Unterhaltspflicht – Kinder haften für ihre Eltern – Teil 4

Ich schulde euch noch den letzten Teil meiner Artikelserie zum Thema Unterhalt. Früher oder später ist leider die Mehrheit von diesem ernsten Thema betroffen. Im heutigen Artikel geht es um das Thema Elternunterhalt. Ich beziehe mich dabei auf die jetzige gesetzliche Regelung. Es besteht Möglichkeit, dass sich die Gesetze zukünftig ändern.

Wann ist man zum Elternunterhalt verpflichtet?

Kleines Einstiegsszenario: Ihr habt euren Vater seit 40 Jahren nicht gesehen und habt euch in der Zwischenzeit alles von 0 an aufgebaut: Ihr lebt mit Partner in eurem schicken Haus. Trotz Kindern und Haustieren habt ihr euch ein kleines finanzielles Polster ansparen können. Ihr plant bald in Rente zu gehen und zu reisen, da die Kinder bereits aus dem Haus sind. Plötzlich trudelt ein Brief vom Sozialamt in den Briefkasten: Der Vater ist ein Pflegefall, seine Rente reicht nicht und ihr werdet darum gebeten, eure Finanzen offen zu legen.

Viele Fragen kommen auf: Muss ich nun wirklich für diese fremde Person zahlen?

Muss ich mit meinem Vermögen für einen Mann aufkommen, der ein Leben lang selbst in Saus und Braus lebte, während man selbst hart für die Altersvorsorge gespart hat?

Der Gesetzgeber sieht das recht nüchtern: Sofern der Elternteil Kindsunterhalt gezahlt hat, seid ihr diesem ebenso zu Unterhalt verpflichtet. Ausnahme: Ihr wurdet misshandelt oder zu Pflegeeltern abgeschoben.

Wenn Eltern Hartz 4 bzw. Grundsicherung beantragen, kann bereits ein Unterhaltsanspruch an die Kinder bestehen. Sofern diese über 100.000€ Brutto (laut SGB XII, §43) verdienen, können sie zur Kasse gebeten werden. Bei Pflegebedürftigkeit sind die Einkommensgrenzen derzeit wesentlich niedriger. 

Weiterer Hinweis: Wer sich im Erwachsenenalter hat adoptieren lassen, muss sowohl für leibliche als auch für Adoptiveltern Unterhalt zahlen.

Wie wahrscheinlich ist der Pflegefall?

Ich wünsche uns allen, dass wir ein schönes langes Leben führen dürfen. Im besten Fall ein friedliches Einschlafen im Liegestuhl mit Blick aus Meer, kurz nach dem Feiern des 100. Geburtstags. Laut Statistik stirbt leider jeder Fünfte vor seinem 70. Geburtstag. Mein Beileid an diejenigen, die viel zu früh einen geliebten Menschen verloren haben.

Trostpflaster: Mit jedem Jahr das man älter wird, erhöht sich das zu erwartende Lebensalter. Während ein neugeborener Junge durchschnittlich 78 Jahre vor sich hat, darf jemand, der die 65 geknackt hat, auf ein durchschnittliches Endalter von 83 Jahren hoffen. Wer den 80. Geburtstag feiert, schafft im Schnitt auch noch die nächste Schnapszahl mit 88 Jahren.

Diese Zahlen sagen nichts über den Gesundheitszustand einzelner Personen aus. Während ich ab und zu topfitten Senioren begegne, die mit ihrem Rad (ohne Elektroantrieb) besser den Berg hochkommen als ich, gibt es auch viele Menschen, die auf Hilfe im Alltag angewiesen sind.

Anbei eine Übersicht mit der Anzahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2015:

Anmerkung:
355.600 Beschäftigte = entspricht ca. 239 000 in Vollzeit
730.000 Beschäftigte = entspricht ca. 525.000 in Vollzeit

Die Anzahl Pflegebedürftiger ist mittlerweile auf 3,7 Millionen gestiegen. Über 4% der Bevölkerung ist pflegebedürftig, nur ein Viertel davon ist dauerhaft im Pflegeheim untergebracht. Die Dauer der Pflege variiert und kann viele Jahre betragen. Interessant ist die Anzahl der Personen, die durch die Pflege gebunden sind:

Neben den Angehörigen kommt auf 3 Pflegebedürftige ein fleißiger Vollzeit-Helfer.

Im Pflegeheim sind es 1,5 Pflegebedürftige pro Vollzeitkraft (bedingt durch hohe Pflegestufen).

Die Babyboomer werden diese Situation die nächsten Jahrzehnte verschärfen.

Pflegeheime werden zwangsläufig immer teurer, die Belastung pro Pflegekraft steigt und Angehörige werden nach wie vor intensiv in die Pflege eingebunden.

Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

Je nach Pflegestufe zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bis zu 2.005€ monatlich. Ein Wohnheimsplatz kostet 3.500€ – 5.000€, zzgl. Taschengeld für Kleidung, Hygieneartikel usw. Dieser Mehraufwand muss durch die gesetzliche Rente, Angehörige, private Versicherungen oder das Sozialamt getragen werden.

Wie berechnet sich die Höhe des Pflegeunterhalts?

In Falle des obigen Beispiels muss man für den Unterhalt des Vaters aufkommen. Nun stellt sich die wichtige Frage:

Wie viel muss ich zahlen und was bleibt mir selbst zum Leben?

Unterhalt anhand des Einkommens:

In der Düsseldorfer Tabelle, VI ist für das Jahr 2019 ein Selbstbehalt von 1.800€ monatlich definiert. Sofern man verheiratet ist und zusammen lebt, erhöht sich der Selbstbehalt um 1.440€, also auf 3.240€ monatliches Haushaltseinkommen.

Von den monatliche Einnahmen, die diesen Selbstbehalt überschreiten, kann die Hälfte zum Elternunterhalt gefordert werden. 

Leider haftet man zusätzlich auch mit dem eigenen Vermögen. Das Schonvermögen wird individuell berechnet. Dieses ermittelt sich teilweise nach dem aktuellen Einkommen. Wer Hausfrau/Hausmann, temporär arbeitslos ist, Teilzeit arbeitet oder generell einfach wenig verdient, darf absurderweise nur wenige 1.000€ behalten.

Wenn man selbst kein Einkommen hat oder der Partner mehr verdient, wird dessen Einkommen teilweise bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt. Auch diese Regelung ist in meinen Augen unfair: Man muss für die Schwiegereltern aufkommen, hat aber deswegen kein größeres Schonvermögen.

Was zählt als Einkommen?

Als Grundlage dient das durchschnittliche Netto-Einkommen der letzten 12 Monate, bei Selbstständigen 36 bis 60 Monate. Sofern man eine eigene Immobilie besitzt, wird der Wohnvorteil ermittelt und ebenfalls dazu gerechnet. Auch geldwerte Vorteile (z.B. Firmenwagen) erhöhen das Einkommen.

Davon können wiederum diverse Ausgaben abgezogen werden:

  • Berufsbedingte Kosten (Fahrtkosten)
  • Gesundheitsausgaben
  • Kindsunterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle (Zahlbetrag), sofern die Kinder nicht selbst Geld verdienen
  • Kosten für die Besuche der Eltern
  • bestehende Kredite
  • gut begründete Mehrausgaben

Letztlich enden die meisten Unterhaltsberechnungen vor Gericht.

Vermögen gegen Unterhaltspflichten absichern?

Es gibt Stimmen, die sagen: Jeder, der sich vor Unterhaltszahlungen drückt, wälzt die Last auf die anderen Steuerzahler. Ich bin da moralisch flexibler und sage: Keiner sollte durch eine sparsame Lebensweise oder falsches Timing benachteiligt sein und jeder darf legal Berechnungen zu seinen Gunsten beeinflussen.

Sachwerte und Co. statt Geld auf dem Konto

Rein rechtlich gelten Besitztümer zum Vermögen dazu, sind für Ämter jedoch schwer nachzuvollziehen. Im ersten Moment erscheint mir diese Strategie „falsch“ und ist teilweise illegal, aber die meisten Menschen wenden diese Taktik unbewusst an:

Teure Einbauküche, Urlaube, Auto in der Garage, Schmuck, Markenkleidung, Sammlungen..

Wer sein Geld für Konsumgüter / Hausrat ausgibt oder Vermögenswerte im Tresor liegen hat, hat weniger Erspartes auf dem Konto als jemand, der sparsam lebt. In der Praxis ist es also klüger, das Geld mit vollen Händen auszugeben als es auf dem Konto zu bunkern. Als Finanzbloggerin fühle ich mich mit dieser Strategie natürlich recht unwohl.

Timing und Leben auf Pump:

Wer auf Pump lebt, dass dies als Ausgabe geltend machen: Wer ein Eigenheim besitzt, darf seine Kreditausgaben gegenrechnen. Wer temporär eine sehr hohe Tilgung wählt, kann hohe Ausgaben geltend machen. Zusätzlich empfiehlt sich ein älteres Haus, da man so auch Rücklagen für Reparaturen haben darf. Das gleiche gilt fürs Auto: Wer eine 800€ Kreditrate hat, muss das Auto deswegen nicht verkaufen. Wer auf ein Auto angewiesen ist, darf zudem Rücklagen dafür haben.

Allerdings müssen die Schulden / Anschaffungen bereits vor Kenntnisstand des Pflegefalls entstanden sein, danach werden diese nur berücksichtigt, wenn diese unvermeidbar waren. Selbst die Familiengründung kann man sinnvoll timen: Kinder haben Vorrang bei der Zahlung von Unterhalt.

Für mich persönlich ist diese legale Option schon wesentlich praxistauglicher. Lieber schnell eine eigene Immobilie kaufen als 150.000€ auf dem Konto liegen zu haben.

Besitz schon vorher verschenken

Enkel können von Sozialämtern nicht belangt werden. Ggf. kann man vermietete Immobilien oder das Eigenheim der Eltern an diese übertragen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Ämter können Schenkungen bis zu 10 Jahre rückwirkend zurückfordern.

Kapitalerträge bei Einnahmen angeben

Wer durch Kapitalerträge so hohe Einnahmen hat, dass er dadurch Unterhalt zahlen muss, muss das Vermögen nicht zusätzlich für den Unterhalt aufbrauchen.

Pflegeversicherung

Man kann eine private Pflegeversicherung für die Eltern abschließen. Die Beiträge variieren je nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Hier gibt es dazu einen interessanten Rechner.

Geplante Gesetzesänderung

Derzeit diskutiert das Kabinett einen Gesetzesentwurf, bei dem nur noch bei einem Brutto-Einkommen über 100.000€ Brutto Unterhalt gezahlt werden muss. Da dadurch die Sozialämter wesentlich stärker belastet werden und ggf. die Anzahl der Heim-Anmeldungen steigen wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gesetz so durchgewunken wird. Zumindest nicht, ohne die Steuern an anderer Stelle reinzuholen.

Mein persönliches Fazit

Die jetzige Gesetzeslage ist sehr undurchsichtig. Durch die breite Auslegung der Gesetze, kommen bei jedem Betroffenen andere Ergebnisse heraus. Letztlich sollte man sich bei Unterhaltsforderungen immer einen Anwalt nehmen.

Ich persönlich sehe das Thema Elternunterhalt aktuell recht nüchtern und zitiere da den Finanzwesir:

Et kütt wie et kütt. Et hätt noch emmer joot jejange.

Ob die eigenen Eltern mal 0 oder 10 Jahre im Pflegeheim verbringen, weiß keiner. Ob ich dann laut Gesetzeslage etwas zahlen muss, weiß ich auch nicht. Deswegen mache ich mich wegen des Themas nicht mehr so verrückt.

Man kann nur versuchen, es den eigenen Angehörigen mal so leicht wie möglich zu machen, falls man selbst ein Pflegefall wird. Für den Fall meiner Pflegebedürftigkeit möchte ich selbst vorsorgen, durch:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Generallvollmacht
  • eigene Immobilie
  • Patientenverfügung
  • gesetzliche Rente
  • gefülltes Depot & Tagesgeldkonto
  • Ich bin ein Befürworter der aktiven Sterbehilfe und ich gehe davon aus, dass sich die Gesetzte auch in Deutschland dafür öffnen werden.

Am wichtigsten ist aus meiner Sicht die Generalvollmacht. Ich sehe in meinem Umfeld, wie stur und uneinsichtig man im Alter wird, oft noch kombiniert mit Demenz. Selbst wenn jemand nicht mehr alleine lebensfähig ist (fällt oft hin, wäscht sich nicht mehr, zahlt keine Rechnungen mehr etc.), darf man als Angehöriger nicht gegen den Willen der Person handeln. Man muss dabei zusehen, wie derjenige verwahrlost und ggf. irgendwann eine Gefahr für andere darstellt (Auto fahren, Anlassen der Herdplatte).

Ich kenne auch viele positive Beispiele und nehme mir das zum Vorbild. Wer sich gut mit seinen Angehörigen versteht und umgänglich ist, für dessen Schaukelstuhl findet man sicherlich einen passenden Platz.

Habt ihr euch mit dem Thema Elternunterhalt oder der Pflege Angehöriger bereits auseinander gesetzt? Habt ihr weitere Anmerkungen zu dem Thema?

49 Gedanken zu „Unterhaltspflicht – Kinder haften für ihre Eltern – Teil 4

  1. Alle regen sich darüber auf, dass der Elternunterhalt erst ab 100.000 € fällig werden soll. Auch ich bin bei normalem Einkommen dazu verdonnert worden und ärgere mich jeden Monat darüber vorausschauend meine Altersvorsorge aufgebaut zu haben, auf dass das Sozialamt jetzt zugriff nimmt. Ist das gerecht, wo unsere Regierung doch immer Reklame dafür macht? Ich sage NEIN!!! Was ist mit den Leuten, die bewusst auf Kinder verzichtet haben. Sie haben sich finanziell besser gestanden, haben keine Ausfallzeiten bei der Rente durch Kindererziehing usw usw. Werden aber genau diese Leute zum Pflegefall, ist hier im Zweifel die Allgemeinheit mit Steuermittel gefordert, den Heimplatz mitzufinanzieren. Ist das etwa solidarisch gegenüber den zahlenden Kindern? Auch hier sage ich NEIN. Kinder sollten nicht für ihre Eltern haften!!!

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    • Hi Urmel,
      ich seh’s wie du: Heutzutage trifft es viele, die mühevoll daran arbeiten, ein eigenes finanzielles Polster haben. Die jetzige Gesetzgebung versucht die Verantwortung auf die nächsten Generationen abzuwälzen, ein Schneeballsystem. Weil du für deine Eltern aufkommen musst und nichts sparen kannst, müssen deine Kinder wiederum für dich aufkommen usw. Letztlich sollte jeder selbst für seine Pflege aufkommen oder eben das Sozialsystem. Mich stört vor allem, dass man fürs Sparen bestraft wird: Wenn jemand genau so viel verdient hat wie ich, aber sein ganzes Geld verprasst hat, dann muss derjenige keinen Unterhalt zahlen. Ich hingegen hafte mit meinem Ersparten. Gleichzeitig wird man für schlechtes Timing bestraft: Wer gerade unterhaltspflichtige Kinder hat, zahlt nichts. Wessen Kinder gerade aus dem Haus sind, der muss plötzlich viel Unterhalt zahlen (obwohl man die gleichen Ausgaben hatte wie jede andere Familie). Gerade die Jahre, wo die Kinder groß sind und man auf die eigene Rente zusteuert, ist die Vermögensbildung enorm wichtig und genau da meldet sich oft das Sozialamt.

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      • Ich bin ganz Deiner Meinung. Berücksichtigt man noch, dass viele Kinder zum Großteil vor der Heimunterbringung der Eltern diese schon zu Hause gepflegt haben, physisch, psyschich und z.T. auch finanziell aufgekommen sind bis es nicht mehr ging, ist es für mich eine bodenlose Frechheit, dann nochmal bzw. weiter zuzulangen. Wieviele Kinder, meistens die Frauen, haben bzw mussten dadurch in ihrem Beruf kürzer treten oder diesen ganz aufgeben? Es heißt ja nicht umsonst, dass die Familien die größten Pflegeheime sind. Das heißt im Umkehrschluss, dass pflegende Angehörige ihr eigenes Einkommen und ihre späteren Rentenansprüche kürzen mussten. Die Rentenpunkte für pflegende Angehörige ist ein Witz, gegen den Einkommensverlust. Bei den bewusst Kinderlosen haben auch meine Eltern dazu beigetragen, das Sozialsystem zu stützen. Warum wird dann beim Elternunterhalt nur auf die Kinder zurückgegriffen, anstatt sich hier solidarisch zu erklaren ?

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      • Hi Urmel,
        was ich auch nicht verstehe: Das Pflegegeld für Angehörige ist meines Wissens geringer als das Geld, was man an eine Einrichtung zahlt. Da würde ich als Staat doch lieber mehr Geld an Angehörige zahlen. Aber da stecke ich nicht tief genug drin. Ich hab nur in meinem Umfeld mitbekommen, dass man private Ganztags-Pflegekräfte nahezu aus eigener Tasche zahlen muss.

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  2. Es ist sicherlich ungerecht, dass Kinder für die Pflegekosten ihrer besitzlosen Eltern aufkommen müssen. Doch was ist die Alternative? In einem Land wie Deutschland kann man Menschen ja nicht einfach pflegelos sterben lassen. Also müsste der Sozialstaat / die Allgemeinheit – also letztendlich der arbeitende Teil der Bevölkerung – aufkommen. Der hat aber schon allein an den Renten für die immer mehr werdenden Alten zu tragen. Kommen nun auch noch die Pflegekosten in immer größerem Ausmaß hinzu, dann würde noch weniger Netto vom Brutto übrig bleiben, bis es sich am Ende überhaupt nicht mehr lohnt, zu arbeiten.
    Welche Partei will einem Arbeitnehmer sagen: „Wir knöpfen dir 80 Prozent an Steuern und Sozialbeiträgen ab, aber dafür hast du später mal deine Pflege umsonst“.

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    • Hi Rabi,
      an der Lösung für alles bin ich noch dran. Am fairsten wäre es aus meiner Sicht, dass man nur Personen zur Kasse bittet, die größere Schenkungen erhalten haben. Aber maximal in Höhe der Schenkungen. Oder wenn alles wie jetzt an die Erben gereicht wird. Wer dann ein Haus erbt, erbt auch die vom Amt vorgestreckten Pflegekosten. Im besten Fall trägt somit jeder seine eigenen Unkosten. Aber Kinder haftbar zu machen, halte ich für falsch. Meine Eltern müssen nicht für meine Schulden aufkommen, sondern ich müsste in Privatinsolvenz gehen. Also will ich auch nicht dafür gerade stehen, wenn meine Eltern Schulden beim Amt haben. Auch denkbar: Man begrenzt das Ganze auf einen gewissen monatlichen Beitrag. Mir machen 200€ im Monat nicht so viel Angst wie 1.500€. Wenigstens die Unabhängigkeit vom Vermögen wäre fair. Dass ich von meinem Einkommen über 1.800€ was zahlen muss, tut mir nicht weh. Aber das Hintertürchen, dass ich mit meinem Vermögen alle Kosten uneingeschränkt zu tragen habe, schon.

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    • Hallo, Rabi54
      ich gebe Dir mit Deiner Meinung erst einmal Recht. Ich sehe jedoch, dass uns das Sozialsystem, hier Pflegesystem, auf Dauer so oder so um die Ohren fliegt. Geht man mal davon aus, dass mittlerweile Millionen Menschen im Niedrigsektor arbeiten ( müssen), was unsere Regierung nach wie vor unterstützt, werden hier immer mehr Kinder gar nicht in der Lage sein Elternunterhalt zahlen zu können (müssen). Ist es nicht ungerechter, dass die Arbeitgeber billige Arbeitskräfte haben, diese Leute mit Hartz4 aufstocken müssen, welches ebenso vom Steuerzahler finanziert werden muss. Gehen wir weiter: diese Leute werden eine so niedrige Rente bekommen, dass auch da wieder Steuermittel für die Grundsicherung fließt. Zudem können diese Leute keine Ersparnisse aufbauen, um ein Pflegeheim zu finanzieren. Also wird das Problem von Generation zu Generation weitergegeben. Macht es da noch Spaß zu arbeiten? Du siehst, das Problem hat auch schon die jetzige Generation und nicht nur die zukünftige. Das heißt doch im Umkehrschluss, dass hier so oder so, das System vom Steuerzahler bezahlt werden muss.

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  3. Es geht immer nur um Eltern – od. Kindesunterhalt. Wer denkt eigentlich mal an die Ehepartner? Da hat man als Ehepaar ein Schonvermögen von gerade mal 10.000 €. Ich bin persönlich betroffen und musste Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. Ich muß meine eigene Altersabsicherung kürzen, bereits vorher vorhandene Kredite (ausser lfd. Kosten für das Haus) werden nicht berücksichtigt und so weiter. Alles in allem verbleiben weniger als 800 zum Leben und die „nicht berücksichtigungsfähigen Aufwendungen“. Altersarmut wird vorprogrammiert. Nicht dass dies falsch verstanden wird, ich finde dieses Unterhaltssystem auch ungerecht und halte es nur für gerechtfertigt, dass der Pflegende zu Hause das gleiche Pflegegeld von der Kasse bekommt wie ans Pflegeheim gezahlt wird. Dann könnten und würden sicher auch mehr ihren Job für die Pflege zu Hause aufgeben. Mit dem derzeitigen Pflegegeld ist dies nicht möglich. Wer dies für seinen Angehörigen tut, wird selbst zum Sozialfall.

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    • Hallo Mona,
      zum Thema Unterhalt und Partnerschaft habe ich bereits Artikel geschrieben, weswegen ich das hier nicht noch mal erwähnt habe. Tut mir leid, dass du persönlich betroffen bist. Ich kann mir die Belastung vorstellen. Was ich persönlich merke, ist, dass eine Pflegebedürftiger nicht mehr unbedingt der Mensch ist, wie man ihn kennen gelernt hat. Zu der finanziellen Belastung kommt deswegen die psychische dazu.

      Artikel zum Theme Partnershaft:
      https://exstudentin.wordpress.com/2018/05/20/unterhaltspflicht-gegenueber-dem-partner-in-guten-wie-in-schlechten-zeiten/ https://exstudentin.wordpress.com/2017/03/16/ist-das-modell-der-ehe-veraltet-teil-2/

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    • Hallo, Mona
      Ja, auch für den Ehepartner ist es ungerecht. Bei der Diskussion wird dies so nicht erwähnt, weil man sich an den Begriff Elternunterhalt festhält. Das ganze Pflegeunterhaltsgesetz ist nicht in Ordnung. Wie ich ja am Eingang der Diskussion erwähnte, habe auch ich Altersvorsorge betrieben, wo der Staat sich jetzt dran bedient. Diese Vorsorge wird in ein paar Jahren verbraucht sein, so dass ich selbst nicht mehr abgesichert bin. Heißt, kommt der Zeitpunkt, dass ich selbst zum Pflegefall werde, wird mein Kind herangezogen, obwoh ich eben dies genau nicht wollte. Hier geht der Staat eindeutig zu weit und enteignet damit diejenigen, die umsichtig vorgesorgt hatten

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    • Mir tut es Leid, dass es dich persönlich trifft, und ich finde es bewundernswert, dass du trotz der Widrigkeiten zu deinem Mann stehst! Ich finde es muss einen gerechteren Ausgleich für den Partner geben, der die Pflege stemmt (z.B. analog zu Elterngeld)!

      Dennoch finde ich, dass es schon gravierende Unterschiede zwischen Partner und Kind beim Thema Unterhalt gibt:
      – der Partner ist die Ehe freiwillig eingegangen.
      – der Partner profitiert von etwaiger Witwen-/ Witwerrente.
      – die Eheleute haben in der Regel von verschiedenen Steuerspar-Mechanismen profitiert.
      – der Partner hatte Einfluss auf Einkommensströme, Versicherungen und Sparverhalten seines Angetrauten.

      Das Kind hat keine Möglichkeit sich vom Elternteil loszusagen und keinerlei Einfluss auf dessen Sparverhalten und Lebenswandel.

      Die Ehe ist eine bewusste Entscheidung: „In guten wie in schlechten Tagen“. Ich bin selbst verheiratet und bin diese Ehe in dem Bewusstsein aller Vor- und Nachteile eingegangen – aus Liebe und Überzeugung.

      Gegen den Elternunterhalt habe ich mich dennoch gewehrt (siehe Post unten)

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  4. Ich bin selbst eine Pflegekraft in einem Pflegeheim und wundere mich über die Quote von 1,5 Pflegebedürftigen pro Pflegekraft.
    Die Tatsache sieht noch viel Katastrophaler aus .
    Nämlich ca.10 Bewohner pro Schicht.
    Waschen ,anziehen u.s.w.
    Wieso nicht den Soli lassen und direkt in die Pflege stecken.
    Vor allem muss die Pflegeeinrichtung wieder staatlich werden.
    Für mich kann ich mir nur wünschen,dass ich mit meinem Rentenbescheid zusammen eine Tablette bekomme und selbst entscheiden kann wann ich die nehme um zu vermeiden in ein Pflegeheim zu kommen in dem ich nur noch aufbewahrt werde und darauf warte sterben zu dürfen.

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    • Hi Karin,
      mich haben die Zahlen auch überrascht. Ich gehe aber davon aus, dass ggf. nicht nur Pflegekräfte, sondern auch andere Beschäftigte in Heimen (z.B. Verwaltung, Köche, Gärtner) etc in den Zahlen mit drin sind). Ebenso gibt es Pflegebedürftige (Kinder, Erwachsene mit Behinderung) mit vermutlich persönlicherer Betreuung als es in Altenheimen der Fall ist. Ich würde mir generell mehr Transparenz in Heimen wünschen. Denn theoretisch kann man von 3 bis 5.000€ jemanden Vollzeit beschäftigen. Ich frage mich, wo die Kosten hingehen (Management..?, wenn man realistisch gesehen nur eine Pflegekraft für 10 Leute hat.
      Wegen der Sterbehilfe habe ich mir auch schon Gedanken gemacht.. Ich fände es gut, wenn man im Alter möglichst lange in einer Art betreuten Wohnen leben könnte, um sich möglichst lange seine Selbstständigkeit zu erhalten. Praktischer als wenn mobile Pflegedienste mehr Zeit auf der Straße verbringen müssen als bei ihren Klienten.

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  5. „Besitz schon vorher verschenken“

    Deshalb verkauft man auch gerne die Immobilie (dann zwar gerne für ein Tausender, schickt evtl. Noch einen Gutachter durch der sehr viele Fehler entdeckt) aber man hat sie verkauft -> kann nicht vom Amt zurück geholt werden ^^

    Passianische Vermeindungsdtechniken für Vermögen ab 150k:

    Die Stiftung. Gehört nicht dir, gehört sich selbst. Kann aber dir dienen^^ Ergo kann nicht zum Elternunterhalt eingezogen werden

    Familienstiftung mit dem Zweck den Lebensunterhalt des Stiftungsgebers zu sichern. Die Stiftung hat zwar Fixkosten. Steuern fallen hier wie bei einem UN an. Aber Vermögen ist halt gesichert. Grade als Beteiligungsvehikel, kann man hier mit Sicherheit viel drehen. Da UN Steuerrecht gilt und das ist (Spätestens seit Atypisch-Still Blog) besser als das Private in DE. Auch kannst du dir ein angemessenes Gehalt später aus der Stiftung zahlen.

    Bei größeren Vermögen lohnt sich evtl. Sogar eine Gemeinnützige Stiftung. (Die müssen nicht zu 100% gemeinnützig sein^^)

    Wie immer kein Profi und Stiftungsrecht ist auch großenteils Landesrecht.

    Gruß,
    Pascal

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  6. Finde die Thematik auch spannend, hier noch kurze Fragen in die runde.

    Wird mit der Gesetztesänderung nur noch auf die 100k Einkommen geschaut und das Vermögen völlig ignoriert? Also wäre ich beim Beispiel 99k Einkommen und 100 Mio. auf dem Konto wäre raus?

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    • Hallo, Greenshoe,
      ich finde deine Frage schon befremdlich. Ich weiß ja nicht, ob du auch vom Elternunterhalt betroffen bist. Für die, die schon zahlen müssen, ist diese 100.000 € Grenze schon ein Grund sich zu freuen. Und ganz ehrlich, hätte ich zu dieser Einkommensgrenze noch 100 Millionen auf der Bank, müssten meine Eltern nicht in ein normales Heim. Bei dem Vermögen würde ich eine Dauerpflege mit allem pie pa po beauftragen oder eine 1a Seniorenresidenz aussuchen.

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      • Hallo Urmel, ich habe extra einen so absurd hohen Betrag wie 100 Millionen gewählt, da ich das Gesetzt so verstehe, dass jemand mit so unglaublich viel Geld nichts zahlen müsste, obwohl er es nicht mal merken würde.

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    • Ich finde die Frage gut. Kenne den genauen Wortlaut des Gesetzes nicht, zumal das Gesetz noch nicht offiziell ist. Wenn man immer noch mit Vermögen haftet, hätte das Gesetz keinen großen Mehrwert. Die eigene Altersvorsorge geht dann trotzdem flöten. Die 1800er Grenze hat mir nie Sorgen gemacht. Ich fänds schlimmer, jeden Monat 1500€ von meinem Ersparten aufzubrauchen, obwohl ich wenig verdiene. Denn wer wenig verdient, musste sich das Ersparte noch mehr erarbeiten.

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    • Hallo Greenshoe,
      das habe ich mich auch gefragt! Im Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes heisst es dazu in Abschnitt 4:

      „Mit Einführung einer 100 000-Euro-Grenze sowie einer entsprechenden Vermutungsregel entfällt für diese Personengruppe bezüglich ihrer Inanspruchnahme als Unterhaltsverpflichtete in der Regel der Aufwand, Angaben über vorhandenes Vermögen und Einkommen zu machen.“

      Dass bedeutet nach meinem Verständnis, dass das Vermögen tatsächlich nicht mehr herangezogen wird.
      Gruss

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      • Hi RLCK3000,
        ich bin gespannt, ob sich das Gesetz wirklich durchsetzt. Wäre tatsächlich cool, wenn ich meine 100 Millionen auf dem Konto nicht aufbrauchen müsste. 🙂

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  7. Hallo zusammen,

    ich habe mal eine vermutlich naive Frage, da ich mich mit dem Thema noch nicht intensiv beschäftigt habe. Wenn ein Kind plant, Vermögen aufzubauen oder ein so hohes Einkommen hat, dass es nach aktueller Gesetzeslage im Zweifelsfall für Elternunterhalt herangezogen würde, könnte man dann nicht für die Eltern eine Pflegeversicherung abschließen/bezahlen, die im Fall des Eintretens aufkommt? Natürlich kostete das dann monatlich einen Betrag, der einen vielleicht nervt, aber die existenziellen Sorgen sollte man damit doch bekämpfen können. Oder ist das keine gute Idee?

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    • Das ist sicherlich eine Option, allerdings muss man den Gesundheitszustand des zu versichernden Elternteils und seine zu erwartende Rente in Betracht ziehen.

      Nachdem in meinem Fall der Elternteil adipös mit Diabetes Typ II ist, wäre die Versicherung sicher teurer geworden als im Online-Portal ersichtlich. Zumal wenn die zu erwartende Rente Hartz IV-Niveau hat. Da reicht es nicht, 1000€ Pflegeversicherung abzuschließen, da bräuchte man über 2000€ um nur auf ein Mindestmaß an sinnvoller Versicherung zu kommen und da ist man dann schnell über 200€ im Monat.
      Zur Verdeutlichung: Für Betreuung und häusliche Besuche als Unterstützung im Alltag (Person kann alles selbst, war nur überfordert mit Einhaltung von Terminen, Briefen und regelmäßiger Medikamenteneinnahme) wurden fast 1000€/Monat an Zuzahlung von mir gefordert. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, was eine wirkliche Pflege kostet…

      Liebe Grüße

      Kiki

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    • Hi Matthias,
      die Pflegeversicherung sollte man frühzeitig abschließen, wenn die Eltern noch unter 60 oder noch jünger sind. Wie Kiki schreibt: Wenn ein Elternteil schon einige gesundheitliche Beschwerden hat, wird es entweder sehr teuer oder man bekommt keine Versicherung.

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  8. Du schreibst nett von „Timing“, da sage ich: Kannst du versuchen…

    Da ich – mittlerweile gut verdienender Akademikerin mit einem Ingenieur als Mann – aus einem (willentlichem!) Hartz-IV-Elternhaus komme, war mir, seit ich 16 Jahre alt bin, bewusst, dass Elternunterhalt ein Thema wird. Deswegen war das Eigenheim, der einzige wirkliche Schutz des Vermögens, immer ganz oben auf der Prioritätenliste. Nun hat es sich ergeben, dass mein Mann ein Grundstück geschenkt bekommen sollte und just kurz vor dem Notartermin – wir waren schon dabei Finanzen zu sondieren und Fertighäuser anzuschauen – flatterte die Rechtswahrungsanzeige ins Haus. Nur Kredite, die vor dieser RWA bestehen, können bei der Berechnung des Selbstbehaltes zum Abzug gebracht werden!
    Das bedeutet, dass die Haustilgung bei der Berechnung des Selbstbehalts keine Rolle mehr spielt. Vermögensaufbau ist ab Eingang der RWA nicht mehr vorgesehen. Auch soll der Lebensstandard gehalten, aber nicht mehr erhöht werden. Konkret heißt das: Nur wenn die Kinder vorher schon Harfen- und Reitunterricht haben, spielt es für den Selbstbehalt eine Rolle.

    Nun hat mich das ganze getroffen, als ich gerade 30 Jahre alt geworden war. Der pflegebedürftige Elternteil 57 Jahre und seit Jahren, trotz nicht vorhandener körperlichen Einschränkung, arbeitslos/arbeitsunwillig. Ich hatte keine Zeit meinen Lebensstandard auf eine angemessene Höhe zu heben, wir wohnten zu viert auf 64qm, um Geld für den Hausbau zu sparen. Einen Umzug in eine größere Wohnung hätte ich mir dann genehmigen lassen müssen, wenn ich die dann gestiegene Miete im Selbstbehalt hätte erfassen wollen.

    Ich hatte Glück im Unglück: Da meine Familie nicht nur arm, sondern auch schrecklich war, und ich das Thema schon seit vielen Jahren auf dem Schirm hatte und deswegen Gerichtsunterlagen, Briefe und eidesstattliche Erklärungen zur Hand hatte, konnte ich die Härtefallregelung nach § 1611 BGB durchbringen. Übrigens gelang das auch mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts. Mein Bruder hat es zunächst ohne Anwalt versucht und die Antwortbriefe vom Sozialamt waren eine Unverschämtheit. Danach haben wir uns zusammengetan.
    Aber das Ganze ging auf Kosten meiner Belastbarkeit und psychischen Stabilität: Wer die Härtefallregelung in Anspruch nehmen will, der muss die Beweise selbst und möglichst umfassend gleich zu Anfang des Prozederes zur Verfügung stellen. Dies bedeutet für Leute wie mich, dass sie sich intensiv mit den Umständen beschäftigen, die sie zu Härtefällen machen. Kein Spaß und sehr belastend, was bei mir zu einer Depression geführt hat. Gerade nehme ich deswegen eine berufliche Auszeit.

    Der Elternunterhalt bestraft Leute, die
    – oftmals entgegen der statistischen Wahrscheinlichkeit aus ärmeren Schichten kommen und dennoch wirtschaftlich erfolgreich sind.
    – keine Chance auf ein Erbe haben, wodurch sie doppelt gestraft sind.
    – verantwortungsvoll mit ihrem Geld umgehen.
    – Hauptverdiener der Familie sind.
    – gerade dabei sind, sich ein Vermögen aufzubauen.

    Das Argument, es gäbe ja eine „Härtefallregelung“, zieht nicht: Die wenigstens können die geforderten Beweise erbringen und für alle ist die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit eine enorme Strafe.

    Auch wenn es für mich „glimpflich“ ausgegangen ist: Die 100.000€ Regelung ist überfällig! Auch wirtschaftlich: Die Verwaltung kostet sicherlich enorm viel, da die Berechnungen für den Selbstbehalt ständig aktualisiert werden müssen (übrigens immer von einem spezialisierten ) und die Ausbeute oftmals nicht allzu hoch ist (ich habe viele Berechnungen gesehen, in denen der EU unter 100€ lag).

    Liebe Grüße

    Kiki

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    • Hi Kiki,

      tut mir leid, dass es dich so psychisch mitgenommen hat. Gut, dass du genug Beweise hattest.
      Auf die Härtefallregelung kann ich nicht spekulieren, hatte zum Glück eine schöne Kindheit. Mir macht es prinzipiell nicht so Sorgen, meine Eltern mal finanziell zu unterstützen. Mir geht es eher um die Höhe. Ob 200 oder 1.500€ im Monat sind schon ein großer Unterschied. Ich habe die letzten Jahre viele Überstunden gemacht und viel Geld gespart; ich will nicht für meine sparsame Lebensweise bestraft werden. Mein aktueller Plan ist es, dass ich ggf. meine Kapitalerträge als Einnahmen angebe und somit mein Vermögen hoffentlich nicht angreifen muss.

      Ich halte den Bürokratismus beim Elternunterhalt auch für zu hoch. Die 100.000er-Regel würde ich begrüßen. Wenn man als z.B. als Hausfrau eigenes Vermögen für die Altersvorsorge besitzt, muss man das Vermögen (bis auf 5.000€) komplett für den Elternunterhalt aufbrauchen. Man nimmt somit Hausfrauen / Hausmännern ihre komplette Unabhängigkeit und lässt diese in das scharfe Messer der Altersarmut laufen.

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  9. Hallo ex-Studentin,
    woher hast die Zahlen für die Unterbringungskosten? Die angegebenen 3000 – 5000 Euro pro Monat sind ziemlich überzogen. Der Eigenanteil des Bewohners an den Kosten – also ohne die Pflegekosten, denn die werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen – bewegen sich ab Pflegestufe 2 meist im Bereich zwischen 2.000 und 3.200 Euro mit leichten regionalen Unterschieden. Wirklich teurer wird’s nur in neuen, eher luxuriösen Einrichtungen mit umfangreichen Angeboten und Ausstattungen, weil diese einen hohen Investitionskosten-Anteil haben. Genauso gibt es aber auch Einrichtungen mit einem Eigenanteil von 1.500 Euro und weniger. In Pflegestufe 1 liegen die Kosten meist 10% bis 20% höher. Eine gute Webseite hierzu bietet die AOK unter https://www.pflege-navigator.de.

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    • Hi Ulrich,
      die 3.500-5.000€ sind die Gesamtkosten. Bei 2005€ Pflegegeld, ist der Eigenanteil entsprechend 1.500€ bis 3.000€. Für die 5.000€ Gesamtkosten hatte ich aufgerundet. Hatte Pflegeheime für 4.800€ rum gefunden.

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  10. Natürlich kann ich die Unmut vieler Kommentatoren hier verstehen und persönlich bin ich auch nicht mit allen Regelungen einverstanden.
    Allerdings empfinde ich den Unterhaltsanspruch der Kinder für die Eltern als das Gegenstück der Erbschaft.
    Man könnte auch fragen: Mit welcher Berechtigung erbt ein Kind mindestens den Pflichtteil, obwohl es seine Eltern die letzten 40 Jahre nicht besucht hat? Wieso der Kontakt abgebrochen ist, ist hierbei nebensächlich.

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    • „Gegenstück“ als Begriff finde ich unpassend: Das würde ja bedeuten, wer erbt, der zahlt.
      Aber Elternunterhalt funktioniert ja genau anders: Wer NICHT erbt, zahlt.

      Dass das potentielle Erbe – also das Vermögen des Pflegebedürftigen – aufgebraucht wird, das finde ich insofern fair, als dass es ja auch von diesem für seinen eigenen Unterhalt angespart wurde.

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    • Hi Daniel,
      so richtig als Gegenstück kann ich das auch nicht sehen:
      Wer gut verdienende Eltern hat, muss vermutlich nicht viel zahlen, da diese eine üppige Rente haben & genug Vermögen vererben. Es sei ihnen gegönnt.
      Wer hingegen Geringverdiener als Eltern hat, der muss aufgrund deren geringen Rente umso mehr dazuzahlen und wird auch nichts erben. Obwohl man als Kind schon einen schweren Staat hat, muss man umso mehr dafür zahlen.
      Als Kind habe ich keinerlei Einfluss darauf, wie meine Eltern zu leben haben. Und wenn diese sich anfangs ein schönes (teures) Seniorenheim raussuchen, dann kann ich da nicht viel machen.

      Mein Arsch von Großvater hatte z.B. ein tolles Pflegeheim, da kam erst wesentlich später ein Zettel vom Sozialamt. Er hatte sogar seine komplette Beerdigung in Auftrag gegeben, obwohl er überschuldet war. Als Angehöriger erfährt man erst vom Ableben, wenn sich Wochen später das Sozialamt meldet.

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    • Hallo, Daniel
      Zu erben gibt es bei den Eltern nichts. Da der Elternunterhalt ja nur eingefordert wird, wenn die Eltern finanziell nicht in der Lage sind ihren Heimplatz zu finanzieren, sonst bräucht man das Sozialamt ja nicht. Hier muss vorrangig das Vermögen bzw die Renteneinkünfte der zu Pflegenden eingesetzt werden. Wenn man dann noch Pech hat, kann man auch noch die Beerdigungskosten zahlen. Bei 2 Elternteilen und evtl noch 2 Schwiegereltern, kommt dort eine hohe Summe auf. Eine „Sozialbeerdigung“ wird nur übernommen, nachdem das SA die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kinder/Ehegatte überprüft wurde. Da man ja schon Leistungsfähig für den Unterhalt ist, schätze ich mal, gibt es gar nichts.
      Ansonsten finde ich es toll, dass sich so viele an der Diskussion beteiligen, also scheint das Thema doch häufiger zu brennen, als vielleicht angenommen wird. Der Elternunterhalt gehört abgeschafft. Man hält hier zum Großteil die Kinder, die eh aus einfachen Verhältnissen kommen, künstlich klein.

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    • Ich muss hier Daniel Recht geben. Natürlich wird ein ein Kind nichts von den Eltern erben, wenn es schon für die Elternunterhaltspflichtig geworden ist. Es stellt sich aber die gundsätzliche Frage bzgl. der Rechte und Pflichten der Kindgeneration gegenüber der Elterngeneration. In der Regel profitieren die Kinder massiv über Erbschaften von der Elterngeneration. Das wird als selbstverständlich angenommen. Erbschaftssteuer soll dann natürlich nicht bezahlt werden. Wenn nun aber der eher seltene Fall eintritt, dass man Verpflichtungen für die Eltern übernehmen soll, dann wird wieder nach Allgemeinheit bzw. dem Statt gerufen. Ist aber heute der allgemeine Trend, Verpflichtungen auf die Gesellschaft abzuwälzen. …

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      • Allgemein gesehen ist es sicher gerecht, Pflichten und Rechte als Paket zu sehen. Für die Menschen, die es betrifft, trennt es sich aber in die Kinder mit Pflichten und die Kinder mit Rechten 😉. Ich für meinen Teil würde dann gerne für 100% Erbschaftssteuer eintreten, das wäre doch dann fair für alle, oder? Ist natürlich auch Unsinn, aber wäre für mich gerechter 😉

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      • Hi Thomas,
        der Vergleich hinkt: Weil 80% der Leute was erben, sollen die anderen 20% für die Pflege der Eltern aufkommen.
        Ich bin auch für Kikis Vorschlag, dass man dann die Erbschaftssteuer erhöht.

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  11. Es wird seit Jahren diskutiert, wie schlecht es um die gesetzliche Rente bestellt ist und wie wir alle in Altersarmut versinken werden. Und dann macht Friedrich Merz im Wahlkampf um den CDU-Vorsitz den Vorschlag, eine private Altersvorsorge nach amerikanischem Modell zu etablieren und der gesellschaftliche Frieden geht plötzlich verloren. Und hier muss ich mich fragen: der Staat müsste eigentlich doch Interesse daran haben, dass die Bürger für sich selbst vorsorgen können. Warum ist dieses Thema so ein Tabu? Gibt es ein anderweitiges Interesse, die Bürger vom Staat und Steuermittel abhängig zu halten? Können tatsächlich Banken und Sparkassen so ein starkes Lobby haben, dass so ein Vorhaben es nicht einmal in die öffentliche Debatte schafft? Selbst das noch so „sozialistische“ Schweden hat ein Modell zur Kapital-basierten Altersvorsorge. Ich finde es unfassbar.

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    • Denke aber auch, dass Lobbyismus in seiner schwärzesten Form hier eine Rolle spielt! Anders ist es nicht erklärbar, dass die Riesterrente – die übrigens vor dem Zugriff bei Elternunterhalt geschützt ist – in der heutigen Form existiert. Ein guter Gedanke – Stärkung der privaten Altersvorsorge durch staatliche Zulagen/Steuervorteile – pervertiert durch die Finanzindustrie, sodass nur noch sehr wenige Menschen überhaupt von den Zulagen finanziell profitieren. Eigentlich handelt es sich um eine Quer-Subventionierung der Versicherungsbranche durch den Staat. Sieg der Lobbyisten… 😦

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  12. Hallo, zusammen.
    Habe noch eine wichtige Info zum Thema der Beerdigungskosten.
    Viele werden jetzt sagen, dann schlage ich das Erbe aus. Weit gefehlt. Auch wenn alle das Erbe ausschlagen, muss man dafür aufkommen. Hier tritt die Beerdigungspflicht in Kraft. Das heißt, dass die Erbfolge abgeklappert wird und der, der zahlen kann, darf das zahlen. Ich weiß dies leider aus 1. Hand, als meine Schwester vor 4 Jahren starb. Sie war Alleinstehend, keine Kinder, hoch verschuldet. Natürlich haben wir das Erbe ausgeschlagen. Somit trat die Unterhaltspflicht in Kraft. Eltern standen an 1. Stelle, beide nicht zahlungsfähig und somit ging dies an mich weiter und ich durfte mal soeben rd. 3.500 € berappen. Wenn meine Eltern soweit sind, das Ganze nochmal
    Ihr könnt Euch selbst ausrechnen, was da über die Jahre zusammenkommt. Dem Sozialamt hat das bei der Überprüfung meiner Zahlungsfähigkeit zum Elternunterhalt null Interessiert. Kommentar: sie haben doch Erspartes“…kann doch alles nicht wahr sein. Ich werde, weil ich sparsam und umsichtig mit meinem Geld haushalte doppelt und dreifach bestraft. Hätte es wie meine Schwester machen sollen. Das Geld raushauen, Schulden machen und nach mir die Synflut. Aber das möchte ich wiederrum meinem Kind nicht antun

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    • Unfassbar, dass die Beerdigungskosten nicht beim Selbstbehalt mit aufgenommen werden und für wenigstens das Jahr dann den Elternunterhalt reduzieren. Sind sie wenigstens steuerlich absetzbar?
      Als Zusatzbelastung, wenn man Elternunterhalt zahlen muss, ist das wirklich a-sozial im wahrsten Sinne des Wortes!

      Zum Stichwort Elternunterhalt noch der Hinweis: Die Selbstbehalts-Berechnung ist wahnsinnig oft fehlerhaft und vieles kann angegeben werden, was einem von den Ämtern nicht kommuniziert wird. Ich würde da in jedem Fall die Berechnung von einem spezialisierten (!) Anwalt überprüfen lassen.

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      • Ja, steuerlich konnte ich die Kosten absetzen. Hier wurde vom Finanzamt jedoch eine Zumutbarkeitsgrenze angesetzt und nur der darüber hinausgehende Teil floss in die Berechnung. Aber das Sozialamt trieb das Ganze noch auf die Spitze. Ich gehe sonst immer so pie mal daumen +- 0 aus der Steuerberechnung. Durch die Beerdigungskosten habe ich rd 300€ rückerstattet bekommen..und jetzt kommt der Knaller…davon hat das Sozialamt die Hälfte abgegriffen, da Steuerstattungen als Einkommen angerechnet werden.
        Ja, mit Anwalt hatte ich mich beraten lassen. Hier war es so, dass das Risiko für mich zu hoch war, evtl einen Prozess zu verlieren und somit weitere Kosten auf mich zugekommen waren. Dazu fehlte mir dann das Geld. Unglücklicherweise traf in dem Jahr alles zusammen. Nachforderung vom Sozialamt zum Elternunterhalt, laufende Zahlung und die Beerdigungskosten.

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      • Hallo, Kiki
        Ja, steuerlich konnte ich die Kosten absetzen. Hier wurde vom Finanzamt jedoch eine Zumutbarkeitsgrenze angesetzt, der vom Familienstand abhängig ist und nur der darüber hinausgehende Teil floss in die Berechnung. Aber das Sozialamt trieb das Ganze noch auf die Spitze. Ich gehe sonst immer so pie mal daumen +- 0 aus der Steuerberechnung. Durch die Beerdigungskosten habe ich rd 300€ rückerstattet bekommen..und jetzt kommt der Knaller…davon hat das Sozialamt die Hälfte abgegriffen, da Steuerstattungen als Einkommen angerechnet werden.
        Ja, mit Anwalt hatte ich mich beraten lassen. Hier war es so, dass das Risiko für mich zu hoch war, evtl einen Prozess zu verlieren und somit weitere Kosten auf mich zugekommen waren. Dazu fehlte mir dann das Geld. Unglücklicherweise traf in dem Jahr alles zusammen. Nachforderung vom Sozialamt zum Elternunterhalt, laufende Zahlung und die Beerdigungskosten.

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  13. Huch ist da der Kommi im Spam gelandet?
    Hier ein paar Vermeidungstechniken:

    Schenkungen ≠ Verkäufe
    Die Verkäufe kann man oft unter bestimmten Gründen auch im Preis drücken. (Eingeräumtes Nießbrauch z.B. bei Immobilien, welches im Falle einer Pflegeheimunterbringung wahrscheinlich eh Nichtig wird etc.) Da Verkäufe keine Schenkungen sind, fallen diese auch nicht unter zurück Erstattungen.

    Stiftung:
    Ist eine Juristische Person die sich selbst besitzt. D.h. Stiftungsvermögen kann nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Aber die Stiftung kann z.B. den Zweck haben, den Begünstigten und seine Nachkommen Vermögens/Rententechnisch abzusichern. Steuer-technisch ist man dann im ganz normalen UN Bereich (bis auf die 30Jährige Schenkungssteuer) und hat somit viel mehr Gestaltungsspielraum. (Auch mit den Vorstandsgehältern^^)
    Stiftungen kann man in DE ab 50.000€ Gründen, dies entscheidet aber jedes Bundesland für sich.

    Mal schauen, ob ich es jetzt durch den Spamfilter schaffe^^

    Dir alles gute.

    Gruß,
    Pascal

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    • Hallo, Pascal,
      Du redest hier für meinen Geschmack etwas zu utopisch..Schenkungen, Stiftungen..hmm. Der Großteil der Unterhaltspflichtigen und deren Eltern sind m.E. Normalverdiener und Kleinsparer. Zudem wage ich zu Bezweifeln, dass Deine Vorschläge so ohne weiteres umsetzbar sind. Das Sozialamt kassiert rückwirkend von 10 Jahren Schenkungen ein und fordert diese bei Bedarf zurück. In der Regel weiß ich nicht 10 Jahre im vorraus, dass ich in ein Heim gehen muss.

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    • Hi Pascal,
      bist tatsächlich im Spam gelandet. Da versteh ich wordpress oft nicht, nach welchen Kriterien es da vorgeht..

      Wegen der Stiftungen:
      Damit muss ich mich tatsächlich mal genauer befassen, wenn ich mal was zu vererben habe.

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  14. Hallo Zusammen,

    Elternunterhalt ist kompliziert und ungerecht.

    Die Mutter meiner Ehefrau (also meine Schwiegermutter) ist im Pflegeheim. Meine Frau verdient ca. 650 € im Monat (Teilzeitjob), also deutlich unter dem Selbstbehalt (1.800 €). Mein Gehalt in Höhe von ca. 3.300 € wurde in der Berechnung der Unterhaltsforderung mit eingerechnet. Somit kommen wir gemeinsam über den Familienselbstbehalt (3.240 €) und meine Ehefrau wurde zur Unterhaltszahlung aufgefordert.

    Ich empfehle wirklich JEDEM sich von einem Fachanwalt beraten und die Berechnung der Unterhaltsforderung prüfen zu lassen. Die Berechnungen des Sozialamtes sind zu 99% fehlerhaft! Warum? Weil das Sozialamt sich schwer damit tut, abzugsfähige Positionen zu berücksichtigen! Und davon gibt es eine Menge!

    Zwar darf dass Sozialamt mein Verdienst in der Berechnung mit einbeziehen, muss aber auch abzugsfähige Positionen wie beispielsweise meine persönliche Altersvorsorge berücksichtigen. Ich habe das Recht für meine Altersvorsorge anzusparen, welches ich nachweislich jeden Monat in Höhe von ca. 1.000 € mache. Diese 1.000 € muss das Sozialamt in der Berechnung der Unterhaltsforderung berücksichtigen, welches es leider bis heute nicht macht. Daher lege wir gegen die Berechnung der Unterhaltsforderung auch regelmäßig (mittlerweile schon seit 2 Jahren) Einspruch ein.

    Gesetzlich dürfen 5 % vom Jahresbruttoeinkommen für die Altersvorsorge zurückgelegt werden.
    Das gilt aber nur für den Unterhaltspflichtigen, in diesem Fall meine Ehefrau. Da ich nicht unterhaltspflichtig bin, darf ich auch mehr als 5 % vom Jahresbruttoeinkommen für meine persönliche Altersvorsorge vornehmen. Welche Art der Altersvorsorge (ob Riester, Sparguthaben oder Wertpapierkäufe (ETF)) betrieben werden, ist gesetzlich geregelt. Es ist nämlich alles erlaubt, es muss nur nachgewiesen werden, dass die Beträge auch tatsächlich gespart beziehungsweise aufgewendet werden.

    Wenn das Sozialamt diesen Betrag in Höhe von 1.000 € – den ich nachweislich für meine Altersvorsorge spare – in die Berechnung mit einbezieht, braucht meine Ehefrau kein Unterhalt zahlen. Daher tut sich das Sozialamt auch schwer, meine Aufwendungen für die Altersvorsorge zu akzeptieren.

    Ich bin kein Jurist, aber sehr zuversichtlich, dass diese Geschichte für uns gut ausgeht. Ich sehe es auf jeden Fall nicht ein für meine Schwiegermutter aufzukommen!

    Wehrt Euch und leistet Widerstand.

    Viele Grüße,
    Mightymike

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    • Hi Mightymike,
      das Problem ist, dass das Geld bis zur Rente unantastbar sein muss (Riester z.B.). Denn sonst kann das Amt nicht kontrollieren, ob du das Geld am Ende nicht doch verprasst. Trotzdem erscheint es mir ungerecht, dass man für Schwiegereltern mitbezahlt. Dieser Nachteil ist vielen bei der Eheschließung nicht bewusst.

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      • Hi Ex-Studentin,

        wie die Altersvorsorge betrieben wird ist gesetzlich geregelt, es ist alles erlaubt, es muss nur nachgewiesen werden, dass diese Beträge auch tatsächlich angelegt beziehungsweise gespart werden. Ich habe mir das Buch vom Finanzwesir gekauft und die Quittung vom Buch dem Sozialamt als Beleg gegeben. Meine Altersvorsorge basieren auf die Vorschläge des Buches. Somit habe ich eine Summe auf mein Tagesgeldkonto (RK1) und eine Summe im Depot mit World und EM ETF’s (RK3). Wenn nach dem Gesetz wirklich alles erlaubt ist wie die Altersvorsorge betrieben wird, sollte diese Vorgehensweise doch ebenfalls erlaubt sein. Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, muss ich dem Richter nur glaubhaft darlegen, dass diese Aufwendungen für meine persönlich Altersvorsorge genutzt werden. Und dass ist noch nicht mal gelogen, es entspricht zu 100% der Wahrheit. Selbst wenn ich aus dem RK1 Anteil mal 1.000€ für eine neue Waschmaschine entnehme (also zweckentfremde) und ich Sie im nächsten Monat dort wieder anlege, ist es doch meine Sache.

        „Denn sonst kann das Amt nicht kontrollieren, ob du das Geld am Ende nicht doch verprasst.“

        Das Amt darf mich in dieser Angelegenheit überhaupt nicht kontrollieren, da ich für das Amt in dieser Angelegenheit nicht Unterhaltspflichtig bin. Ich darf mit meinem Geld machen was ich möchte oder will! Und ich spare jeden Monat ca. 1.000€ für meine persönliche Altersvorsorge.

        Ich werde berichten wie diese Geschichte endet.

        Viele Grüße,
        Mightymike

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