Unterhaltspflicht – Große Kinder = große Sorgen? – Teil 2

Nur etwa die Hälfte der Deutschen ist erwerbstätig. Kinder, Rentner, Senioren und Erwerbslose müssen mitversorgt werden. Den wenigsten ist bewusst, welche finanziellen Verpflichtungen auf sie zukommen können. Im letztem Artikel wurde die rechtliche Grundlage zum Thema Unterhalt erläutert. Heute liegt der Schwerpunkt auf dem Unterhalt für erwachsene Kinder.

Unterhalt für erwachsene Kinder während der Ausbildung

Die Betreuung gesunder Kinder ist ab der Volljährigkeit nicht mehr notwendig. Trotzdem kann das volljährige Kind von beiden Elternteilen Unterhalt fordern.

Extrembeispiel

Mit 19 Abitur, aber keine Ahnung, was danach kommt. Kein Einzelfall. Nach einem abgebrochenem Studium im 2. Semester wird klar: „Ich will Medizin studieren!“ Die Noten sind nicht mehr als ok, deswegen sind 8 Wartesemester zu erwarten. 3 Jahre Ausbildung zum Physiotherapheuten zur Überbrückung, 1 Jahr jobben. Nach 6 Jahren Medizinstudium wird das „Kind“ schon 30 sein. Weiterlesen