arbeit hat. Der Arbeitgeber kann allerdings den Abbau von Überstunden und ggf. sogar Minus-Stunden anordnen. Auch eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich, allerdings muss diese mit einer entsprechenden Sozialauswahl erfolgen und darf nicht willkürlich sein.

#11 Ich bin nicht berechtigt für Kurzarbeitergeld, was nun?

Der Arbeitgeber muss das volle Gehalt weiterzahlen. Das gilt sogar für Leute, die auf Stundenbasis arbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine feste Stundenanzahl im Vertrag zu definieren. Tut er dies nicht, werden entweder die im Schnitt gearbeiteten Stunden bezahlt oder es wird eine 20h-Woche angenommen. Viele kennen dieses Recht nicht. Allerdings wird der Arbeitgeber in den meisten Fällen solchen Personen leider kündigen.

#12 Kann der Arbeitgeber frei wählen, wer von den Mitarbeitern in Kurzarbeit geht?

Der Arbeitgeber kann jeden Monat im Voraus anmelden, wer wann zuhause bleibt. Dabei müssen keine sozialen Kriterien berücksichtigt werden. Sollte im Laufe des Monats mehr Arbeit anfallen als gedacht, kann auch weniger Kurzarbeit genutzt werden als beantragt. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass trotzdem mindestens die Schwelle von einem Drittel fürs gesamte Team eingehalten wird. Wird diese Schwelle unterschritten, erhält das ganze Team kein Kurzarbeitergeld für den vergangenen Monat.

#13 Wie lange kann man Kurzarbeitergeld beziehen?

Aktuell bis zu 12 Monate. In Krisen wird diese Dauer aber manchmal auf 24 Monate verlängert. Wenn ein Betrieb für 3 Monate keine Kurzarbeit hatte und dann erneut beantragt wurde, beginnt die Frist von Neuem. Bei Bezugspausen von mindestens 1 Monat, wird die maximale Bezugsdauer um diesen Zeitraum entsprechend verlängert ($104).

#14 Muss ich vorher Überstunden abbauen?

Bevor jemand in Kurzarbeit geht, muss dieser meistens seine Überstunden und seinen Resturlaub abgebaut haben. Wenn es ohnehin oft Schwankungen bei der zu leistenden Arbeit gibt, sind auch Minusstunden legitim. Der Arbeitnehmer muss laut §96 in der Lage sein, diese innerhalb eines Jahres wieder aufzuholen. Bei einer Kündigung dürfen Minus-Stunden nicht vom Gehalt abgezogen werden, wenn der AG diese zu verantworten hat. Überstunden, die mehr als 10% der jährlichen Sollarbeitszeit überschreiten oder länger als 1 Jahr unverändert bestanden haben, müssen nicht vorher abgebaut werden (§96). Ich kenne es so, dass der Arbeitgeber für so viele Überstunden interne Regelungen hat, die eingehalten werden müssen.

#15 Muss ich Zeitwertkonten abbauen?

Zeitwertkonten für den Ruhestand, Sabbaticals etc. sind normalerweise geschützt. Zeitwertkonten ohne bestimmte Notwendigkeit (Sabbaticals) müssen ggf. aufgebraucht werden, falls diese erst wenige Monate bestehen.

#16 Muss ich vorher Urlaub abbauen?

Nur Resturlaub muss abgebaut werden. Regulärer Urlaub kann, muss aber nicht genommen werden.

#17 Welches Gehalt bekomme ich bei Krankheit?

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit wird durch die Kurzarbeit beeinflusst und entsprechend reduziert. Dauert die Krankheit länger als 6 Wochen greift reguläres Krankengeld.

#18 Beeinflusst KUG Arbeitslosengeld?

Nein. Es richtet sich nach dem Lohn vor der Kurzarbeit.

#19 Beeinflusst KUG mein Einkommen bei geplanter Elternzeit?

Entgeltersatzleistungen werden bei der Berechnung von Elterngeld nicht beim Einkommen berücksichtigt. Kurzarbeit reduziert somit anstehendes Elterngeld.

#20 Welches Gehalt gilt bei Urlaub oder Sonderurlaub?

Urlaub gilt nicht als Kurzarbeit. Die Vergütung erfolgt anhand des durchschnittlichen Verdienstes der letzten 13 Wochen vor der Kurzarbeit.

#21 Kann man mir meinen Urlaubsanspruch kürzen?

Man findet dazu zwar ab und zu Artikel, aber rechtlich konnte ich dazu keine Grundlage finden. Es kann vermutlich nur passieren, falls dies im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde.

#22 Kann ich geplanten Urlaub nach hinten verschieben?

Wenn der Urlaub bereits beantragt wurde, kann dieser nicht wegen drohender KUG nach hinten verschoben werden, da der Arbeitsausfall in dieser Zeit sonst selbst herbei geführt wurde. Es ist jedoch möglich, Urlaub vorzuziehen, um KUG zu vermeiden.

#23 Sind Überstunden während der Kurzarbeit erlaubt?

Ein Team darf keine Überstunden machen, während es Kurzarbeit hat. Dies wäre eine missbräuchliche Bereicherung. Generell gibt es jedoch Ausnahmen, wenn ein Projekt dies dringend erfordert (z.B. Reparaturen). Generell sollte ein Unternehmen Arbeit sinnvoll zwischen Teams verteilen, um den Anspruch auf KUG nicht zu verlieren.

#24 Kann mein Arbeitgeber mich an andere Firmen verleihen?

Ja. Der Arbeitgeber selbst muss nachweisen, dass er alles getan hat, um Arbeit zu beschaffen. Ebenso kann die Arbeitsagentur andere Jobangebote unterbreiten, die man als Arbeitnehmer nicht ausschlagen darf. Bei Ablehnung gelten Sperrfristen analog zum Arbeitslosengeld (§98).

#25 Kann ich mich freiwillig für Kurzarbeit melden?

Manche hätten durchaus gerne im Sommer ein paar Monate frei. Das Angebot kann man dem Arbeitgeber machen, man hat aber kein Recht auf Kurzarbeit. Wenn ihr also gerade in einem Projekt arbeitet und genug Arbeit habt, kann ein Kollege gleichzeitig 1 Jahr in Kurzarbeit sein.

#26 Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?

Indirekt. Das Geld selbst muss nicht versteuert werden, es erhöht jedoch trotzdem das zu versteuernde Einkommen, sodass für andere Einnahmen oder bei gemeinsamer Veranlagung Steuern gezahlt werden müssen.

#27 Wie kann man den Gehaltsausfall kompensieren?

Der Arbeitgeber darf Kurzarbeit aufstocken bis zum ursprünglichen Gehalt. Man darf Nebenjobs annehmen und kann Wohngeld, Hartz 4 und Kindergeldzuschlag beantragen.

#28 Was muss ich bei einem Nebenjob berücksichtigen?

Wenn dieser schon vorher bestand, hat dieser keinen Einfluss auf Kurzarbeitergeld. Wird dieser erst im Laufe der Kurzarbeit aufgenommen, wird dieser auf KUG angerechnet.

#29 Muss ich jederzeit verfügbar bleiben?

Da der Arbeitgeber bemüht sein wird, neue Arbeit zu bekommen, muss man zu den gewohnten Arbeitszeiten einsatzbereit sein und z.B. am nächsten Tag wieder arbeiten können. Das sollte man aber im Detail mit dem Arbeitgeber klären, inbesondere wenn man einen Nebenjob angenommen hat.

#30 Kann ich während Kurzarbeit Gehaltserhöhungen bekommen?

Da spricht generell nichts gegen. Es sollten jedoch keine missbräuchlichen Regeln nach dem Motto: „Erhöht sich nur während der Kurzarbeit“ geben.

#31 Wer zahlt meine Krankenkassenbeiträge?

In der GKV muss der Arbeitnehmer keine Krankenkassenbeiträge zahlen, sondern nur der Arbeitgeber. Privat Versicherte erhalten einen höheren Zuschuss als üblich.

#32 Wie genau berechnet sich die Kurzarbeitsquote-Quote?

Meines Wissens werden bei der Berechnung, ob ein Drittel der Arbeitszeit reduziert wird,  auch Urlaub oder Überstundenabbau mit eingerechnet.

#33 Haben andere Länder auch die Möglichkeit auf Kurzarbeit?

In vielen Ländern gibt es keine Kurzarbeit. Deswegen versuchen international aufgestellte Unternehmen im besten Fall die Arbeit so zu verlagern, dass Länder ohne Möglichkeit auf Kurzarbeit ausreichend Arbeit haben.

#34 Kann ich während Kurzarbeit gekündigt werden?

Kurzarbeit dient dem Arbeitsplatzerhalt. Wer seine Mitarbeiter trotzdem kündigt, verliert als AG ggf. rückwirkend den Anspruch auf KUG. In Absprache mit dem Arbeitsamt können jedoch Kündigungen erfolgen, wenn die wirtschaftliche Lage sich drastisch verschlechtert und es keine anderen Wege gibt. Arbeitnehmer in Probezeit sind davon nicht betroffen und können regulär gekündigt werden. Dennoch müssen gewisse Kündigungsfristen eingehalten werden und für diese Zeit kann dem Mitarbeiter kein KUG gezahlt werden. Der AG muss diesen Gehaltsausfall also selbst tragen. Auch die Sozialauswahl muss berücksichtigt werden.

#35 Wie kann ich die Kurzarbeit sinnvoll nutzen?

Es gibt Weiterbildungsmöglichkeiten über die Agentur für Arbeit. Das ist vor allem sinnvoll, wenn die Arbeit dauerhaft droht wegzufallen und komplette Umschulungen notwendig sind. Ich habe nach wie vor mein Fernstudium als Plan B. Als Teilzeitstudent bekommt man im Zweifelsfall auch weiterhin Arbeitslosengeld.

Änderungen durch Corona

Durch Corona wurden die Regeln für Kurzarbeit gelockert.

  • Der Schwellwert der betroffenen Mitarbeiter wurde von einem Drittel von auf 10% gesenkt.
  • Die Anmeldung muss nicht zwingend vorab erfolgen, sondern geht auch mitten im Monat.
  • Die Agentur für Arbeit zahlt auch die SV-Beiträge des Arbeitgebers.
  • Kurzarbeit kann auch für Leiharbeiter beantragt werden.
  • Es müssen keine Minusstunden aufgebaut werden.
  • Wer in systemkritischen Berufen aushilft, muss keine Steuern zahlen. Nur wer mehr als sein ursprünglichen Einkommens verdient, muss es anrechnen lassen.

Mein Fazit

Für viele ist der drohende Arbeitsplatzverlust kein schöner Gedanke. Gerade für ältere Arbeitnehmer stellt sich die Frage, wie es nach der Kurzarbeit weiter geht. Personen mit geringem Gehalt und vielen Verpflichtungen können sich einen Arbeitsausfall selten leisten. Für meine Leser hoffe ich, dass ihr für solche Fälle ein ausreichendes finanzielles Notpolster habt. Ich hoffe, dass ihr nicht zu 100% in Kurzarbeit müsst oder euren Arbeitsplatz verliert und eure Gehaltsausfälle wesentlich geringer ausfallen. Ich sehe sehe ich Kurzarbeit auch als Chance, den Arbeitsplatz zu erhalten und mit einem blauen Auge davon zu kommen. Dem Arbeitgeber wird das Anmelden gerade sehr leicht gemacht und ich sehe es auch für Arbeitnehmer als guten Kompromiss in der jetzigen Zeit. Man spart sich Fahrtkosten, hat mehr Zeit günstig zu kochen und sollte generell die eigenen Ausgaben mehr auf den Prüfstand stellen. Man kann die Zeit gut für die eigene Weiterbildung nutzen – egal in welchem Alter. Auch, wenn es manchen befremdlich erscheint, fachfremde Berufe zu ergreifen, so gibt es derzeit zumindest einige Stellenausschreibungen und anpackende Hände werden gesucht.

Habt ihr Erfahrung mit Kurzarbeit und Tipps für Betroffene?

57 Gedanken zu „Kurzarbeit: 35 Fragen & Antworten

    • Hi Lutz,
      bei unseren Öffentlichen heißt es derzeit: „Wir überlegen uns was und melden uns.“ Bei der Bahn bekommt man meines Wissens was erstattet. Ansonsten ist es vermutlich schwieriger, wenn man lange Kündigungsfristen hat. Für Autofahrer ist es nur „halb“ eine Ersparnis, weil sie dafür keine Fahrtkostenpauschalen geltend machen können.

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  1. Gut zusammengefasst. Einige Dinge sind in deiner Zusammenhang nicht stimmig.

    Kurzarbeit ist kein verlängerter Urlaub, der MA muss immer in Reichweite von seinem Arbeitsplatz sein. Bitte keine Tipps, dass man erst während des KUG seine Ausgaben über prüft und günstig kochen lernt.

    Wenn Kurzarbeit eingeführt wird, kann man MA trotz Beschäftigungssicherung bis 2026, sehr leicht kündigen.

    Falls man als Teilzeitstudent eingetragen ist, kann das Arbeitsamt den Antragnehmer die ALG 1 Leistung verweigern, weil dieser ja mit dem Studium beschäftigt ist. Diesen Punkt bitte prüfen, da dies abhängig sein kann vom Sachbearbeiter.

    Das Finanzamt freut sich über jeden der KUG bezieht, da jeder Arbeitnehmer dann reichlich Steuern nach zählen darf. Man muss eine Steuererklärung abgeben.

    KUG 0 = Kurzarbeitergeld 100%

    Die Wirtschaft möchte dass die Azubis auch KUG erhalten, da sie ansonsten ihr reguläres Azubi-Gehalt von ihrem Arbeitgeber bezahlt werden muss. Da die Firmen ansonsten mit der Kündigung ihrer Azubis drohen.

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    • Hey Eka,
      ja, es ist kein Urlaub (#29). Wobei ich tatsächlich genug Kollegen erlebt habe, die freiwillig in Kurzarbeit sind. Bevor sie z.B. bevor sie an einem anderen Einsatzort eingesetzt werden oder weil sie gerade eh ein Haus am renovieren sind etc. Da wurde sich dann fast schon beschwert, warum man immer noch so viel arbeiten muss..

      Ja, dass man seine Ausgaben reduziert, zu dem Hinweis habe ich mich hinreißen lassen. Mein Freund war z.B. mittags immer mit Kollegen essen und nun lebt er von Reis. 😉 Für die meisten Leser mit großem Notgroschen und hoher Sparrate ist Kurzarbeit kein Killerkriterium. Generell werden viele Gutverdiener trotz Kurzarbeit nicht am Hungertuch nagen, zumal der Arbeitgeber KUG ggf. aufstockt. Beschäftigungssicherung gilt ja nur ein paar IGM-Firmen. IGM ist ein großer Luxus. Mein Arbeitgeber gehört nicht zur IGM und in den meisten Firmen, die ich kenne läuft es anders ab: Man bekommt einen Aufhebungsvertrag mit einem halben Monat Abfindung pro Jahr Betriebszugehörigkeit, 3 Monate Freistellung und das war’s dann. Auch betriebsbedingte Kündigungen sind je nach Situation kein Problem, trotz Kurzarbeit. Jetzt werden immerhin auch die SV-Beiträge des AGs von der Arbeitsagentur übernommen, sodass Firmen nun weniger Unkosten haben, um Mitarbeiter zu halten.
      Azubis zu kündigen ist tatsächlich sehr schwer. Diese müssen sogar an andere Standorte versetzt werden, wenn ein Standort schließt.

      Wegen des Fernstudiums: Mit einem Teilzeitstudium sollte man keine Probleme bekommen. Vor allem, wenn man das schon vor der KUG angefangen hat, da es somit offensichtlich keine Auswirkungen auf die Arbeitskraft hat. Solche Studiengänge sind ja auch gezielt berufsbegleitend ausgerichtet. Man sollte sich aber nicht als Vollzeit-Student anmelden oder an einer Präsenzuni sein und schon gar nicht Bafög oder eine studentische Versicherung beantragen.

      Liebe Grüße
      Jenny

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      • @Eka
        Ich denke bei Gutverdienern an Leute mit >3k netto im Monat. Wer gut verdient, hat mehr Möglichkeit, was zur Seite zu legen und bekommt selbst bei 60-80% vom Netto mehr als andere regulär verdienen.
        Problem ist je nach Region die hohe Verschuldung. Wer (nach meiner Ansicht) gut verdient, hat manchmal 60% Sparquote, manchmal aber auch ein Haus auf Pump für 600k und 3 Kinder. Viele können/wollen den Job nicht wechseln, weil sie dort schlechter verdienen würden.

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    • Das mit den Steuernachzahlungen ist eine Pauschalaussage, die mal zutrifft und in anderen Fällen falsch ist. Der Proggressionsvorbehalt erhöht die Steuerlast meistens (nicht immer), der Ausfall des regulären Gehalts reduziert diese.

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  2. Hallo,

    sehr schöne Zusammenfassung, Punkt 15 fand ich interessant. Wir haben aktuell Kurzarbeit und unsere Zeitkonten mussten auf unter 10 Stunden kommen. Angeblich eine Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit.
    Ansonsten ist Kurzarbeit, wenn man die Umstände mal außen vor lässt, sehr angenehm. Wir haben aktuell 20% und damit deutlich mehr Freizeit.
    Finanziell gibt es Einbußen und auch ein paar Kollegen die klagen, dass das Geld jetzt knapp wird. Sind unterm Strich knapp 10% weniger Gehalt.

    Gruß
    Fuseboroto

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    • Hey Fuseboroto,
      bei Zeitwertkonten & Gleitzeitkonten werden Unterschiede gemacht. Bisher war es so, dass man ggf. normale Arbeitszeitschwankungen hat (Gleitzeitkonto) und man Minusstunden aufbauen musste. Das muss man durch Corona nicht mehr. Zeitwertkonten für Sabbaticals, bei denen man ein Teil seines Gehalts einzahlt, sind hingegen geschützt. Bei meinem alten AG hieß es, dass man die Stunden im Zweifelsfall auch aufbrauchen muss, wenn man das Konto erst seit einer gewissen Zeit hat (erinnere mich nicht mehr an die genaue Formulierung). Das galt aber nur für Sabbatical-Konten, nicht für Altersteilzeit-Konten.

      Ansonsten sollte man -10% hoffentlich überstehen. Manchmal ist es aber eine recht hohe Fallhöhe, wenn Leute sonst Überstunden, Schichtzuschläge & Gewinnbeteiligungen bezahlt bekommen haben.

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      • Hallo Jenny,

        OK jetzt verstehe ich deine Bsp. weil einige aus deinem Bekannten-/ Freundeskreis so handeln, trifft dies nicht auf alle zu.

        Das Bsp. mit einem Monatsnettogehalt von 3000€ und kauft sich ein Haus für 600 T €, ist schon sehr interessant. Ich kenne niemanden in meinem Umkreis der 1000% sicher sein könnte, vor Arbeitslosigkeit, Scheidung und Krankheit um dann die Hypothek, die manche Verrückte auf 25 bis 30 Jahre auswählen und diese dann verzweifelt versuchen bis zum Renteneintritt abzubezahlen. Haut ab vor so viel verrückten die seit ein paar Jahren unterwegs sind. Mein Ziel wäre mit Eigenkapital das Haus innerhalb von 10 Jahren abzuzahlen, aber nicht bei diesem genannten Phantasie- Preis und das würde dann nur unter Verzicht gehen, wie keine Fernreisen, keine neuen Anschaffungen mehr wie Elektrogeräte, Möbel, Kleidung, kein neues Auto etc.

        Natürlich darf nichts dazwischen kommen, wie Streichung des Urlaubs-/ Weihnachtsgeldes, sinkendes Leistungsbewertungsentgelt, Streichung und Reduzierung der Bonuszahlung und kein Arbeitsplatzverlust und keine Kurzarbeit. Da ansonsten das komplette Leben sehr wackeligen wird.

        Bitte merk dir eins, nicht jedes Unternehmen dass zur IG Metall beigetreten ist zahlt Bonuszahlungen!

        Nicht jedes Unternehmen zahlt Bonuszahlungen in diesee Hoehe wie der Daimler an seine festangestellte Stamm Belegschaft und dies gilt nicht für die Neu- Einstellungen!

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      • @Eka
        Die Boni fallen da tatsächlich unterschiedlich aus, das stimmt. Dennoch bin ich immer wieder überrascht, dass selbst Leute in der Produktion dort sehr hohe Gehälter gewohnt sind und ihr Leben danach ausrichten. Viele sind Doppelverdiener und die Finanzierung ist darauf ausgelegt. Weil die Hauspreise die letzten Jahre so gestiegen sind, höre ich dann Aussagen wie „Wir brauchen den Platz. Wir zahlen auch eine ähnlich hohe Miete. Es wird nicht billiger. Man kann das Haus notfalls auch wieder verkaufen. Manche Risiken muss man eingehen.“ etc Und ich verstehe solche Begründungen tatsächlich. Man kann nicht für immer mit 3 Kindern in einer 3-Zimmer-Wohnung leben. Obwohl man Risiken bewusst in Kauf nimmt, ist es dann trotzdem ein Schock, wenn der Worst Case eintritt. Weil in der Krise das Haus verkaufen und wieder in eine kleine Wohnung zielen oder gar Privatinsolvenz anmelden, will man dann doch nicht..

        Für mich war deswegen der Jobverlust immer kritischer als der Verlust von Geld an der Börse. Denn in einer großen Krise kommt meistens beides gleichzeitig..

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  3. Falls du unzufrieden sein solltest mit deiner jetzigen Stelle und besonders mit deinem Gehalt, weil du es vermutlich als zu niedrig einstuft, bewirbt doch weiter und lass deinen jetzigen AG nicht wissen, dass du bereit bist zu wechseln. Und selbst wenn du unter Linked In sein solltest, deine Wunsch-Firma mit dem IG Metall Tarifvertrag wird dort nicht nach dir suchen, weil diese reichlich Bewerber zur Auswahl haben!

    Lass den Kopf nicht hängen und nutze deine Kontakte und Pflege diese, evtl. ergibt sich ja noch etwas, wo du mit dem Gehalt zufrieden sein könntest.

    Ich stelle leider fest, wenn Frauen unzufrieden mit ihrer derzeitigen Position und ihrem Gehalt sund, dann meckern und beklagen sich diese und gehen nicht aktiv dazu über diesen Zustand zu aendern, indem diese sich erneut bewerben und die Stelle wechseln, um zufriedener zu werden.

    Und höre bitte auf dich mit anderen zu vergleichen, jeder hat andere Startbedingungen und Umstände, wo einer mehr oder weniger erreicht.

    In diesem Sinne gib niemals die Hoffnung auf und zieh dein Ding durch!

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    • Hi Eka,
      ich gehöre nicht zu den Leuten, für die Kurzarbeit ein finanzielles Problem wird. Aber sehe das als Luxus an, weil ich Leser habe, für die es kritisch wird, von 60% ihres Gehalts zu leben. Mein primäres Ziel war es nie, zu einem IGM-Unternehmen zu wechseln, obwohl ich die Möglichkeiten hatte. Bei mir steht das Lernen & Spaß an der Arbeit im Vordergrund. Habe genug Bekannte mit IGM-Bezahlung, die ich aufgrund ihres Arbeitsalltags trotzdem nicht beneide.
      Ansonsten kommunziere ich (trotz meines Geschlechts?) meine Wünsche mit Arbeitgebern sehr offen (schon zu offen?). Mein voriger Arbeitgeber wusste z.B. viele Jahre im Voraus, dass ich in die Softwareentwicklung möchte. Mein alter & neuer Arbeitgeber wissen auch von meinem Blog und können hier alles mitlesen.

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  4. Ich tausche mich viel mit Freunden und Bekannten zu dem Thema aus. Es ist erstaunlich und auch etwas traurig, wie verschieden die Ausgangssituationen und Regelungen sind.

    Eine Freundin verdient mit Wochenendzuschlägen gerade mal 2.8k brutto. Jetzt mit Kurzarbeit und ohne den Zuschlägen muss sie mit 2k klar kommen. Das ist schon sehr hart. Sicher, arbeitslos ist auch keine rosige Alternative. 😦
    Und einem Selbstständigen im künstlerischen Bereich geht es gerade noch schlechter.

    Alle, die sich ’nur‘ um ihre Gesundheit und um anderen, denen es nicht so gut geht, Sorgen machen brauchen. Die können sich wirklich glücklich schätzen. Es gibt da auch einigen, die finanziell sehr gut durch die Krise kommen werden.

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    • Ja, diese Krise trifft Leute unterschiedlich hart. Leute, deren OPs verschoben werden, weil man die Betten für andere braucht. Engpässe bei Medikamenten. Berufseinsteiger, die keiner einstellen will, Studenten, deren Studium sich in die Länge zieht, Kündigungen, steigende Wohnkosten, fehlende Kinderbetreuung, Selbstständige, die Insolvenz anmelden müssen, Leute in systemkritischen Berufen, die Angst um ihre Gesundheit haben..

      Der schwarze Schwan ist es nicht, wenn nur die Börsen beben, sondern wenn Existenzängste dazu kommen. Das zu vermeiden, war zum Glück immer mein Ziel.

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    • „… sich ’nur‘ um ihre Gesundheit Sorgen machen“ = Ich denke, das Gesundheitsproblem betrifft ALLE Menschen. Das Geldproblem war dagegen bei vielen schon vorher da und wird jetzt nur durch Corona sichtbar.

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    • Gerne! Freut mich, wenn er hilft. Habe auch schon überlegt, ob ich noch mal (so wie ihr) das Thema Ausgaben & Haushaltsbuch mehr thematisieren sollte. Sollte man eigentlich immer optimieren, aber bei Geldmangel haben da viele eine andere Motivation..

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  5. Man merkt keinen Unterschied zu der Weltwirtschaftskrise von 2008/ 2009 ausser, dass man heute alles auf den China- Virus schieben kann. Die großen Hedgefonds haben an der Börse ab kassiert und der Dumme war der Arbeitnehmer, der viel verloren hatte. Absolventen und Azubis hatten damals auch sehr schlechte Karten bei der Stellen suche, wie heute. Es gab nicht mal mehr offene 450€- Aushilfsjobs, selbst diese waren damals Mangelware. Mal sehen was in den nächsten Tagen noch kommen wird.

    Im September 2008 hatte das Handelsblatt due Schlagzeile “ Wenn Geld AIDS bekommt“, daran muss ich immer noch denken, wenn jeder Supermarkt darauf hinweist bitte mit EC oder Kreditkarte zu zahlen.

    In diesem Sinne bleibt gesund und hoffentlich oeffnen alle normalen Geschäfte nach Ostern wieder, damit wieder normal gearbeitet werden kann. Da Home Office mittlerweile keinen Spass mehr macht inkl. frühes Anstehen bei den Supermärkten ink. Desinfektionsmittel auf den Händen. Ich hoffe, dass die Mitarbeiter in den Supermärkten, Pflegeheimen, Altersheimen, Diakonien und Krankenhäuser endlich auf die Strasse gehen und mehr Geld / Gehalt fordern, wovon diese auch Leben können. Mit einem blossen Danke, kann man nicht seinen Unterhalt bestreiten.

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    • Einen Unterschied sehe ich schon: 2008/2009 konnte man noch rausgehen und in der Kneipe oder Restaurant Bier trinken. Ja, die Leute sind weniger dorthin und haben teilw. trotzdem schließen müssen. Man konnte aber noch alles tun.
      Zum letzten Absatz. Absolute Zustimmung. Ja, das Danke als Balkonklatschen konnte man ja schon fast als Verhöhnung auslegen. Auch wenn es lieb gemeint war, weiß ich ja. :/

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  6. Hallo Jenny,

    danke für den Beitrag, bei mir steht auch bald Kurzarbeit an.
    Ich habe noch ca. 90 Gleitzeitstunden und frage mich, ob ich dadurch eher einen Nachteil habe.
    Kann ich dann die Gleitzeitstunden verwenden, um die Kurzarbeittage anteilig mit Stunden aufzufüllen oder komme ich dann gar nicht in den Genuß der Kurzarbeitergelds und muß die vollen Tage mit Gleitzeitstunden abgelten, bis diese verbraucht sind. Weiß das jemand?

    Danke & LG
    Ruben

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  7. Hallo Jenny,

    sehr schöner und informativer Beitrag. Ich war ja immer der Meinung, das 2-3 Monatseinkommen als Rücklagen nicht ausreichen. Und bin froh, dass wir immer schon höhere Rücklagen hatten. Im Moment seht bei uns in der Abteilung keine Kurzarbeit an, im Gegenteil wir machen gerade alle Überstunden. Da ich jetzt im Homeoffice bin, habe ich keine Infos dazu, wie es in anderen Abteilungen gehandhabt wird. Ab Ende April, werde ich dann sicher auch Überstunden abbauen.

    Aber mein Puffer und auch der meiner Kollegen ist da sehr groß. Wir haben die letzten Jahre viel zu viel Arbeit für unser kleines Team gehabt.

    Jeder der Angst hat, dass er mit Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld seine Ausgaben nicht stemmen kann, sollte sich sofort hinsetzen und eine Haushaltsplanung für die nächsten Wochen machen. Noch lassen sich Ausgaben für den Monat April planen. Selbst kochen, keine Fertiggerichte im Supermarkt kaufen. Lebensmitteleinkäufe sinnvoll planen und auf notwendiges beschränken, so das man keine Lebensmittel verschwendet. Möglichst alle online Einkäufe vermeiden. Und alle Verträge auf den Prüfstand stellen und vorübergehend stilllegen oder eventuell sogar kündigen.

    Da ich vermiete, bin ich gespannt, ob ich Mietausfällen haben werde. 2 Mal vermiete ich an Beamte, da sollte das Geld ohne Probleme gezahlt werden. Ein Mieter arbeitet im Baugewerbe, auch hier hat man noch keine finanziellen Einbußen. Aber eine Wohnung ist an einen angestellten Grafiker vermietet. Das könnte jetzt etwas problematisch werden. Bisher hat er sich nicht gemeldet. Was aber auch eine Vogel Strauss Taktik sein könnte.

    Take care und bleibt gesund.

    June

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    • Hi June,
      ich drücke die Daumen, dass deine Miete weiterhin geregelt kommt. Angestellte haben ja zum Glück viele staatliche Mittel, dass man nicht sofort die komplette Miete ausfallen lassen muss. Und gezahlt werden muss diese trotzdem irgendwann, wenn auch leider später. Selbstständige ohne Puffer haben da sicherlich schwieriger.

      Hoffentlich mal wieder bis bald! Und ich hoffe, dass bis Herbst alles wieder normal ist. 🙂

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      • Hallo Jenny,

        Mr. Juni ist ja als Selbständiger auch davon betroffen. Nur wir haben einen Puffer und eben die Mieteinnahmen. Sollte es bei ihm in 2 Monaten nicht weitergehen, werden wir eine Lösung finden. Wir planen erstmal gar nicht weiter, der Herbst ist noch lange hin. Und sollte Corona dann auch noch unser Leben bestimmen, sind wir mit unserem Leben auch spontan. Es gibt immer Lösungen, wenn man will.

        Take care,

        June

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      • Hi June,
        ich drücke die Daumen. Ich denke auch: Irgendeine Lösung wird sich finden. Zum Glück hatten wir nun viele gute Jahre, wo man gut verdienen und was zur Seite legen konnte.

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  8. Hey Jenny,

    das ist wirklich ein sehr informativer Beitrag, aus dem ich selber noch einiges zum Thema Kurzarbeit mitnehmen konnte. Danke dafür!

    Bei uns, ich arbeite in einer Bank, wird das Thema Kurzarbeit aktuell geprüft. Bisher gibt’s aber noch keinen Beschluss darüber. Ich halte es allerdings nicht für ausgeschlossen, dass das noch kommt. Von daher ist es schon mal ganz gut vorab einige Informationen dazu zu haben 😉

    Gruß Stefan

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    • Gefühlt prüft jeder Arbeitgeber außerhalb der systemkritischen Berufe gerade das Thema Kurzarbeit. AGs wird es gerade enorm leicht gemacht, dass man sich ja schon wundern muss, wenn diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen wird.

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  9. Hi Jenny,

    vielen Dank für den guten Beitrag.
    Er ist sehr nützlich, weil er genau zur richtigen Zeit kommt.
    Denn wir fangen jetzt am Montag an, mit Kurzarbeit 0 für alle (außer einer minimalen Notbesetzung).
    Zum Glück gibt es die Aufstockung der IGM in BW…

    Viele Grüße und bleib gesund!
    Rene

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    • Hi Rene,
      dass mit der Aufstockung ist eine gute Erleichterung! So blöd es klingt: Es ist viel Geld für einen bezahlten „Urlaub“. Es ist für viele auch sicherlich mit Angst um ihren Arbeitsplatz verbunden, aber die aktuellen Kurzarbeits-Regelungeb machen es den Arbeitgebern gerade sehr einfach die Arbeitsplätze zu erhalten. Früher musste der Arbeitgeber die SV-Beiträge selbst zahlen und hatte dadurch laufende Unkosten. Nun kann ein AG seine Mitarbeiter für gute Zeiten „parken“. Im Falle einer Kündigung würde er kein Kurzarbeitergeld bekommen und müsste bis zum Ende der Kündigungsfrist das komplette Gehalt alleine aufbringen.

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  10. Hallo,
    was passiert eigentlich, wenn gesetzliche Feiertage im Zeitraum der Kurzarbeit Null liegen?
    Also aktuell Karfreitag, Ostermontag und dann der Maifeiertag

    Sind das Kurzarbeitstage?
    Oder gilt das gleiche wie für (bereits genehmigte) Urlaubstage?

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    • Nach weiterer Recherche bin ich nun zu folgender Auffassung für gesetzliche Feiertage gekommen:

      Wenn an dem Feiertag ansonsten gearbeitet worden wäre, dann wird er auch regulär 100% entlohnt und die SV-Beiträge paritätisch abgeführt. Also wie an normalen Arbeitstagen.

      Wäre allerdings an dem Feiertag ansonsten Kurzarbeit gewesen (weil er z.B. im Zeitraum einer Kurzarbeit Null liegt), dann wird dieser Tag nur zu 60/67% entlohnt und die SV-Beiträge muss der AG alleine tragen (vgl. wie an echten Kurzarbeitstagen).
      Mit dem Unterschied, dass sich der AG diesen Lohn, sowie die SV-Beiträge, nicht von der BA erstatten lassen kann. Und dass der Lohn steuerpflichtig ist.

      Seht ihr das auch so?

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      • Hallo Rene, genau so sehe ich das auch.
        Schwierig wird es nur dann, wenn die Kurzarbeit z.B. 40% der regulären Arbeitszeit beträgt. Man die zwei Arbeitstage aber nicht festgelegt hat, sondern sich nur auf die Wochenarbeitszeit 40% festlegte.
        Wie groß ist die Firma denn? Wenn vorhanden, sollte auch der Betriebsrat das wissen und konkret weiterhelfen können.

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      • Danke für deine Antwort.
        Mein BR hat mir ca. Anfang April geschrieben, dass an Urlaubstagen und an Feiertagen das ungekürzte Entgelt gezahlt wird… mal sehen 😉

        Naja, wenn 40% Kurzarbeit geplant ist, dann wird die ja zunächst der BA nur angezeigt (spätestens bis zum Ende des Monats, in dem die Kurzarbeit beginnt).
        Im Nachgang (also wenn die Monatsabrechnung fertig ist) wird dann die tatsächliche Kurzarbeit der BA gemeldet („Antrag auf Kurzarbeitergeld“).

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  11. Guter Überblick. Interessant ist auch, dass schon einige Menschen Stundungen ihrer Kredite beantragen, ob wohl Sie erst 1 Monat in Kurzarbeit sind und immerhin noch mind. 60 % des Gehalts bekommen. Bin gespannt wie sich das entwickelt.

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    • Die Krise trifft einige Personen / Firmen, die eh schon „am Anschlag“ waren. Mir tut das für die Betroffenen leid, aber man kann es nicht alleine auf Corona schieben. Für manche Firmen ist Corona sogar ein Vorteil, weil man mit Kurzarbeit die ohnehin schlechte Auftragslage verschleiern kann.

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  12. Pingback: Meine Tipps für eine gesunde (finanzielle) Basis | Lifestyle, Finanzen und Lebensfreude

  13. Hallo,
    in unserer Firma wird tageweise wechselnd gearbeitet aufgrund Corona.
    Gruppe A Montags, Mittwochs, Freitags und in der Folgewoche Dienstags und Donnerstags.
    Da bisher das Unternehmen geschlafen hat, hatten so viele Leute halbe Arbeit (bzw. 60%) zum gleichen Gehalt.
    Jetzt wurde am 6. Mai angekündigt (mündlich in einer Betriebsversammlung), dass rückwirkend zum 01. Mai Kurzarbeit eingeführt werden soll.
    Wir arbeiten dann also 9h – 0h- 9h- etc, d.h. bei 7,5h regulärer Arbeitszeit also 60%.
    Dem Lohnbüro (auch dem Jobcenter?) wird eine Excel-Tabelle präsentiert, wo jeder Tag dann mit 4,5h ausgefüllt ist.

    Frage: Jetzt kommt eine kurze Woche, der Freitag wurde zu Jahresanfang als Betriebsurlaub festgelegt.
    Reicht es, dass ich nun nur Montag und Mittwoch Urlaub nehme, um die volle Woche Urlaub zu haben? Dienstag darf ich ja nicht in die Firma, weil die andere Corona-Schicht dort arbeitet.
    Oder muss ich 3 Tage Urlaub nehmen (was die vorherrschende Meinung der Chefs ist).

    Alles echt kompliziert.

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    • Hi Andreas,
      das klingt echt kompliziert. Bin da rechtlich auch nicht so drin, weswegen man sowas besser mit dem Betriebsrat klären sollte. Dieser wiederum wird sich in so einer Situation Hilfe von einem Anwalt holen. Mein Verständnis: Prinzipiell darf ein AG Urlaub anordnen, wenn du den nicht schon anderweitig verplant hast oder wenn es sich um Resturlaub / Überstundenabbau handelt.
      Dass der AG 4,5h Arbeitszeit jeden Tag einträgt, klingt erst mal „legitim“. Man muss dem Arbeitsamt da einen Plan aufzeigen und nachträglich dann erst die richtigen Arbeitszeiten nachweisen. Man muss sich an den Plan nicht halten. Dennoch muss am Ende richtig festgehalten sein, an welchen Tagen ihr wie viele Stunden gearbeitet habt. Wenn dein AG nun z.B. sagt: „Ihr bekommt 4,5h normales Gehalt und 3h sind Kurzarbeit pro Tag“ ist das legitim. Das Verhältnis sollte dann auch für Feiertage gelten. Aber je nach Wochenryhtmus können Leute etwas über den 4,5h im Schnitt sein und andere unter den 4,5h und solche Über/Minusstunden müssen gesetzlich meines Wissens nach wiederum getrackt werden können. Wegen des Betriebsurlaubs: Auch da kommt es wieder drauf an, wie das in euren Verträgen oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde. Wenn das dort als zusätzlicher Urlaub festgehalten wurde, musst du keinen Urlaub einreichen. Wenn das bisher aber nur aus „Wohlwollen“ des AGs als zusätzlicher Urlaubstag galt, hast du da keinen Anspruch drauf.
      Aber Ansprechpartner ist bei sowas immer der Betriebsrat, weil solche Regelungen von Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen abhängig sind.

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      • Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Leider gibt es keinen Betriebsrat und keine tariflichen Regelungen bei uns. Vielleicht hole ich mir anwaltlichen Rat demnächst.

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  14. Kurzarbeit und Umsatzprovision im Vertrieb

    Als Vertriebsingenieur erhalte ich ein monatliches Fixum und eine Umsatzprovision, basierend auf dem Umsatz des jeweiligen vorhergehenden Monats.
    Der Umsatzanteil beträgt teilweise bis zu 30% des Gesamtbrutto.

    Jetzt wird bei uns im Vertrieb Kurzarbeit 60% eingeführt. Die Geschäftsführung möchte nun folgendes anwenden:
    Sollbrutto = (Fixum + Umsatzprovision)
    Istbrutto = (Fixum + Umsatzprovision) * 0,6

    Da durch kürzere Arbeit ja auch weniger Umsatz erwirtschaftet wird, wären wir doppelt gekniffen.

    Im Netz findet man folgendes bei variabler Vergütung:
    Sollbrutto = (Fixum + Mittelwert Provision vor Einführung Kurzarbeit) -> wird eingefroren
    Istbrutto = ?

    Im Arbeitsvertrag ist eine exakte Formel festgelegt, die unabhängig vom Monatsgehalt ist.

    Es gibt keinen Betriebsrat und keine tariflichen Vereinbarungen, nur Geschäftsführer, die anscheinend auch keinen Plan haben.

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    • Hey Andreas, zu dem Thema habe ich auch unterschiedliche Dinge gefunden.
      Bei regelmäßigen Provisionen (die vom Umsatz abhängen) wird scheinbar der Durchschnitt der letzten 3 Monate zur Rate gezogen.
      https://blog.payfit.com/de/faq-kurzarbeit
      https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/KUG-Provisionsverk%C3%A4ufer-Teilmonat/m-p/148463#M34277

      Anders sieht es da aus bei einmaligen Boni:
      https://www.frag-einen-anwalt.de/Kurzarbeit-bei-Provisionsempfaengern–f339853.html

      Ich hatte z.B. schon Zielvereinbarungen, die an unterschiedliche Ziele gekoppelt waren. z.B. Ebit der Firma und einmalig gezahlt wurden. Solche Prämien waren kein fester Gehaltsanteil und nicht an meine Arbeitszeit gekoppelt. Sowas würde bei Kurzarbeit sicherlich entfallen, wenn die Ziele aufgrund der Wirtschaftslage nicht erreicht werden.

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      • Vielen Dank, das hatte ich auch so an zahlreichen Stellen im Internet gefunden.
        Allerdings scheint es derzeit so, dass die Geschäftsführung hierzu keine Lust hat. Ich werde meine erste Lohnabrechnung abwarten, damit ich etwas in Schriftform habe.

        Anscheinend macht meine Firma (ein Hersteller von Kraftaufnehmern in Bickenbach) Sozialbetrug, da die derzeitigen Umsätze und Auftragseingänge fast auf Vorjahresniveau sind. Die Prognosen sind halt nicht rosig. und die Kurzarbeit ist das geeignete Instrument, den tageweisen Corona-Wechsel abzubilden.

        Nicht umsonst sagte einer der Geschäftsführer: „Wir wären ja schön blöd, uns nicht auch wie alle anderen an den offenen Geldtöpfen des Staates zu bedienen“. Ganz schön traurig…..

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      • Hi Andreas,
        Kurzarbeit ist gerade für manche Unternehmen sehr einladend, weil alle Kosten vom Staat übernommen werden. Normalerweise muss ein Unternehmen nachweisen, dass die Umsatzeinbrüche wirklich durch eine Krise verursacht wurden und nicht ohnehin schon bestanden. Für manche Unternehmen wird die Krise erst nachträglich spürbar sein. Je nach Projektsituation werden bestehende Aufträge fortgeführt und es kommt erst nachgelagert zu Problemen, wenn Folgebeauftragungen ausbleiben oder Budgets gekürzt werden. Ich weiß nicht, wieso eine Firma Leute in Kurzarbeit steckt, wenn genug Arbeit da ist. Vielleicht will man die Arbeit damit künstlich strecken. Aber da kann ich nur mutmaßen..

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  15. Pingback: Finanzielle Sorglosigkeit: Check | Lifestyle, Finanzen und Lebensfreude

  16. Hallo zusammen,

    bin mittlerweile im vierten Kurzarbeitsmonat. Zum Glück nicht mehr bei Null.
    Sondern spannenderweise im Juli bei um die 50%. Mal sehen, ob ich nun 60 oder 70% KuG bekommen werde 🙂

    Eine Frage:
    Bei meinem AG gibt es Kurzarbeit nur an ganzen Tagen (abgestimmt mit BR). Aber das schränkt irgendwie die Flexibilität ein, finde ich.
    Ist es irgendwo gesetzlich festgeschrieben, dass Kurzarbeit nur an ganzen Tagen sein darf, bzw. dass es auch stundenweise möglich ist?

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    • Hey Rene,
      ich finde da spontan keinen Artikel zu. Hatte aber mal mal gelesen, dass das stundenweise geht. Ist aber sicherlich schwerer für den AG zu planen und zu kontrollieren. Und viele AN werden eher ganze freie Tage bevorzugen.

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      • Hallo, wenn beispielsweise tageweise gearbeitet wird anstelle jeden Tag nur entsprechend kürzer, kann das Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch haben. Denkbar, dass durch Corona das tageweise Arbeiten einen Schichtbetrieb ermöglicht um die Infektionen einzudämmen, so dass dies momentan nicht praktiziert wird.
        In Firmen ohne Personalabteilung oder andere kompetente Leute wird das oft nicht beachtet. Dann hättest du halt Glück 😉

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  17. Kurzarbeit und Sozialbetrug:

    Die Ämter werden ja noch Corona wohl wieder aktiv, wenn es um die Ermittlung von Fällen von Sozialbetrug beim Thema Kurzarbeit geht. Klar, wenn mehr gearbeitet wird als zulässig, ist das Sozialbetrug.

    Wie ist das jedoch, wenn weniger gearbeitet wird, um bewußt Voraussetzungen für den Bezug von KuG zu schaffen? Ist das dann auch Sozialbetrug ?

    Bewußt herbeigeführte Umsatzverluste werden durch Lohneinsparungen und den Beitrag von Steuergeldern für Kurzarbeitergeld somit hochlukrativ.

    Ist das ein Straftatbestand ?

    Bsp.:
    Ein Unternehmen lässt seinen Vertrieb für mehrere Monate in Kurzarbeit, damit die Umsätze nicht steigen, um eine “Berechtigung” für KuA-Beantragung zu schaffen, obgleich die Anfragen aufgrund Corona nur anfangs zurückgegangen sind. Reisetätigkeit des Vertriebs auch vor Corona nur bei 5% – das meiste läuft über Telefon, Email etc..
    Der Umsatz wird gedrückt aber Löhne eingespart (Kosten = 1:1 und Umsatz wirkt sich nur über EBit aus [im Maschinenbau zwischen 8% und 17%]).
    Anfragen von Kunden sind somit wieder auf Normalniveau. Auch die Produktion – in Kurzarbeit geschickt – schafft nicht genügend Output, so dass auch hier entsprechend weniger Ware vom Hof rollt.

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    • Hey Lea,
      dass eine Firma vorsätzlich den Umsatz einbrechen lässt, erschließt sich mir nicht. Sowas lässt sich vermutlich nur schwer nachweisen – das müssten dann Mitarbeiter aktiv anzeigen und belegen. Aber so dumm ist kein Unternehmen mit Vorsatz (hoffe ich). Vielleicht hatte der AG andere Gründe, dass er Vertriebler in die Kurzarbeit geschickt hat.
      Da zu Corona-Zeiten viele Unternehmen KUG beantragt haben, wird die Agentur für Arbeit mit Prüfung der Ansprüche kaum hinterher kommen. Und der Fokus wird eher darauf liegen, dass MA nicht zu viel gearbeitet haben. Interessanter wird es bei Kündigungen bzw. Kündigungsschutzklagen, weil sich Richter bei solchen Einzelfällen Zeit nehmen, die Rahmenbedingungen zu erfassen.

      Liebe Grüße
      Jenny

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  18. Relativ neue ist, dass die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld aufstockt auf 70/77% ab dem 4. Monat und auf 80/87% ab dem 6. Monat. Maximal gibt es aktuell 12 Monate Kurzarbeit. Diese Aufstocken, wenn nicht eh vom Arbeitgeber aufgestockt wird, hilft sicher dem Mitarbeiter ein wenig weiter.
    Aber: Kurzarbeit, je nach Umfang, ist nix anderes als Teilzeit-Arbeitslosigkeit die auch in Vollzeit-Arbeitslosigkeit münden kann. Je höher der Anteil KUG ist, desto höher auch das Risiko in die Arbeitslosigkeit zu rutschen. Gegenüber der Finanzkrise 2008 sind in der Coronakrise aktuell 7,5 Mio. in Kurzarbeit, damals waren es 1,5 Mio. Menschen. Zudem kostet ein Mitarbeiter erstmalig in der deutschen Geschichte dem Arbeitgeber kein Geld, wenn er zu 100% in KUG geht, denn auch die Sozialabgaben werden erstattet. Das war 2008 auch nicht der Fall, sodass ein Arbeitgeber immerhin noch ca. 30% Personalkosten hatte. Nach den 12 Monaten KUG wird sich also zeigen, ob die Wirtschaft Personal abbaut oder wieder auf die Beine gekommen ist.
    Zu empfehlen ist jedem die KUG-Zeit nicht als Urlaub anzusehen, sondern sich weiterzubilden oder die Zeit doch für den Arbeitgeber zum Aufbau des verlorenen Geschäftes zu verwenden.

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    • Hi Timo,
      danke für die konkreten Zahlen! Die aktuellen KUG-Regeln sind purer Luxus. Dadurch konnten harte Maßnahmen erst mal aufgeschoben werden. Wie du sagst, ist die Zeit trotzdem ein entscheidender Faktor. KUG läuft 1 Jahr, wird aber ggf. auf 2 erhöht. Trotzdem haben AGs auch sowas wie Miete, Hardware und Softwarekosten, die irgendwie finanziert werden müssen und nicht durch KUG abgedeckt sind. Man hört auch jetzt schon, dass Firmen im großen Stil Mitarbeiter abbauen wollen. Natürliche Fluktuation klappt da nicht immer und auch für Abfindung muss man Freiwillige finden.

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    • Ergänzend noch:
      Die erhöhten KuG-Sätze erhält man nur, wenn man (im aktuellen Monat!) mindestens 50% Kurzarbeit (d.h. mindestens 50% Arbeitsausfall) hatte.

      Und zum Begriff „Teilzeit-Arbeitslosigkeit“:
      Als ich im März nach einem englischen Begriff für meine Abwesenheitsnachricht gesucht habe (Kurzarbeit gibt es ja so nicht in den USA, und auch bis vor kurzem nicht in UK), kam neben dem „short-time work“ auch der Begriff „temporary lay-off“ auf.
      Klingt ja praktisch so ähnlich 😉

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  19. Hallo habe eine frage bin seit november in kurzarbeit muss aber für 1 stunde Pro Woche in die arbeit
    Also ich arbeite im monat 4 stunden bekomme ich die Arbeitszeit extra bezahlt oder wirt das auf die kurzarbeit angerechnet

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    • Hi Claudia,
      das wird anteilig gerechnet. D.h. wenn du 160h pro Monat arbeiten würdest, aber nur 4h aktuell ins Büro kommst:
      Dann bekommst du für 4h deinen normalen Stundenlohn und für 156h den reduzierten Kurzarbeit-Stundenlohn.
      Hilft dir die Antwort?

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