Ist das Modell der Ehe veraltet? (Trennung) – Teil 4

Hier geht es zu Teil 1, 2, 3, 5 & 6.

In dem vorigen Teil meiner Beitragsreihe ging es um finanzielle Aspekte und Rechte bei Ehepaaren und unverheirateten Paaren. Dort kamen verheiratete Paare besser weg, wenn ein Partner beruflich kürzer tritt oder wenn es um die gegenseitige Absicherung durch Schenkung, Erbe oder Rente geht. Der vierte Teil meiner Artikelreihe dreht sich um die Frage: Was geschieht, wenn die Musterpaare Romeo & Julia bzw. Adam & Eva sich trennen? Welche Kosten und Pflichten gehen mit der Trennung einher und wie kann man die schlimmsten potentiellen Streitpunkte vorsorglich umgehen?

Situation der beiden Musterpaare

Wer sich erinnert: Unsere Paare haben Kinder bekommen und ein Haus gebaut. Was so toll begann, endet leider in der Trennung. Beide Paare waren 10 Jahre zusammen, Julia und Romeo waren davon 7 Jahre verheiratet.

Die Bestandsaufnahme:

  • 2 Kinder (3 und 6 Jahre alt), 1 Hund
  • ein Haus (300.000€ Wert, verbleibende 250.000€ Schulden)

Das Wichtigste zuerst: Wer bekommt den Hund, äh die Kinder?

Egal, ob mit oder ohne Trauschein: Haben beide Elternteile das Sorgerecht, ändert sich das auch nach der Trennung nicht, sofern kein Gericht die Gefährdung des Kindeswohls (Alkoholsucht, Gewalt) erkennt. Beide Eltern müssen für den Unterhalt aufkommen und für das Kind gemeinsam Entscheidungen treffen. Sofern die getrennten Eltern nicht beieinander wohnen, werden die Kinder sich überwiegend bei einem Elternteil aufhalten, meist bei der Mutter. Der Vater erhält ein Umgangsrecht und sieht die Kinder z.B. nach Vereinbarung am Wochenende und in den Ferien. Ohne Zustimmung darf die Mutter mit den Kindern nicht weit weg ziehen, um sie nicht aus der gewohnten Umgebung zu reißen – der Elternteil ohne Kinder hingegen hat freie Ortswahl. Sollten die Eltern keine gemeinsame Regelung finden, muss das Gericht entscheiden.

Der Streit ums Sorgerecht und den Kindesunterhalt ist nicht abhängig vom Trauschein.

Worst Case: Hätten Adam und Eva nicht notariell das gemeinsame Sorgerecht bekundet, dürfte Eva mit den Kindern nach Timbuktu ziehen. Und selbst mit gemeinsamen Sorgerecht könnte sie z.B. einklagen, dass sie alleine über den Aufenthalt der Kinder bestimmen darf, weil sie 250km weiter Unterstützung von ihren Eltern hätte und die Kinder ohnehin noch nicht in der Schule sind. Da die Kinder je nach Alter ebenfalls gefragt werden, wo sie wohnen möchten, könnten die Eltern einander vor den Kindern schlecht reden oder dem Ex eine Drogensucht und Gewaltätigkeit anhängen. Besonders kritisch ist es, wenn man verschiedenen Nationen angehört oder im Ausland wohnt und nicht das deutsche Recht gilt: Das kann bis hin zur Entführung der eigenen Kinder ins Ausland führen.

Best Case: Vorher darüber reden, an welchem Ort die Kinder groß werden sollen und im Kopfkino durchspielen, ob man auch im Falle einer Trennung dort bleiben würde. Man sollte stets aneinander appellieren, dass die Kinder beide Elternteile und auch Großeltern gleichermaßen brauchen, durch einen Umzug ihren letzten Halt verlieren und nicht Spielball eines Rosenkriegs werden dürfen.

Wer bleibt im Haus?

Romeo und Julia müssen mindestens 1 Jahr getrennte Haushalte führen, um sich scheiden zu lassen. Egal, wer im Grundbuch oder im Mietvertrag steht, beide Ehepartner haben bis zur Scheidung ein Wohnrecht und müssten sich vor dem Familiengericht den Auszug des Ex-Partners erkämpfen (z.B. bei Gewalt in der Beziehung). In unserem Fall bleibt Julia mit den Kindern im Haus wohnen, da das Grundstück ohnehin nahe ihrer Eltern liegt. Bei einem Mietvertrag sollte der Ausziehende sich aus dem Vertrag nehmen lassen, weil man bei einem Mietausfall für den Verbleibenden aufkommen müsste. Bei unverheirateten Paaren darf derjenige das Eigentum für sich beanspruchen, der im Grundbuch/Mietvertrag steht. Sofern der Ex sich an der Miete beteiligt und eigene Möbel in der Wohnung hat, muss man diesem als Untermieter offiziell kündigen. (Die Kinder darf man natürlich nicht rausschmeißen.) Eva und Adam stehen beide im Grundbuch, weswegen auch Eva in diesem Fall mit den Kindern im Haus wohnen bleibt, während Adam sich ein Appartement sucht.

Worst Case: Romeo und Adam könnten ihren Ex-Damen das Leben zur Hölle machen und die Rate für das Haus nicht mehr zahlen. Da der Darlehensvertrag zu zweit unterschrieben wurde, treibt die Bank das Geld dann bei den Müttern ein. Genau so gut könnten Julia und Eva ohne Absprache samt Kindern ausziehen und ihren Ex alleine im Haus sitzen lassen und noch Unterhalt für die zusätzliche Wohnung verlangen. Für alle Beteiligten: Wer einmal auszieht, riskiert damit sein Wohnrecht und kann ohne Zustimmung des Ex auch nicht mehr zurück. Selbst mit einer Mietwohnung stünden die Paare nicht besser da. Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, müssen auch beide monatlich dafür auskommen. Die Bank oder ein Vermieter dürfen sich weigern, den Ausgezogenen aus dem Vertrag zu lassen.

Best Case: Im Internet wird normalerweise dazu geraten, dass nur einer von beiden im Grundbuch/Mietvertrag/Darlehensvertrag steht, sodass die Eigentumsverhältnisse klar geregelt sind. Bei Verheirateten bringt das während der Trennung nichts, da trotzdem beide ein Wohnrecht haben. Auch Unverheiratete unterschreiben aus emotionalen Gründen oder auf Wunsch der Bank meist zu zweit. Paare sollten bei der Kreditaufnahme des Hauses deswegen ggf. einen Vertrag aufsetzen (Partnerschaftsvertrag bzw. Ehevertrag) und klären, wer was im Falle einer Trennung bekommt und was zahlt. Die Rate sollte man moderat wählen, dass man auch im Falle von getrennten Haushalten die Finanzierung tragen oder das Haus ohne Schulden verkaufen kann.

Wer gerade so eine Finanzierung stemmen kann, hat im Falle einer Trennung logischerweise noch weniger zur Verfügung.

Wer bekommt Hund, Möbel und Auto?

Im Falle einer Trennung muss alles zwischen beiden Ex-Partnern aufgeteilt werden.

Jeder nimmt mit, was er mitgebracht hat, alleine genutzt oder für die Kinder benötigt.

D.h. beim Auszug kann man ungefragt den Schrank mitnehmen, den man mit in die Beziehung gebracht hat. Ebenso persönliche Dinge (Kleidung, Kosmetik, Andenken). Gemeinsamer Besitz wird fair aufgeteilt oder bei Streitigkeit verkauft. Schulden sind an den jeweiligen Gegenstand gebunden. Der Verkauf darf nicht ohne Zustimmung des Ex-Partners erfolgen. Sollte man gemeinsam viel Geld in ein Haus gesteckt haben, obwohl nur einer im Grundbuch steht, kann ein finanzieller Ausgleich verlangt werden.

Worst Case: Ihr habt Dinge gemeinsam gekauft, einer hat per Karte gezahlt und streitet ab, dass er die Hälfte des Geldes in Bar erstattet bekommen hat. Ebenso kann es sein, dass einer die Miete übernahm, während der andere als Ausgleich die Möbel alleine zahlte und diese nun alleine behalten möchte. Zerstrittene Menschen können sehr kreativ sein. Ohne eindeutigen Beweis des Besitzes (Rechnung alleine reicht also nicht), kann man den eigenen Besitz / Schenkungen nicht nachweisen.

Best Case: Unverheiratete klären bei größeren Anschaffungen, wem diese im Falle der Trennung gehört und ggf. ausstehende Ratenzahlung dafür übernimmt. Bei gemeinsamen Anschaffungen sollte kein Bargeld fließen, sondern in der Überweisung ein eindeutiger Betreff stehen, wie z.B. „Zahlung anteilig für Schlafzimmereinrichtung“. Derjenige, der den Gegenstand am meisten braucht (Waschmaschine für die Kinder, Auto), wird diesen auch rein rechtlich vorerst erhalten. Im Falle von Eheleuten ist die Besitzaufteilung nur übergangsweise bis zur Scheidung, bei der das Vermögen unter den Eheleuten aufgeteilt wird. Selbst wenn Paare zur Miete wohnen: Derjenige, der von sich aus auszieht, sollte weiterhin (so lange wie die Kündigungsfrist) seinen Mietanteil zahlen.

Haustiere gelten vor Gericht als Gegenstände

Für Tierbesitzer klingt das zwar grausam, aber ein gemeinsamer Hund zählt zum Mobilar und wird nur einem Partner zugeteilt. Entweder demjenigen, der den alleinigen Besitz beweisen kann oder sich überwiegend um das Tier gekümmert hat. Ein „Aber der Bello vermisst mich doch!“ ist da egal. Unterhaltszahlungen oder gemeinsames Sorgerecht ist nicht vorgesehen und müsste im beidseitigem Einvernehmen geklärt werden, sonst entscheidet der Richter.

Kindesunterhalt

Statistisch gesehen werden die Kinder bei der Mutter bleiben. Der Mutter steht somit das Kindergeld und Unterhalt zu. Der Unterhalt richtet sich nach Alter der Kinder und Verdienst des Vaters und wird in der Düsseldorfer Tabelle näher erläutert. Mehrbedarf wie Kindergarten, Nachhilfe und Klassenfahrten werden anteilig am Gehalt von beiden Eltern zusätzlich gezahlt. Man hat stets einen Selbstbehalt, der bei Erwerbstätigen derzeit bei 1080€ liegt. Ehepartner, die sich im Trennungsjahr befinden, können wieder in Steuerklasse 1 wechseln. Sofern man ohne weiteren Erwachsenen mit den Kindern alleine wohnt, kann man in Steuerklasse 2 für Alleinerziehende wechseln. Unterhalt kann im Normalfall leider nicht von der Steuer abgesetzt werden. Kann der Mann für den Unterhalt der Kinder nicht aufkommen, bleibt die Mutter auf den Kosten sitzen. Das Jugendamt unterstützt vorübergehend durch „Beistandschaft“, sodass Unterhalt beim Vater eingetrieben wird und das Amt ggf. selbst einen Vorschuss leistet. Leider ist dieser Vorschuss nur ein Tropfen auf den heißen Stein: Dieser wird maximal bis zum 12. Lebensjahr gezahlt und maximal 6 Jahre. 150€ für Kinder bis 6 Jahre, 201€ bis 12 Jahre. Wenn die Kinder anfangen richtig teuer werden, muss die Mutter den Unterhalt alleine bestreiten oder Hartz 4 beantragen. Aber der Staat zeigt Einsicht: Ab Mitte des Jahres 2017 ist geplant, dass es für alle minderjährigen Kinder Unterhalt gibt, sofern ihre Familie nicht Hartz 4 bezieht.

Nachtrag 01.04.18: Alleinerziehende erhalten nun bis zur Volljährigkeit des Kindes finanzielle Unterstützung!

Worst Case: Der unterhaltspflichtige Partner trickst sich arm (arbeitet weniger, räumt die Konten leer) und arbeitet z.B. lieber schwarz, um keinen Unterhalt leisten zu müssen. Oder er verdient tatsächlich so wenig, dass er nichts zahlen kann.

Best Case: Beide Eltern versuchen trotz Kindern im Beruf zu bleiben, um im Zweifelsfall die Kinder von zwei Einkommen ernähren zu können. Tricksen lohnt nicht, weil man gegen das meiste gerichtlich vorgehen kann und den Unterhalt dann nachträglich zahlen muss. Level Expert: Beide Elternteile bleiben nahe beieinander wohnen, sodass die bei Bedarf von beiden Eltern betreut werden können. Im allerbesten Fall können Großeltern oder andere Angehörige bei der Kinderbetreuung unterstützen. Mütter, die keine öffentlich geförderte Kindertagesstätte in Anspruch nehmen, erhalten in Bayern 150€ Betreuungsgeld im Monat für Kinder im Alter zwischen 15 bis 36 Monaten.

Unterhalt anhand unseres Musterpaares:
Verdienst Romeo/Adam, 2420€ (Steuerklasse 1), 150€ Abzug berufsbedingter Aufwendungen (nach Düsseldorfer Tabelle).
337€ (1. Kind) + 281€ (2. Kind) = 618€

Hier seht ihr eine Auflistung, welche Ausgaben das für die Berechnung herangezogene Einkommen mindern können. Steuerklasse 2 ändert leider nichts am den Netto-Gehalt von Julia und Eva, da diese bei 1000€ brutto ohnehin keine Lohnsteuer zahlen. Selbst die Männer hätten bei 4.000€ brutto gerade mal 60€ mehr im Monat zur Verfügung.

Steuerklasse 2 ist also ein Witz.

Den Vätern bleiben abzüglich Unterhalt 1802€ zum Leben. Der Unterhalt für 2 Kinder ist bei hohem Einkommen recht überschaubar. Die Damen der Schöpfung erhalten 618€ Unterhalt und 394€ Kindergeld für die Kindererziehung, also 1012€. Sofern die Damen ihren 1.000€-Job behalten (792 € netto bei Steuerklasse 1), so haben diese mindestens 1804€ netto im Monat zur Verfügung. Sollten Adam und Romeo keinen Unterhalt leisten können, erhalten Eva und Julia lediglich 351€ Unterhalt vom Staat. Zzgl. 394€ Kindergeld sind das 745€. Mit Halbtagsjob bleibt den Frauen nur 1537€, um sich und die 2 Kinder zu ernähren. Wenn das Gehalt der Mutter nicht ausreicht, bleibt nur Unterstützung vom Staat (Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungspaket). Alleinerziehende Hartz4-Empfänger können einen Mehrbedarf geltend machen.

 Unterhalt für Ex-Partnerin

Wie in den vorigen Beiträgen bereits erläutern, erhalten auch unverheiratete Mütter Betreuungsunterhalt vom Kindsvater, mindestens 3 Jahre lang. Sobald das jüngste Kind von Eva 3 ist, erhält sie nur noch Unterhalt für die Kinder. Bei Julia hingegen ist es dank Trauschein egal: Unabhängig von gemeinsamen Kindern steht ihr Trennungsunterhalt zu. Sie ist während der Trennungszeit auch nicht gezwungen, mehr zu arbeiten.

Es findet die „3/7-Regelung“ Anwendung.

Berechnung Unterhalt:
Netto-Einkommen Romeo/Adam: 2.420€ netto, Abzug 150€ berufsbedingte Kosten, 618€ Unterhalt. Damit werden 1.652€ zur Unterhaltsberechnung herangezogen.

Netto-Einkommen Eva/Julia: 792€

Differenz: 1652 – 792€ = 860€.
Davon gehen nun 3/7 (368€) an die Mütter.

Aktuell haben Unterhaltspflichtige einen Selbstbehalt von 1.200€ gegenüber Ex-Partnern, sodass Adam und Romeo nur so viel Unterhalt zahlen müssen, dass der Selbstbehalt gewährleistet ist. Sofern Romeo und Adam alleine für die Rate des Hauses aufkommen, können sie die Unkosten mit dem Unterhalt verrechnen. Ebenso können sie bei hohen Mietkosten den Selbstbehalt erhöhen.

Gefahren

Sollte die Mutter aufgrund der Kinderziehung nicht Vollzeit arbeiten können, müssen Adam und Romeo länger als 3 Jahre Betreuungsgeld zahlen, sofern sie überhaupt genug verdienen (Selbstbehalt: 1200€). Sonst gehen Julia und Eva leer aus.

Zwischenfazit

Die Berechnung des Unterhalts zeigt: Wo nix ist, kann man nix holen. Ich bin ein wenig erstaunt, dass die Unterhaltszahlungen sich nicht am Bedarf der Personen, sondern lediglich nach dem Gehalt richten und die Ersatzleistung vom Staat bisher sehr moderat war. Ich kann nun gut nachvollziehen, wie schwer es als alleinerziehende Mutter sein muss, wenn der eigene Job nicht zum Ernähren der Familie ausreicht. Besonders enttäuscht bin ich von der Steuerklasse 2, der Alibi-Steuerklasse für Alleinerziehende, die den meisten nicht viel bringt. Den Fall „Julia und Eva arbeiten wieder Vollzeit“ habe ich bewusst nicht betrachtet, da ich doch sehr konservativ bin und mir denke: Egal wer, aber irgendjemand muss sich um die Kinder kümmern (Haushalt, Vereine, Hausaufgaben) etc.

Im nächsten (und letzten Teil) geht es um die Aufteilung des Vermögens und den gegenseitigen Unterhalt bei der Scheidung. Nicht zu vergessen mein persönliches Fazit, wie mein Bild von der Ehe durch meine Artikelserie beeinflusst wurde.

Leben eure Eltern noch zusammen? Wie sichert ihr euch für den Fall einer Trennung ab? An die Scheidungskinder: Was war für euch bei der Trennung die schlimmste Erfahrung?

15 Gedanken zu „Ist das Modell der Ehe veraltet? (Trennung) – Teil 4

  1. Wieder ein sehr schöner Artikel, ich freue mich schon auf deinen nächsten. Denn der wird auch nochmal spannend für mich, weil genau das irgendwann auch auf mich zu kommt, erst mal bei meinen Eltern.

    Die sind auf dem Papier: Verheiratet, getrennt lebend

    Zu deinen Fragen:

    1) Nein nach 15 Jahren getrennt, aber erst nach dem ich mit 15 Jahren ausgezogen bin, weil ich die Streitereien nicht mehr hören konnte. Als ich dann über das Jugendamt mich aus meinen zu Hause „entfernen“ lassen habe, haben sie dann nach einem Jahr auch die Haushalte getrennt.

    2) Für den Fall einer Trennung: Meine Freundin und ich haben eine strikte Gütertrennung, die Dinge die wir uns gms. kaufen halten sich in Grenzen und für den Fall, dass ich ausziehen muss/will, darf sie dann auch das Sofa behalten, weil was soll ich mit einem halben Sofa?! 😀
    Vermögen bauen wir getrennt auf. Da sie nichts von der „bösen Börse“ und dem „Teufelzeugs“ ETF hält, ist das auch gar nicht so kompliziert. Ich habe ihr ein Tagesgeldkonto bei der Moneyu empfohlen, damit ist sie ganz glücklich. Ich habe bis jetzt nur meinen ETF Sparplan und halt auch Tagesgeld, aber das sind alles überschaubare Mengen. Und jeder von uns kann im Notfall ohne den anderen finanz. überleben. Interessant wird es in ein paar Jahren wenn unsere Eltern das zeitlich segnen sollten (hoffentlich dauert das noch ganz lange), den sowohl ihre Eltern(geschieden) als auch meine Eltern haben Häuser und Flächen (Agra und Bauland), die aufgeteilt werden müssen. Da grault es mir jetzt schon vor…..

    3) So und jetzt genau daran anschließend: Das Schlimmste daran ist das Missgünstige von meinem Vater und die Abhängigkeit beider voneinander. Jahre lange haben sie für eine gms. Zukunft harte gearbeitet. Flächen von über 30ha gekauft, bewirtschaftet. ein Haus gekauft, eine große Garage angefangen zu bauen. Doch ab dem Punkt der Trennung hat mein Vater alles den Bach runtergehen lassen, mich stört weniger der Wertverlust der Immobile als mehr wie dir immer mehr bewusst wird, wie sinnlos die Bemühung die Jahre davor waren, das aufzubauen. Die Garage wird nicht fertig gebaut, im Gegenteil, sie wird einfallen gelassen und sogar noch zu gemüllt, damit man ja nirgends mehr treten kann. Der Unterhalt an meine zwei Brüder(BJ.02 und 98) wird nicht gezahlt oder nur teilweise, schon gar nicht der meiner Mutter, wird irgendwie runtergerechnet mit Schulgeld (Privatgymnasium) und Tilgung der Hausraten etc. Aber dann kommt der Oberhammer: Dann wird noch eine Halbbruder gezeugt mit einer Frau, die noch nichts, aber auch wirklich noch nichts im Leben gekonnt hat, außer ein Jura Studium abzubrechen und Rechtsanwälte oder Ingenieure zu „vögeln“ ( mein Vater ist Baugrunding.). Der wird alles in Arsch gesteckt, 1000€ Gehalt für sie, keine Ahnung wieviel Unterhalt/-ersatzleitungen, damit sein Gehalt soweit runter kommt, damit er keine weiteren Zahlung mehr leisten kann/braucht. Und dann dürfen meine Brüder nicht mal mit auf eine Klassenfahrt, weil der (angeblich) keine 300€ mehr hat. Und ich weiß wie scheiße das ist, wenn du als einziger aus der Klasse nicht auf solche Veranstaltung fährst, „weil deine Eltern sich das nicht leisten können“ (auf nem Privtgym). Und das aller geilste: Im Falle des Todes meines Vaters, ist die Nutt…äh Mutter des Halbruder und er selbst auch noch erbberechtigt.
    Und da sind wir seid Jahren am überlegen, wie dieses Worst Case Szenario auf ein Minimum begrenzen können. Vlt. bekomme ich ja in deinem nächsten Artikel einen Denkanstoß dazu.

    So jetzt fang ich schon an wie du^^ Kommentare in Artikellänge zuschreiben 😛

    Man verzeihe mir die Ausdrucksweise und verstehe es als „Stilmittel“ zu besseren Darstellung der empfunden Situation 😉

    Würde mich über Anregungen oder Lösungsansätze freuen, falls vorhanden!

    Gruß Richy

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    • Hi Richy, Scheidungsgeschichten klingen leider oft wie schlechte Filme.. Danke, dass du da so offen drüber redest. Scheidungskinder stehen der Ehe normalerweise kritischer gegenüber (verständlicherweise). Habe durch Freundinnen die Probleme ein wenig mitbekommen. Umzug, Mutter hatte schnell einen neuen Partner. Bei einer zahlte der Vater trotz spitzen Gehalt keinen Unterhalt und kümmerte sich lieber um die Stiefkinder. Finde es schlimm, wenn der Vater nicht nur die Frau, sondern auch die damit verbundenen Kinder verlässt.

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  2. Eine jetzt schon epische Artikelserie! Geht wirklich sehr in die Tiefe. Sehr gute Arbeit!!! Man merkt wie kompliziert das Leben sein/werden kann. Egal, ob verheiratet oder nicht. Trotzdem bleibe ich dabei, dass die unverheiratete Variante im Fall de Fälle entspannter ist. Das haben schon so einige Romantiker hart zu spüren bekommen.

    Ich bin auch Scheidungskind. Würde aber behaupten, dass mir die Trennung meiner Eltern an sich nicht geschadet hat. Ist ja keiner gestorben (jedenfalls nicht wegen der Scheidung; mein Vater lebt inzwischen nicht mehr). Irgendwie noch krasser, weil in einem anderen Alter habe ich die Scheidungen nahezu aller besten Kumpels miterlebt. Da kamen die krassesten Dinger bei raus, die mir nachhaltig jegliche Eheambitionen genommen haben.

    Freue mich aufs Finale und bin gespannt auf deine abschließende Meinung zur Ehe!

    Gruß
    Vincent

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    • Huhu Vincent, danke für das Lob! Gut, dass du die Trennung relativ gut weggesteckt hast; tut mir leid wegen deines Papas. Das mit dem „keiner ist gestorben“ ist ein guter Punkt. „bis dass der Tod euch scheidet“, ist ja nett gemeint, aber lieber verlier ich meinen Freund durch eine normale Trennung. In meinem Freundeskreis gabs wenige Scheidungen. Kann am Landleben liegen.

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  3. Ein guter Artikel, der sehr schön aufzeigt wie gefährlich das Modell der Einverdiener-Ehe im Trennungsfall und bei komplexen wirtschaftlichen Verpflechtungen der (Ehe)Partner ist. Einiges ist aber tatsächlich wesentlich einfacher als hier dargestellt und Einiges wesentlich komplizierter.

    Ich will hier keine Anleitung für Kindesbesitzerinnen schreiben, aber grundsätzlich werden bei Trennungen mit Kindern teilweise einfach Fakten geschaffen, die sich im Nachhinein auch gerichtlich nicht mehr abändern lassen. Das Stichwort heißt hier Kontinuität.

    Man darf im Familienrecht auch nicht den Fehler machen und Einzelfallentscheidungen einzelner Amtsgerichte als allgemein gültig erklären. Dies gilt nur für höchstrichterliche Entscheidungen des BGH.

    Was man auch noch beachten sollte ist, dass – abhängig vom Wohnsitz – die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts gelten. Diese unterscheiden sich in Bezug auf die Unterhaltsberechnung teilweise erheblich.

    Was meinst du mit: „Ich bin ein wenig erstaunt, dass die Unterhaltszahlungen sich nicht am Bedarf der Personen, sondern lediglich nach dem Gehalt richten“?
    Der Kindesunterhalt richtet sich sowohl nach dem Bedarf des Kindes (doppelter Freibetrag des sächlichen Existenzminimums) als auch nach dem Gehalt des Unterhaltspflichtigen.

    Viele Grüße
    Götz

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    • Hi Götz,
      dein Kommentar war leider im Spam gelandet. Falls ich Kommentare nicht nach spätestens 2 Tagen freigeschaltet habe, am besten kurz per Mail melden.

      Mich wundert beim Kindsunterhalt die große Spanne: Ob ich 452€ für ein Kleinkind bekomme oder 150€ sind schon ein großer Unterschied. Das Kind ist das gleiche. Am erschreckendsten finde ich, dass die staatliche Unterstützung bisher zeitlich begrenzt war und man als alleinerziehender Elternteil auf sich alleine gestellt ist.

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  4. Hi Jenni,
    Ich bin kein Scheidungskind, wenn ich mich auch manchmal frage, wie meine Eltern das machen, weil sie nicht oft sehr gut mit sich umgehen. Ich habe aber von meinen Eltern gelernt, dass ein Ehevertrag eine gute Sache ist und den habe ich dann auch mit meinem Mann ganz kurz nach der Eheschließung abgeschlossen. Relativ strikte Gütertrennung. Mein Vermögen verwalte ich auch weiterhin selber, er hat schlicht keins. Eine Besonderheit haben wir vor drei Jahren gemacht, da haben wir für ihn eine 2-Zimmer Wohnung gekauft, die nur ihm gehört. Sie ist vermietet, aber im Fall einer Trennung könnte er da rein. Ich will nicht, dass er nur wegen des Geldes bei mir bleibt. Aber ich hoffe sehr, dass wir eine Trennung nie erleben werden. Im Augenblick sieht das ganz gut aus 😅
    Tschüss Monika

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    • Alles Gute, dass alles so bleibt! Das mit der 2-Zimmer-Wohnung finde ich gut. Mir ist es wie dir wichtig, dass man voneinander nicht finanziell komplett abhängig ist. Gleichzeitig kann man das manchmal nicht vermeiden. Mein Freund und ich wohnen zusammen und haben kein Auto, wodurch wir bei der Wohnungssuche sehr eingeschränkt sind. Mal eben ausziehen ist nicht, weil man in zentraler Lage kaum eine neue Wohnung findet. Gleichzeitig denke ich mir: Man findet für alles eine Lösung, falls der unwahrscheinliche Fall eintritt.

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    • Hallo Yasin,
      Liefere einfach gute Inhalte und kommentiere interessant auf anderen Blogs, dann wird man deinen Blog auch besuchen. Dazu braucht es keine Kommentare in der Art
      „eine tolle Seite und ein guter Content.“
      Das kann man (und hast du ja auch schon) quasi unter jeden Artikel schreiben.
      Liebe Grüße und willkommen in der Finanzblogger-Community.
      Dummerchen

      Gefällt 2 Personen

    • Danke wie immer an Dummerchen. Habe bei der Freischaltung des Kommentars Gnade walten lassen. 😉 Ein Blog ist viel Arbeit. Man kann die Popularität anderer Blogger nutzen und mit solchen Kommentaren Besucher auf seinen Blog locken.. aber halten muss man sie selbst.

      Gefällt 1 Person

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